Karl hat eine Terrassenwohnung gekauft. Für seine Freunde veranstaltet er eine Einweihungsparty. Eine seiner Freundinnen ist Künstlerin. Sie schenkt Karl eine moderne, überlebensgrosse Statue für seinen Balkon. Karl ist begeistert. Sein Nachbar weniger. Diese Statue sei grässlich anzusehen, sie müsse weg, fordert er. Auf seiner Terrasse könne er machen, was er wolle, beharrt Karl. Doch darf man eine moderne Statue auf einen Balkon stellen? Darf man das?
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Die Antwort:
Jein. Grundsätzlich dürfen Eigentümerinnen und Mieter ihren Balkon so nutzen, wie es ihnen beliebt. Dabei müssen sie aber Rücksicht auf ihre Nachbarinnen nehmen. Übermässige Immissionen, wie Juristinnen und Juristen Belästigungen zum Beispiel durch Lärm, Licht oder Rauch nennen, sind verboten. Verboten sind auch so genannte ideelle Immissionen. Gemeint sind Belästigungen, die bei Nachbarinnen und Nachbarn ein Unbehagen auslösen.
Was nun konkret übermässig ist und Unbehagen auslöst, lässt sich nicht in eine allgemeingültige Formel zusammenfassen. Beurteilt wird immer der konkrete Einzelfall.
Vor vielen Jahren musste sich das Bundesgericht mit der Klage eines Mannes befassen, der sich von der zwei Meter hohen Skulptur (sie stellte einen gestikulierenden Mann dar) provoziert fühlte. Die Figur sei «skurril» und ziehe – dies in einer ruhigen Wohngegend – die Blicke von Passantinnen und Passanten auf sich, befand das Bundesgericht. Der Eigentümer der Statue musste sie entfernen.
Das Gericht hätte möglicherweise anders entschieden, wenn die Figur auf der Terrasse einer Stadtwohnung gestanden hätte.