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Mietrecht Schimmel: Kann ich auf die Mietzinsreduktion bestehen?

Rahel Zoller entdeckt in ihrer Wohnung Schimmelflecken. Experten finden heraus, dass Baumängel Schuld an der übermässigen Feuchtigkeit sind. Obwohl Mieter in solchen Fällen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben, winkt der Vermieter ab. Rahel Zoller kann die Schlichtungsbehörde einschalten.

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Schimmel: Kann ich auf die Mietzinsreduktion bestehen?
aus Espresso vom 09.01.2014. Bild: Colourbox
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«Espresso»-Hörerin Rahel Zoller ist im Sommer umgezogen. Doch schon nach wenigen Wochen macht sich Schimmel in der Wohnung bemerkbar. Rahel Zoller reklamiert bei ihrer Verwaltung. Zwei Experten untersuchen die Wohnung. Rasch wird klar, dass Baumängel für die hohe Luftfeuchtigkeit verantwortlich sind. Ohne Entfeuchtungsgerät ist die Wohnung nicht bewohnbar.

Nicht immer kommt Schimmel vom zu wenig Lüften

Rahel Zoller verlangt eine Mietzinsreduktion von 200 Franken pro Monat. Doch der Hauseigentümer winkt ab. Für Rahel Zoller eine unverständliche Reaktion. «Was kann ich jetzt noch tun und wie muss ich vorgehen?», möchte sie von «Espresso» wissen.

Feuchtigkeitsschäden wie Schimmel oder Kondenswasser können je nach Schwere Grund für eine Mietzinsreduktion sein. Unter der Voraussetzung, dass der Mieter die Schäden nicht selber verursacht hat. Bildet sich an Fensterrahmen, im Badezimmer oder in Gebäudeecken Schimmelpilz, so ist vermutlich ungenügendes Lüften die Ursache. Punkt- oder linienförmige Pilzspuren dagegen sind ein Hinweis auf einen Baumangel.

Bei Baumängeln gibt es eine Mietzinsreduktion

Im Beispiel von «Espresso»-Hörerin Rahel Zoller haben Experten bereits einen Baumangel festgestellt und ihr ein Entfeuchtungsgerät empfohlen. In solchen Situationen haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Wie hoch diese ausfällt, ist gesetzlich nicht geregelt. Fleckige Wände, schlechter Geruch, Abblättern von Tapeten und Farbe können – je nach ihrer Ausdehnung - eine Herabsetzung von 5 bis 30% des Nettomietzinses nach sich ziehen. In besonders gravierenden Fällen können Mieterinnen und Mieter den Vertrag sogar vorzeitig auflösen.

Schimmel fotografieren und sofort dem Vermieter melden

Betroffene wie Rahel Zoller sollten einen Feuchtigkeitsschaden unverzüglich dem Vermieter melden. Aus Beweisgründen ist es ratsam, die befallenen Stellen zu fotografieren und die Raumtemperatur zu protokollieren (weitere Tipps siehe Box). Kann der Vermieter den Mangel nicht oder nicht innert nützlicher Frist beheben, so haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Verwaltungen auf die Reklamationen ihrer Mieter nicht reagieren oder die Behebung der Mängel auf die lange Bank schieben. In diesem Fall können Mieterinnen und Mieter den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen. Im Verfahren wird die Schlichtungsbehörde auch über die Mietzinsreduktion befinden. Wie Sie vorgehen, lesen Sie im nebenstehenden Artikel (siehe Box).

Vermieter muss Stromkosten und beschädigte Möbel ersetzen

Werden durch übermässige Feuchtigkeit Möbel beschädigt, so muss ein Vermieter für den Schaden aufkommen. Ebenso für die Anschaffung eines Entfeuchters und die damit verbundenen zusätzlichen Stromkosten. Eine Ausnahme besteht bei Kellerräumen: Wer dort etwas abstellt, muss mit Feuchtigkeit rechnen – vor allem in älteren Gebäuden.

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