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Rechtsfrage: «Was passiert, wenn ich den Parkplatz weiter nutze?»
Aus Espresso vom 02.07.2020. Bild: Keystone
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Parkplatz «Was passiert, wenn ich den Parkplatz weiter benutze?»

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnungs-Mieterinnen und Mieter sind in der Schweiz gegen missbräuchliche Kündigungen geschützt.
  • Dieser Schutz gilt in Ausnahmefällen auch für Geschäftsräume und Parkplätze.
  • Zum Beispiel, wenn ein Mieter seine Wohnung ohne den dazugehörenden Parkplatz nicht gemietet hätte.

Eine blöde Situation für einen Mieter aus Zofingen (AG). Zu seiner Wohnung gehörte bis vor kurzem ein Parkplatz. Auf diesem Platz steht seit drei Jahren ein Wohnmobil.

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«Vor ein paar Monaten hat mir mein Vermieter ohne Begründung diesen Parkplatz gekündigt», schreibt der Mann dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Trotz intensiver Suche habe er bis heute noch keinen neuen Platz für seinen Camper finden können.

Der Camper steht noch immer auf dem Platz

Obwohl die Kündigungsfrist unterdessen abgelaufen ist, steht das Wohnmobil noch immer auf dem Parkplatz. «Der Camper ist nicht eingelöst, ich kann ihn nicht einfach irgendwo hinstellen», schreibt sein Besitzer. Er möchte deshalb wissen, ob ihm die Kündigung der Wohnung droht, wenn er den Wagen einfach weiter auf dem Platz stehen lässt.

Die Bedenken des Mieters sind berechtigt. Belegt er den Platz weiter, muss er tatsächlich damit rechnen, dass ihm der Vermieter den Mietvertrag für die Wohnung kündigt.

Rachekündigungen sind anfechtbar

In diesem Fall wäre rechtlich zu prüfen, ob diese Kündigung als missbräuchlich angefochten werden kann. Laut Gesetz sind Kündigungen unter anderem dann missbräuchlich, wenn sie unverhältnismässig sind und deshalb gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Rachekündigungen beispielsweise verstossen gegen diesen Grundsatz.

Dazu kommt, dass der Vermieter in diesem Fall den Vertrag für den Parkplatz gar nicht kündigen durfte. Mietet jemand zu seiner Wohnung einen Parkplatz oder einen Garten, so darf ein Vermieter diese Verträge nicht separat kündigen. Erst recht aber darf der Vermieter den Wohnungsmietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der Mieter eine ungerechtfertigte Kündigung des Parkplatzes nicht akzeptiert und den Wagen weiter dort stehen lässt.

Vielleicht lenkt der Vermieter noch einmal ein

Vor diesem Hintergrund sollte der betroffene Mieter unbedingt noch einmal das Gespräch mit seinem Vermieter suchen und sich dazu Unterstützung beim Mieterinnen- und Mieterverband holen.

Kann keine einvernehmliche Einigung gefunden werden, muss die Mietschlichtungsstelle, allenfalls das Mietgericht den Sachverhalt beurteilen.

Espresso, 02.07.2020, 08:13 Uhr

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