Im Keller von Karl stapeln sich kistenweise Dinge, die er nicht mehr braucht. Jetzt wird entrümpelt. Karl sortiert aus: Die Elektrokabel und den DVD-Player wird er zum Recycling bringen, die Bücher ins Brockenhaus. Das alte Sofa ist aber eigentlich noch schön. Karl reut es, dieses Sofa zu entsorgen.
Kurz entschlossen stellt er es auf die Strasse und legt ein Schild «Gratis» dazu. Eine Nachbarin sieht das und reklamiert. Abfall auf die Strasse stellen sei verboten. Karl widerspricht. Das sei kein Abfall. Doch darf man ein Sofa mit einem Schild «Gratis» auf die Strasse stellen? Darf man das?
Sie haben abgestimmt:
Die Auflösung:
Nein. Wenn Karl seine ausgedienten Möbel einfach auf die Strasse stellt, verstösst er gegen das Umweltschutzgesetz. Dieses Gesetz schreibt vor, dass man Abfälle in die öffentlichen Kehrricht- und Recyling-Sammelstellen bringen muss.
Viele Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren zusätzlich noch strengere Gesetz erlassen. Dort ist es verboten, nicht mehr gebrauchte Gegenstände aufs Trottoir zu stellen. Wer dagegen verstösst, wird gebüsst. Nun gibt es auch Städte und Kantone, die quasi ein Auge zudrücken: Dort ist es zum Beispiel erlaubt, gebrauchte Möbel mit einem Schild «Gratis» oder «zu verschenken» vor den Hauseingang zu stellen.
Allerdings müsste in unserem Beispiel Karl sein Sofa wieder mitnehmen, wenn es nach einem Tag noch immer dort steht ist oder wenn es zu regnen anfängt. Wer keinen Ärger und vor allem keine Busse riskieren will, fragt bei der Gemeinde nach den geltenden Bestimmungen, bevor man gebrauchte Waren auf der Strasse deponiert.