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Brille kaputt: Muss ich die Versicherung anlügen?
Aus Espresso vom 03.09.2015. Bild: Colourbox
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Sonstiges Recht Brille kaputt: Muss ich die Versicherung anlügen?

Eine Frau stürzt auf der Strasse. Ihr Gesicht ist aufgeschürft, die Brille zerbrochen. Selber schuld, findet ihre Unfall-Versicherung und rät der Frau, die Brille bei der Hausrat-Versicherung als gestohlen zu melden. «Espresso» sagt, was davon zu halten ist und wann Brillenschäden bezahlt werden.

Es war nicht ihr Tag: Ein Fehltritt und «Espresso»-Hörerin Eliane John aus Zeihen (AG) stürzte kopfvorüber auf den Asphalt. Eliane John hatte Glück im Unglück, denn ausser Schürfungen an Nase und Unterlippe trug sie keine Verletzungen davon. Beim Sturz wurde aber ihre Brille beschädigt.

Die Unfallversicherung rät, die Hausratversicherung zu betrügen

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Eliane John ist über ihre Krankenkasse unfallversichert. Nach dem ersten Schreck rief sie dort an, um den Brillenschaden anzumelden. Doch die Auskunft des Sachbearbeiters konnte sie kaum glauben: Der Sturz sei selbst verschuldet, meinte der Mann am Telefon.

Deshalb zahle die Unfallversicherung nichts an den Brillenschaden. Wenn sie sich keine neue Brille leisten könne, solle sie doch die alte bei der Hausratversicherung als gestohlen melden.

Eliane John traute ihren Ohren nicht. «Zählt heute nur noch Lug und Betrug?», schreibt sie in ihrem Mail ans Konsumentenmagazin «Espresso» SRF 1. Und natürlich möchte sie wissen, was von der Auskunft der Versicherung zu halten ist.

Diese Frage ist schnell beantwortet: Die Auskunft ist unverschämt und falsch. Unverschämt, weil ein Mitarbeiter einer Versicherung eine Kundin dazu anstiftet, bei einer anderen Versicherung falsche Angaben zu machen. Damit könnte sich Eliane John unter Umständen sogar strafbar machen.

Die Auskunft ist auch falsch: Denn ob ein Brillenschaden von der Unfallversicherung übernommen wird, hängt nicht in erster Linie vom Unfallhergang ab.

Brillenschäden werden nur bei schweren Verletzungen bezahlt

Gemäss Gesetz übernimmt die Unfallversicherung nach einem Unfall Sachschäden, wenn es um Hilfsmittel geht, die einen Körperteil (zum Beispiel eine Prothese) oder eine Körperfunktion (zum Beispiel ein Gebiss, ein Hörgerät oder eine Brille) ersetzen.

Aber die Versicherung zahlt nur, wenn der Unfall eine Verletzung zur Folge hat, die ärztlich behandelt werden muss. Eliane John hat also Unglück im Unglück: Weil ihre Verletzungen nicht «schwer genug» waren und sie keinen Arzt konsultieren musste, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Eliane John muss die neue Brille aus der eigenen Tasche bezahlen.

Einen Zustupf an die neue Brille gibt es von der Krankenkasse

Anders, wenn jemand anders Schuld am Unfall hätte. Wenn Eliane John zum Beispiel mit einem Velo oder Auto zusammengestossen wäre. In diesem Fall müsste die Haftpflichtversicherung des Lenkers den Schaden tragen.

Ein schwacher Trost für Eliane John. Zum Glück ist sie bei der Krankenkasse zusatzversichert. Dort kann sie eine Kostenbeteiligung erwarten. In ihrem Fall sind das immerhin 200 Franken.

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