Karl braucht dringend Entspannung. Deshalb hat er sich für einen Yoga-Kurs angemeldet. Am Ende der Stunde singt die Lehrerin mit der Gruppe ein wohlklingendes Mantra («OM Shanti Shanti Shanti»).
Karl ist begeistert! Damit er das Mantra zu Hause nachsingen kann, nimmt er es mit seinem Smartphone auf. Eine andere Teilnehmerin massregelt ihn. Er solle sofort das Gerät ausschalten. Aufnahmen seinen verboten. Karl widerspricht. Das gelte nur für Videoaufnahmen. Doch darf man aufnehmen, wenn andere singen? Darf man das?
Die Antwort:
Nein. Wenn Karl die Gesänge aufnehmen möchte, braucht er dazu nicht nur das Einverständnis der reklamierenden Teilnehmerin, sondern aller Yoginis und Yogis. Yogalektionen sind keine öffentlichen Veranstaltungen. Wer dort mitmacht, tut dies in einem geschützten Rahmen und darf sich darauf verlassen, dass seine Persönlichkeitsrechte respektiert werden.
Das gleiche gilt, wenn man andere Menschen fotografieren oder filmen möchte. Ohne ihr ausdrückliches Einverständnis können sie sich juristisch wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wehren. Und: Wer ohne Einwilligung Gespräche anderer aufnimmt, macht sich sogar strafbar.