Eine «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Basel-Stadt ist verunsichert. Sie wohnt seit über zehn Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Vor einiger Zeit wurde das Treppenhaus renoviert. In der Mitte des Treppenhauses war ein Lift mit einer Glaswand – rundherum schlängelt sich das Treppenhaus. Dank der Glaswand drang früher Tageslicht von oben ins Treppenhaus.
Aber bei der Renovation hat man die Glaswand durch eine Metallwand ersetzt. Deshalb dringt nun kein Oberlicht mehr ins Treppenhaus und die Beleuchtung muss mittels Schalter eingeschaltet werden.
Die «Espresso»-Hörerin macht sich Sorgen. «Wie muss denn ein Treppenhaus beleuchtet sein? Müsste nicht von der Vermieterin eine Notfallbeleuchtung angebracht werden – damit im Falle eines Stromausfalles oder Brandes die Sicherheit gewährleistet wäre?»
Vermieterschaft ist für genügende Beleuchtung zuständig
Leider gibt es sehr viele Unfälle wegen Stürzen in Treppenhäusern. Daher empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), Treppenhäuser und auch Zugänge zu Häusern besonders sorgfältig zu beleuchten.
Für eine genügende Beleuchtung ist die Vermieterschaft zuständig. Im Obligationenrecht (OR) steht, dass die Vermieter dem Mieter eine gebrauchsfähige Wohnung überlassen müssen.
Dazu gehört auch das Treppenhaus oder der Zugang zum Haus mit ausreichender Beleuchtung. Sollte etwas passieren, weil beispielsweise keine Beleuchtung angebracht wurde oder diese kaputtgegangen ist, dann wäre die Vermieterschaft verantwortlich und könnte bei einem Unfall haftbar gemacht werden.
Fällt in einem Treppenhaus das Licht aus, sollte die Vermieterin umgehend handeln. Tut sie das nicht, können Mieterinnen und Mieter eine Mietzinsreduktion geltend machen.
Kennzeichnung von Fluchtwegen und Sicherheitsbeleuchtungen
Gemäss Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wird die Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen in der Brandschutzrichtlinie geregelt. Für Wohnbauten verlangen die Brandschutzvorschriften weder Rettungszeichen noch eine Sicherheitsbeleuchtung – es sei denn, es handelt sich um ein Hochhaus mit einer Gesamthöhe von über 30 Metern.
Für die «Espresso»-Hörerin heisst das, in ihrem fünfstöckigen Wohnhaus muss keine spezielle Sicherheitsbeleuchtung angebracht werden. Jedoch ist es wichtig, dass die Vermieterschaft für eine ausreichende Beleuchtung im Treppenhaus sorgt. Dies stellt im vorliegenden Fall kein Problem dar, da per Knopfdruck eine gute Beleuchtung erzeugt werden kann.