Krankenkasse wechseln - «Gilt bei einer Kündigung der Poststempel?»
Wer die Grundversicherung seiner Krankenkasse wechseln will, kann den alten Vertrag bis Ende November kündigen. «Espresso» sagt, wann die Kündigung spätestens auf der Post sein sollte.
Muss man einer Behörde oder einem Gericht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt antworten, so gilt die Frist als eingehalten, wenn das Couvert am letzten Tag der Frist zur Post gebracht wird. Massgebend ist der Poststempel.
Anders bei Verträgen unter Privaten: Kündigungen der Arbeitsstelle, eines Mietvertrages oder einer Versicherungspolice müssen am letzten Tag der Frist beim Empfänger eintreffen. Hier ist der Poststempel nicht massgebend.
Hat der Empfänger ein Postfach, so darf die Absenderin davon ausgehen, dass dieses Fach einmal pro Tag geleert wird.
Bei eingeschriebenen Briefen wird dem Empfänger eine Abholungseinladung ins Postfach gelegt. Der Brief muss am Schalter abgeholt und der Erhalt quittiert werden. Hier gilt: Der eingeschriebene Brief gilt als zugestellt, sobald der Empfänger den Brief am Schalter abholen könnte. Das Problem: In der Praxis lässt sich kaum zweifelsfrei nachweisen, wann genau ein Postfachinhaber sein Fach leert und ein Einschreiben abholen könnte.
Holt jedoch ein Unternehmen ein eingeschriebenes Schreiben absichtlich nicht ab oder verweigert es die Annahme, so gilt der Brief dennoch als zugestellt.
Tipp: Kündigungen von Versicherungspolicen oder Arbeitsverträgen nicht erst «auf den letzten Drücker» abschicken, sondern mit einigen Tagen «Vorsprung». Wo schriftliche Kündigungen gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht, sind auch mündliche Kündigungen oder Kündigungen per SMS oder E-Mail möglich. Zur Beweissicherung aber eine Unterschrift oder ein Antwortmail verlangen, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist.
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