«Mein Schwiegervater hat alles korrekt gemacht», schreibt «Espresso»-Hörer Hans Tanner-Allenspach in seinem Mail. «Warum man ihm jetzt eine Unkostenpauschale verrechnet, ist mir schleierhaft.»
Die Verwaltung ist einverstanden – und will trotzdem kassieren
Schlussrechnung und Depotrückgabe
Doch von vorne: Der Schwiegervater hatte seine Wohnung termingerecht gekündigt. Der Nachmieter wollte einen Monat früher einziehen. Das war Hans Tanner-Allenspachs Schwiegervater recht und auch die Verwaltung war einverstanden.
Doch jetzt taucht auf der Schlussabrechnung ein merkwürdiger Posten auf: 70 Franken soll der ehemalige Mieter zahlen. Eine Unkostenpauschale für den vorzeitigen Auszug. «Die Wohnung hätte doch so oder so übergeben werden müssen», wundert sich Hans Tanner-Allenspach. «Wo hier Platz ist für eine Unkostenpauschale, ist mir schleierhaft».
Laut Mietrecht sind solche Unkostenpauschalen verboten
Das steht im Gesetz
Der «Espresso»-Hörer ist zu Recht irritiert: Mieter müssen beim Auszug aus der Wohnung nur für Schäden bezahlen, die sie hinterlassen und die über die normale Abnützung hinausgehen. Die Forderung des Vermieters hat also weder Hand noch Fuss.
Die Forderung wäre nicht einmal berechtigt, wenn sich der Mieter im Vertrag ausdrücklich verpflichtet hätte, nach seinem Auszug eine solche Entschädigung zu bezahlen. Das Gesetz verbietet nämlich solche Vereinbarungen ausdrücklich.
Pikant: Beim Vermieter handelt es sich nicht um eine private und deshalb vielleicht rechtsunkundige Person, sondern um die Liegenschaftenabteilung einer kantonalen Verwaltung. Sein Schwiegervater beziehe Ergänzungsleistungen, sei finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet, schreibt Hans Tanner-Allenspach. «Dass ihm ausgerechnet die kantonale Verwaltung in seiner Situation zu Unrecht Geld aus der Tasche ziehen will, finde ich unverschämt.»
Verwaltung krebst zurück
Tanner-Allenspach reklamiert und wehrt sich für seinen Schwiegervater. Nach mehreren Mails gibt die Verwaltung schliesslich nach. Man werde «unter Würdigung des langjährigen Mietverhältnisses» auf die Pauschale verzichten, antwortet diese.
Das ist wohl besser so. Denn: Vor Gericht hätte die Verwaltung nicht den Hauch einer Chance.