Den toten Körper der Erde übergeben, Blumen aufs Grab oder die Asche im Wald verstreuen: Solche Rituale helfen, den Tod eines Haustieres besser zu bewältigen. Vor allem Kinder wünschen sich ein Grab im Garten für ihr Meerschweinchen oder das Büsi.
Beerdigungen nur auf eigenem Grund und Boden
Merkblatt Schweizer Tierschutz
Ist ein Tier nicht schwerer als 10 Kilogramm, so darf es auf seinem Privatgrundstück vergraben werden. Wer eine Mietwohnung bewohnt, muss deshalb den Vermieter oder Hauseigentümer um Erlaubnis bitten. Ist der nicht einverstanden, gibt es weitere Möglichkeiten:
Tierhalter können ihr Haustier zum Beispiel auf einem Tierfriedhof oder in einem Tierfriedwald beerdigen lassen (Adressen siehe Merkblatt). Oder sie können das Tier kremieren lassen und die Asche mit nach Hause nehmen oder sie im Wald verstreuen.
Ist dies nicht ausdrücklich verboten, spricht aus rechtlicher Sicht nichts dagegen. Einzig das Vergraben toter Tiere auf öffentlichem Grund ist nicht gestattet.
Adressen von Sammelstellen bei der Wohngemeinde
Eine weitere Möglichkeit: Man kann sein Tier präparieren lassen und so die Erinnerung wach halten. Diese Variante hat allerdings einen vergleichsweise hohen Preis.
Sterben Tiere beim Hausarzt oder im Tierspital, werden sie auf Wunsch des Halters der Tierkadaverstelle übergeben. Ansonsten muss der Besitzer diese Aufgabe übernehmen.
Je nach Wohnort nehmen Polizeiposten, Tierärzte oder spezielle Annahmestellen tote Tierkörper entgegen. Auskunft erteilt die Gemeindeverwaltung des Wohnortes.