Mietrecht - Einbruch im Mietshaus: Wer die kaputte Türe zahlt
«Espresso»-Hörer Werner Müller ist Besitzer eines Mehrfamilienhauses. Beim Einbruch in die Wohnung eines Mieters ist die Balkontüre stark beschädigt worden. Die Gebäudeversicherung und die Versicherung der Mieters haben eine Haftung abgelehnt.
Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.
Zu Recht, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Wenn der Einbrecher nicht gefunden wird und nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, muss Herr Müller den Schaden selber bezahlen.
Die obligatorische Gebäudeversicherung übernimmt lediglich Schäden, die durch Feuer und Elementarereignisse wie z.B. Hagel verursacht werden. Auch die Versicherung des Mieters muss für den Schaden nicht aufkommen.
Hausbesitzer schliessen zum Schutz vor Einbruchsschäden am besten eine private Gebäudesachversicherung ab. Für Mieter empfiehlt sich eine Hausratversicherung. Diese deckt bei einem Einbruch sowohl Schäden am Mobiliar als auch den Diebstahl von Wertsachen.
Die maximale Anzahl an Codes für die angegebene Nummer ist erreicht. Es können keine weiteren Codes erstellt werden.
Mobilnummer ändern
An diese Nummer senden wir Ihnen einen Aktivierungscode.
Diese Mobilnummer wird bereits verwendet
E-Mail bestätigen
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Sie können sich nun im Artikel mit Ihrem neuen Passwort anmelden.
Ein neues Passwort erstellen
Wir haben den Code zum Passwort neusetzen nicht erkannt. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse erneut ein, damit wir Ihnen einen neuen Link zuschicken können.
Ihr Account wurde deaktiviert und kann nicht weiter verwendet werden.
Wenn Sie sich erneut für die Kommentarfunktion registrieren möchten, melden Sie sich bitte beim Kundendienst von SRF.