Zum Inhalt springen
Video
Bei einer Kündigung können Missverständnisse entstehen
Aus Kassensturz vom 31.10.2023.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 34 Sekunden.

Umfrage «Darf man das?»: Darf man die Kündigung den Kollegen mitteilen?

Das Publikum hat abgestimmt und liegt vollkommen richtig: Der Chef hat nicht das Recht, das zu verbieten.

Karla ist an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr glücklich. Deshalb hat sie eine neue Stelle gesucht … und gefunden! Am nächsten Tag geht sie zum Chef und kündigt. Karla möchte ihren Kolleginnen und Kollegen in einer Mail mitteilen, weshalb sie geht.

Der Chef verbietet es ihr. Er werde die Belegschaft informieren. Darf sich Karla über die Weisung ihres Chefs hinwegsetzen und die Kündigung ihren Kolleginnen und Kollegen mitteilen? Darf man das?

So haben Sie abgestimmt

Die Antwort:

Ja. Karla darf sich über die Weisung ihres Chefs hinwegsetzen und ihren Kolleginnen und Kollegen mitteilen, warum sie das Unternehmen verlässt.

Das Dossier

Box aufklappen Box zuklappen

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet Fragen aus dem Alltag. Hier geht's zu den gesammelten Werken.

Sie muss dabei allerdings die Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber beachten. Sie darf keine Unwahrheiten verbreiten und keine ehrverletzenden Äusserungen. Begründet sie in so genannten Ich-Botschaften, weshalb sie sich für diesen Schritt entschieden hat, ist sie auf der sicheren Seite.

Austrittsvereinbarungen genau prüfen

In der Praxis werden Angestellte häufig dazu gedrängt, so genannte Austrittsvereinbarungen zu unterschreiben. In solchen Vereinbarungen werden Rechte und Pflichten während der Kündigungsfrist individuell geregelt. Zum Beispiel eine Freistellung von der Arbeitspflicht, die Benutzung von Geschäftsinfrastruktur während der Freistellung, der Bezug von Ferientagen und Überstunden oder auch der Anspruch auf ein Outplacement. Eine solche Austrittsvereinbarung kann auch Stillschweigen über die Modalitäten und die Kommunikation der Kündigung beinhalten.

Wichtig: Angestellte sind nicht verpflichtet, eine Austrittsvereinbarung zu unterzeichnen und sollten sich deshalb vor einer Unterschrift rechtlich beraten lassen. Hat eine Angestellte der Austrittsvereinbarung zugestimmt, muss sie sich an die darin enthaltenen Punkte halten und darf – sofern dieser Punkt geregelt ist – über eine Kündigung und die Gründe nicht sprechen.

Video
«Darf man das?»: Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner mit der Auflösung
Aus Kassensturz vom 31.10.2023.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 28 Sekunden.

Espresso, 31.10.23, 8:10

Meistgelesene Artikel