Zum Inhalt springen

Mietrecht Wie oft muss ich Wohnungsbesichtigungen dulden?

Xavier Pfarrer hat seine Wohnung gekündigt. Vor dem Zügelstress will er in die Ferien. Das passt dem Vermieter nicht. Ein Mieter sei von Gesetezes wegen verpflichtet, die Wohnung wöchentlich für Besichtigungen zur Verfügung zu stellen. «Stimmt das?», möchte Xavier Pfarrer wissen.

Audio
Wie oft muss ich Wohnungsbesichtigungen dulden?
aus Espresso vom 22.05.2013. Bild: key
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 15 Sekunden.

Xavier Pfarrer hat seine Wohnung gekündigt und wird Ende Juni ausziehen. Weil er auf einen ordentlichen Termin gekündigt hat, muss der Vermieter einen Nachmieter finden. «Ich habe der Verwaltung in der letzten Zeit pro Woche zwei Besichtigen angeboten, insgesamt fünf Termine», schreibt Xavier Pfarrer. Doch nur zum letzten Besichtigungstermin erschien ein Interessent.

Vor dem Zügelstress hat Xavier Pfarrer zwei Wochen Ferien gebucht. Damit ist sein Vermieter nicht einverstanden. Es hätten sich weitere Interessenten gemeldet. Ein Mieter sei von Gesetzes wegen verpflichtet, die Wohnung wöchentlich für Besichtigungen zur Verfügung zu stellen.

«Muss ich wirklich Besichtigungen anbieten, bis ein Nachmieter gefunden ist?», möchte Xavier Pfarrer von «Espresso» wissen. «Und was soll ich tun, wenn ich für eine Zeit lang weg bin?»

Der Vermieter darf die Wohnung besichtigen...

Laut Obligationenrecht muss ein Mieter dem Vermieter gestatten, die Wohnung zu besichtigen, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietungnotwendig ist (Art. 257h OR).

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Der Vermieter muss seine Besuche allerdings zwei bis drei Tage im Voraus ankündigen und auf den Mieter Rücksicht nehmen. Nicht im Gesetz steht, wie oft nun ein Mieter seine Wohnung Mietinteressenten zeigen muss.

In der Regel sind ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche angemessen. Will der Vermieter die Wohnung mehreren Interessenten zeigen,so muss er sie mit Rücksicht auf den Mieter in kleine Gruppen einteilen.

... muss aber Rücksicht auf den Mieter nehmen

Vor dieser Rechtslage muss Xavier Pfarrer Besichtigungen dulden. Allerdings kann der Vermieter nicht von ihm verlangen, dass er seine Ferien verschiebt.

Der Mieter muss bei einer Besichtigung nämlich nicht selber anwesend sein. Er kann den Schlüssel beim Nachbarn deponieren oder beim Hauswart.

Meistgelesene Artikel