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Mietrecht Wann darf der Vermieter einen Ersatzmieter ablehnen?

Ich habe meine Wohnung ausserterminlich gekündigt und dem Vermieter einen Nachmieter präsentiert, der die Wohnung nahtlos übernommen hätte. Die Verwaltung hat jedoch einem Nachmieter den Vorzug gegeben, der erst einen Monat später eingezogen ist. Nun soll ich die Miete trotzdem zahlen, geht das?

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Rechtsfrage: Wann darf der Vermieter einen Ersatzmieter ablehnen?
aus Espresso vom 31.10.2013. Bild: Colourbox
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David Walter aus Lauterbach hat seine Wohnung ausserterminlich gekündigt. Deshalb musste er schleunigst einen Nachmieter für die 1,5-Zimmerwohnung finden.

Vermieter lehnt den Nachmieter ab

Kurze Zeit später präsentierte Walter seinem Vermieter einen Interessenten. Doch der Vermieter entschied sich für einen anderen Bewerber. Weil dieser erst einen Monat später einzog, fordert der Vermieter jetzt von David Walter noch eine Miete. «Darf die Verwaltung meinen Nachmieter einfach ablehnen und mir den Leerstand verrechnen?», möchte David Walter von «Espresso» wissen.

Wer wie David Walter seinem Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter stellt, wird von der Pflicht zur Zahlung des Mietzinses befreit. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, welche Kriterien ein zumutbarer Ersatzmieter erfüllen muss.

Was ist ein zumutbarer Ersatzmieter?

Zumutbar ist ein Ersatzmieter, wenn er bereit und in der Lage ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Insbesondere muss der Nachmieter zahlungsfähig sein, muss sich den Mietzins also leisten können. Übersteigt das Einkommen den Mietzins um das Dreifache, ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt. Hat ein Bewerber dagegen Eintragungen im Betreibungsregister, darf ihn der Vermieter ablehnen.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Der Ersatzmieter darf die Wohnung nicht übernutzen. Die Anzahl der Familienmitglieder muss zur Grösse der Wohnung passen. Schlägt ein Mieter für seien 1 1/2 Zimmerwohnung eine dreiköpfige Familie vor, darf der Vermieter ablehnen. Zudem sollen bei einer Wohnungsvergabe auch die Mentalität und Lebensgewohnheiten anderer Mieter berücksichtigt werden. Dieses Kriterium darf aber nicht dazu benützt werden, um Bewerber zum Beispiel wegen ihrer Nationalität oder ihrer Religion abzulehnen.

Asylbewerber und Saisonniers sind zumutbare Ersatzmieter

Im Beispiel von David Walter hat möglicherweise dieser Punkt eine Rolle gespielt. Der von ihm präsentierte Ersatzmieter ist eine Person mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung. Doch deswegen darf ein Vermieter einen Bewerber nicht ablehnen. Das Bundesgericht bejahte die Zumutbarkeit einer Asylbewerberfamilie oder eines Saisonniers.

David Walter muss deshalb den letzten Mietzins nicht bezahlen. Sollte der Vermieter weitere Forderungen stellen, kann sich Walter an die Schlichtungsbehörde wenden. Das Verfahren ist kostenlos.

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