Karl ist wütend: Jemand ist in sein Kellerabteil eingebrochen und hat seinen Wein gestohlen. Aber nicht mit Karl! Er fährt in ein Elektrogeschäft und kauft eine kleine Kamera. Diese Kamera installiert er an seiner Kellertüre. Von jetzt an sieht er, wer was im Keller macht.
Ein Nachbar beobachtet ihn. «Moment», sagt der Nachbar. So etwas sei verboten. «Stimmt nicht!», antwortet Karl. Er schütze nur sein Eigentum. Doch darf man eine Überwachungskamera im Keller montieren? Darf man das?
Die Antwort:
Ja. Privatpersonen dürfen in und um ihre Wohnungen Überwachungskameras installieren. Aber nur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es besteht ein sachlicher Grund für die Überwachung. Überwachung der Überwachung willen ist nicht erlaubt. Karl hat einen guten Grund: Er will sein Eigentum schützen.
- Die Überwachung muss zielführend sein. Bei Karl ist sie das: Die Kamera soll Diebe davon abhalten, erneut in sein Kellerabteil einzubrechen.
- Die Kamera muss so installiert werden, dass sie nur das Allernotwendigste aufzeichnet. Bei Karl bedeutet das: Er muss seine Kamera so einstellen, dass nur Personen darauf zu sehen sind, die sich an seinem Kellerabteil zu schaffen machen. Fremde Kellerabteile darf er mit der Kamera nicht überwachen.
- Wird eine Überwachungskamera installiert, muss ein gut sichtbar angebrachtes Schild darauf hinweisen. Karl müsste also am Eingang des Kellers ein Hinweisschild anbringen («Mein Kellerabteil wird videoüberwacht. Karl»).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Videoüberwachung zulässig. Allerdings müssen «unverdächtige» Aufnahmen unverzüglich gelöscht werden (Faustregel: innert 24 Stunden).