Xavier Pfarrer hat seine Wohnung gekündigt und wird Ende Juni ausziehen. Weil er auf einen ordentlichen Termin gekündigt hat, muss der Vermieter einen Nachmieter finden. «Ich habe der Verwaltung in der letzten Zeit pro Woche zwei Besichtigen angeboten, insgesamt fünf Termine», schreibt Xavier Pfarrer. Doch nur zum letzten Besichtigungstermin erschien ein Interessent.
Vor dem Zügelstress hat Xavier Pfarrer zwei Wochen Ferien gebucht. Damit ist sein Vermieter nicht einverstanden. Es hätten sich weitere Interessenten gemeldet. Ein Mieter sei von Gesetzes wegen verpflichtet, die Wohnung wöchentlich für Besichtigungen zur Verfügung zu stellen.
Das steht im Gesetz
«Muss ich wirklich Besichtigungen anbieten, bis ein Nachmieter gefunden ist?», möchte Xavier Pfarrer von «Espresso» wissen. «Und was soll ich tun, wenn ich für eine Zeit lang weg bin?»
Der Vermieter darf die Wohnung besichtigen...
Laut Obligationenrecht muss ein Mieter dem Vermieter gestatten, die Wohnung zu besichtigen, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietungnotwendig ist (Art. 257h OR).
Der Vermieter muss seine Besuche allerdings zwei bis drei Tage im Voraus ankündigen und auf den Mieter Rücksicht nehmen. Nicht im Gesetz steht, wie oft nun ein Mieter seine Wohnung Mietinteressenten zeigen muss.
In der Regel sind ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche angemessen. Will der Vermieter die Wohnung mehreren Interessenten zeigen,so muss er sie mit Rücksicht auf den Mieter in kleine Gruppen einteilen.
... muss aber Rücksicht auf den Mieter nehmen
Vor dieser Rechtslage muss Xavier Pfarrer Besichtigungen dulden. Allerdings kann der Vermieter nicht von ihm verlangen, dass er seine Ferien verschiebt.
Der Mieter muss bei einer Besichtigung nämlich nicht selber anwesend sein. Er kann den Schlüssel beim Nachbarn deponieren oder beim Hauswart.