Eigentlich wollte «Espresso»-Hörer Jürg Brandenberger aus Düdingen (FR) nur seinen Gesprächspartner – einen Rechtsanwalt - freundlich abklemmen.
Brandenberger hatte den Anwalt wegen einer anstehenden Klage vor Mietgericht angerufen. Im Verlaufe des Gespräches wurde ihm jedoch klar, dass er das Mandat andersweitig vergeben wollte.
«Um das Gespräch zu beenden sagte ich, ich werde doch nicht vor Gericht gehen und die Sache auf sich berufen lassen». Das schien dem Anwalt die falsche Entscheidung zu sein. Minutenlang versuchte er in der Folge den potentiellen Mandanten umzustimmen.
Anwalt denkt: Wer nicht hören will, soll zahlen
Weil seine Anstrengungen erfolglos blieben, schickte der verschmähte Jurist Jürg Brandenberger eine Honorarrechnung über 500 Franken. Für eine «telefonische Rechtsberatung». Doch dieser denkt nicht im Traum daran, die Rechnung zu bezahlen. Kurze Zeit später flattert deshalb ein Zahlungsbefehl ins Haus.
Jürg Brandenberger wendet sich ans Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Er habe auf die Betreibung Rechtsvorschlag erhoben, schreibt er und möchte wissen, wie er sich weiter verhalten solle.
Die ganze Geschichte mag für Jürg Brandenbergerausgesprochen ärgerlich sein. Das ist aber auch schon alles. Denn: Zu befürchten hat er nichts. Nach dem Rechtsvorschlag müsste der Anwalt weitere Schritte einleiten und seine Forderung vor ein Gericht bringen. Wenn er sich nicht lächerlich machen will, wird er darauf jedoch verzichten.
Nicht alle telefonischen Leistungen sind gratis
Leistungen von Anwälten, Ärzten oder Psychologen sind zwar grundsätzlich kostenpflichtig. Auch, wenn sie telefonisch erbracht werden. Verrechnet werden dürfen aber nur Leistungen, die ein Kunde oder Patient gewünscht hat.
Handelt der Anwalt wie im Beispiel von Jürg Brandenberger aus eigenem Antrieb und ohne Auftrag, kann er für seine Auskünfte keine Entschädigung verlangen. Zudem muss ein Anwalt einen Anrufer darauf hinweisen, wenn er am Telefon kostenpflichtige Auskünfte erteilt. Im Beispiel von Jürg Brandenberger ist beides nicht der Fall. Eine Klage wäre deshalb aussichtslos.
Zurück bleiben für Jürg Brandenberger der Ärger und ein Eintrag im Betreibungsregister. Doch es gibt Mittel, den Eintrag im Register nach einer ungerechtfertigten Betreibung zum Verschwinden zu bringen (siehe dazu auch Artikel in der Linkbox).
Der einfachste und günstigste Weg: Abwarten. Einträge sind nur während fünf Jahren auf einem Auszug sichtbar. Wer sich nicht auf Wohnungssuche befindet oder vor einer Einbürgerung steht, kann die Zeit für sich arbeiten lassen.
Eine andere Möglichkeit: Zieht der Anwalt die Betreibung zurück, erscheint sie nicht mehr auf einem Auszug. Jürg Brandenberger hat sich inzwischen bei der kantonalen Anwaltskammer über das unprofessionelle Verhalten des Anwaltes beschwert.
Die Anwaltskammer wird prüfen, ob der Anwalt mit seinem Verhalten gegen die Standesregeln verstossen hat. Trifft dies zu, wird er eine Rüge erhalten, zusammen mit der Aufforderung, die Betreibung gegen Jürg Brandenberger zurück zu ziehen.