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Rechtsfrage: «Muss ich mich am neuen Dampfabzug beteiligen?»
Aus Espresso vom 01.10.2020. Bild: i
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Unterhaltskosten «Muss ich mich am neuen Dampfabzug beteiligen?»

In einer Mietwohnung gibt der Dampfabzug den Geist auf. Weil das Gerät die prognostizierte Lebensdauer noch nicht erreicht hat, verlangt der Vermieter eine Kostenbeteiligung von der Mieterin. «Espresso» sagt, weshalb diese Forderung nicht gerechtfertigt ist.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Für den Unterhalt der Wohnung ist der Vermieter verantwortlich. Muss eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank durch einen Fachmann repariert oder gar ersetzt werden, gehen diese Kosten vollumfänglich zu Lasten des Vermieters.
  • Eine Kostenbeteiligung könnte ein Vermieter höchstens verlangen, wenn die Mieterin das Gerät durch unsorgfältige Handhabung beschädigt hat. In solchen Fällen kommen Mieter-Haftpflichtversicherungen für einen Schaden auf.

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  • Keine Kostenbeteiligung darf ein Vermieter verlangen, wenn ein Gerät bei sachgemässer Nutzung vor Ablauf der prognostizierten Lebensdauer ersetzt werden muss.
  • Die Lebensdauer beispielsweise von Geräten, Böden und Tapeten spielt nur bei Beschädigung oder bei übermässiger Abnützung eine Rolle. Muss eine Wand neu gestrichen werden, weil Kinder sie bemalt haben, wird aufgrund der Lebensdauer berechnet, mit welchem Betrag sich die Mieterin an den Kosten für den Neuanstrich beteiligen muss.

Espresso, 01.10.2020, 08:13 Uhr

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