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Rechtsfrage: Weniger Musiker gibt weniger Honorar – geht das?
Aus Espresso vom 29.06.2023. Bild: Getty Images / Gannet77
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Rechtsfrage zu Steelband «Darf uns der Veranstalter die Gage kürzen?»

Vor einem Auftritt werden unerwartet vier Musiker krank. Die Band spielt trotzdem, halt nur mit acht statt mit 13 Musikern. Dem Publikum gefällt's, dem Veranstalter dagegen weniger. Der kürzt das Honorar. «Espresso» sagt, ob die Musiker solche Misstöne dulden müssen.

Seit über 40 Jahren sorgen die «Barrel Drummers» für Stimmung. Die Steelband versprüht an Sommerfesten, Hochzeiten und an Vereinsanlässen karibische Klänge. So auch im Frühjahr: Ein grosser Ortsverband buchte die Band für eine Versammlung. Geplant sei gewesen, dass etwa 12 bis 13 Musiker spielen, schreibt Präsident Jürg Bertschinger. Doch nach der Buchung fielen einzelne Mitglieder krankheitshalber oder aus familiären Gründen aus. Aufgetreten sind die «Barrel Drummers» dann trotzdem, halt «nur» mit acht Leuten. «Dem Publikum hat der Auftritt gefallen», schreibt Bertschinger. Die Band habe Zugaben geben müssen.

Nach dem Auftritt dann die böse Überraschung: Der Ortsverband passt das Honorar an und überweist nur 600 Franken statt wie vereinbart 900 Franken. «Müssen wir uns das gefallen lassen», möchten die enttäuschten Musiker nun vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen.

Honorarkürzung ist rechtlich heikel

Die Musiker empfinden die Honorarkürzung vor allem als Geringschätzung. Doch ist das Vorgehen des Ortsverbandes auch rechtlich heikel. Honorarreduktionen sind dann vertretbar, wenn eine Seite die vereinbarte Leistung mangelhaft oder gar nicht erfüllt. Wenn bei einem Gesangsduo die Sängerin ausfällt, kann der Sänger den Auftritt nicht wie vereinbart absolvieren. Anders bei den «Barrel Drummers»: Die Band hat die vereinbarte Leistung erbracht und damit den Vertrag erfüllt.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Ortsverband beharrt auf seiner Meinung – Musiker müssten klagen

Zudem geht aus dem Mailverlauf hervor, dass es bei der Anzahl Musiker Abweichungen geben könnte. Vor diesem Hintergrund müsste sich die Band die Kürzung des Honorars nicht gefallen lassen. «Müsste» deshalb, weil der Ortsverband auch nach der Intervention von «Espresso» an seiner Haltung festhält. Eine Darbietung mit 12 oder 13 Musikern wäre ein anderes Klangerlebnis gewesen, schreibt der Präsident in seiner Stellungnahme. Zudem seien Änderungen der Vereinbarung bezüglich Anzahl Musiker vertraglich nicht abgemacht gewesen. Durch die kurzfristige Absage einzelner Musiker hätte der Verband unnötige Kosten für Parkplätze und Verpflegung gehabt.

Die Band müsste ihre Ansprüche gerichtlich einklagen, was sich aber angesichts des geringen Streitbetrages nicht lohnt. Damit sich die Amateurband künftig nie wieder mit solchen Problemen herumschlagen muss, überlegt sie sich nun einen Hinweis auf ihrer Internetseite, dass es auch nach einer Buchung noch zu Abweichungen bei der Anzahl der Musikerinnen und Musiker kommen kann.

Espresso, 29.06.2023, 08:13 Uhr

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