In der Wohnung neben Karl und Karla ist eine Familie eingezogen. Die Tochter spielt Schlagzeug. Sie träumt von einer Karriere als Rockmusikerin. Täglich übt sie stundenlang. Karl hält den Krach nicht mehr aus und beschwert sich bei den Nachbarn. Doch die haben kein offenes Ohr.
Tagsüber sei es nicht verboten, mit einem Musikinstrument zu üben. Nur während der Nacht müsse Ruhe herrschen. Karl widerspricht. Er müsse den Krach nicht hinnehmen, wettert Karl. Darf eine Mieterin Schlagzeug in der Wohnung spielen? Darf man das?
So haben Sie abgestimmt
Die Antwort
Nein. Immissionen von sehr lauten Instrumenten wie Schlagzeug oder Trompete gelten als übermässig und müssen weder von Mieterinnen noch von Wohnungseigentümerinnen geduldet werden. Wer nicht in einem frei stehenden Einfamilienhaus lebt, muss sich also fürs Üben mit solchen Instrumenten einen am besten schallisolierten Übungsraum suchen.
Schlagzeug nein, Geige ja
Bei anderen Musikinstrumenten gilt: Musizieren ist ein Persönlichkeitsrecht. Ein Verbot, in der Wohnung ein Instrument zu spielen, wäre deshalb ungültig und unbeachtlich. Tagsüber darf also geübt werden, auch in ringhörigen Altbauten. Zu beachten sind dabei allerdings die kommunalen Polizeiordnungen.
Diese schreiben vor, dass über Mittag und ab spätestens 22 Uhr abends bis 6 Uhr in der Frühe Ruhe zu herrschen hat. Darüber hinaus können Hausordnungen oder Stockwerkeigentümer-Reglemente die Ruhezeit ausdehnen (zum Beispiel 20 Uhr bis 8 Uhr) und die Übungsdauer auf zwei bis drei Stunden pro Tag beschränken.
Wichtig: Üben bei offenem Fenster oder auf dem Balkon ist nicht gestattet.