Unterhaltskosten - «Muss ich die Rechnung für das Entkalken meines Boilers zahlen?»
Der Vermieter hätte den Boiler längst entkalken lassen sollen. Endlich: Auf Drängen des Mieters bietet er den Sanitär auf. Die Rechnung soll nun der Mieter bezahlen. «Espresso» sagt, wie der sich wehren kann.
Für Unterhaltsarbeiten in einer Mietwohnung muss der Vermieter aufkommen. Das gilt für nötige Renovationsarbeiten, wie zum Beispiel für das Reparieren von Wasserleitungen, Steckdosen, Türschlössern oder Rollläden.
Kleinere Reparaturen und Ausbesserungen – Juristinnen reden vom «kleinen Unterhalt» – dagegen müssen Mieterinnen und Mieter selbst vornehmen und auch die Kosten dafür bezahlen.
Zum «kleinen Unterhalt» gehören Ausbesserungen und Reparaturen, die jede Mieterin und jeder Mieter ohne Fachkenntnisse ausführen kann: Zum Beispiel ein Zahnglas oder eine Seifenschale ersetzen, den Dampfabzugsfilter auswechseln, die Duschbrause entkalken oder den Syphon entstopfen.
Sind dagegen Fachkenntnisse nötig, muss der Vermieter eine Reparatur oder Ausbesserung vornehmen lassen und die dafür nötigen Handwerker beauftragen.
Im Falle des «Espresso»-Hörers gehört das Entkalken eines Boilers nicht zum «kleinen Unterhalt», weil nur Fachleute diese Arbeit ausführen können. Aus diesem Grunde muss der Vermieter die Rechnung bezahlen und kann sie nicht auf den Mieter abwälzen.
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