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Untervermieten geht nur mit dem OK des Vermieters
Aus Espresso vom 15.12.2022. Bild: Imago Images
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Untermiete «Darf unser Untermieter nur ein Jahr bleiben?»

Nach dem Auszug ihrer Kollegin möchte eine Mieterin das frei gewordene Zimmer vermieten. Doch die Verwaltung stellt eine Bedingung: Sie dürfe das Zimmer nur für ein Jahr vermieten. «Espresso» sagt, ob der Untermieter nach einem Jahr wieder ausziehen muss.

Die Rechtslage kurz erklärt:

Mieterinnen und Mieter dürfen ihre Wohnung oder einzelne Zimmer untervermieten. Dazu müssen sie allerdings die Zustimmung der Vermieterin einholen. Die Vermieterin kann mündlich oder schriftlich zustimmen, oder auch, indem sie vom Untermietverhältnis weiss und es duldet.

Vermieterin darf Untermiete nur in bestimmten Fällen verweigern

Die Vermieterin darf ihre Zustimmung zu einer Untervermietung nur aus den folgenden drei Gründen verweigern.

  • Wenn sich der Mieter oder die Mieterin weigert, der Vermieterin bekannt zu geben, zu welchen Bedingungen sie die Wohnung oder das Zimmer untervermietet hat.
  • Wenn der Mieter oder die Mieterin mit der Untermiete einen übermässigen Gewinn erzielt. Das Bundesgericht beurteilt die Überschreitung der Miete von über 30 Prozent als missbräuchlich.
  • Wenn der Vermieterin aus der Untermiete wesentliche» Nachteile entstehen. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Wohnung durch die Untervermietung überbelegt ist oder die Untermieterinnen gegen die Hausordnung verstossen.

Liegt keiner dieser Gründe vor, darf eine Vermieterin ihre Zustimmung zu einer Untervermietung nicht verweigern.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Vermieterin erteilt Bewilligung nur für ein Jahr

Im Beispiel einer «Espresso»-Hörerin will die Vermieterin ihre Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers nur befristet für ein Jahr erteilen.

Die betroffene «Espresso»-Hörerin sollte noch einmal das Gespräch mit der Vermieterin suchen und sie auf die Rechtslage hinweisen. Beharrt die Vermieterin auf ihrer Ansicht, so kann sich die Mieterin an die Mietschlichtungsstelle wenden und dort die Einwilligung der Vermieterin einklagen. Das Verfahren vor der Mietschlichtungsstelle ist kostenlos.

Espresso, 15.12.22, 08:13 Uhr

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