Zum Inhalt springen
Audio
Sehtestergebnisse nur gegen Brillenkauf?
Aus Espresso vom 19.08.2021. Bild: imago images
abspielen. Laufzeit 1 Minute 47 Sekunden.

Sehtest beim Optiker «Muss mir der Optiker die Resultate meines Sehtests herausgeben?»

Ein Kunde macht beim Optiker einen Sehtest und zahlt dafür 75 Franken. Die Resultate will der Optiker aber nur herausgeben, wenn sich der Kunde bei ihm eine Brille anfertigen lässt. «Espresso» sagt, ob der Kunde wirklich eine Brille kaufen muss.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Ein Sehtest bei der Optikerin ist rechtlich gesehen ein so genannter Werkvertrag: Die Optikerin verpflichtet sich, den Sehtest durchzuführen und der Kunde schuldet dafür das vereinbarte Honorar.
  • Gestützt auf die so genannte Rechenschaftspflicht im Obligationenrecht ist die Optikerin jederzeit verpflichtet, dem Kunden «Rechenschaft» über ihre Tätigkeit abzulegen.
  • Daraus folgt, dass der Kunde jederzeit die Resultate des Sehtests verlangen kann. Der Test verpflichtet den Kunden nicht, eine Brille zu bestellen oder zu kaufen.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

  • Die Kosten für einen Sehtest bei der Optikerin betragen meist 30 und 100Franken, je nach Umfang der Untersuchungen. In vielen Fällen verrechnen die Optikergeschäfte den Sehtest nicht, wenn der Kunde danach eine Brille anfertigen lässt oder kauft.
  • Der Sehtest bei der Augenärztin kostet meist mehr, umfasst in der Regel aber auch weiter gehende Abklärungen und Untersuchungen.Das Honorar der Ärztin wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
  • Die Gesellschaft der Augenärztinnen und Ärzte rät, seine Augen ab dem 40. Altersjahr regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen, weil ab diesem Alter das Risiko für Augenerkrankungen steigt.

Espresso, 19.08.2021, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel