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Rechtsfrage: «Darf man bei Versammlungen per Mail abstimmen?»
Aus Espresso vom 09.02.2017. Bild: Colourbox
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«Die Rechtsfrage «Darf man bei Versammlungen per Mail abstimmen?»

Die Agenda ist proppenvoll: Elternabend, Vereinsanlass und dann noch die Versammlung der Stockwerkeigentümer. «Ginge das nicht einfacher?», fragt sich eine Wohnungsbesitzerin. Man könnte doch Abstimmungen auch per Mail durchführen. «Espresso» sagt, ob solche Beschlüsse rechtsgültig wären.

Auch die Agenda von «Espresso»-Hörerin Heidi Baumann aus Egg ist voller Termine. Frau Baumann ist Besitzerin einer Wohnung und bekommt deshalb regelmässig Einladungen zu Stockwerkeigentümer-Versammlungen. Dort wird etwa über anstehende Renovationen beschlossen oder über neue Investitionen.

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Abstimmen per Post ist möglich

«Ginge das nicht einfacher?», fragt sich Heidi Baumann und möchte vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen, ob denn Abstimmungen und Beschlüsse unter Stockwerkeigentümern nicht auch per Mail durchgeführt werden dürfen.

Die Antwort ist klar: Grundsätzlich ist eine Abstimmung per Mail möglich. Allerdings regelt das Zivilgesetzbuch in den Bestimmungen über das Stockwerkeigentum lediglich, wann eine Versammlung beschlussfähig ist und wie die Eigentümer ihr Stimmrecht ausüben dürfen. Nicht geregelt ist, in welcher Form abgestimmt werden muss.

Hier kommt ergänzend das Vereinsrecht zur Anwendung. Diese Regeln bestimmen, dass die Mitglieder schriftlich abstimmen dürfen. Damit ein Beschluss aber gültig zustande kommt, müssen alle Mitglieder zugestimmt haben. Verweigert nur einer seine Zustimmung, muss eine erneute Abstimmung oder Versammlung angesetzt werden. Diese Bestimmungen sind zwingend. Das bedeutet, dass Stockwerkeigentümergemeinschaften in ihren Reglementen keine abweichenden Regeln aufstellen dürfen.

Aber: Gilt ein Mail als «schriftlich»?

Ob allerdings ein Mail als «schriftlich» gilt, ist weder gesetzlich geregelt noch gibt es einschlägige Gerichtsurteile. Gerichte stellen Mails in der Regel nur dann der Papierform gleich, wenn die Absender einen zertifizierten Dienst wählen.

Dieser Aufwand dürfte für die Abstimmungen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft oder eines Vereins etwas übertrieben sein. Die Mitglieder könnten deshalb ihre schriftliche und unterschriebene Stimmabgabe einscannen und als PDF-Format per Mail schicken. Auf diesem Weg wäre die Schriftform eingehalten.

Aber: Bei Abstimmungen per Mail sollten die Mitglieder darauf bestehen, dass ihnen der Empfang ihres Stimmdokuments umgehend mit einem Antwortmail bestätigt wird. So lassen sich später Diskussionen darüber vermeiden, ob ein Mail auch wirklich angekommen sei.

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