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Sonstiges Recht Das Inkassobüro droht mit gerichtlichen Schritten. Was tun?

Letzten Oktober bekam ich ein Faxschreiben. Ich solle meine Adresse überprüfen und das Formular zurückschicken. Als ich eine Rechnung bekam, wurde mir klar, dass ich einem Registerhai auf den Leim gekrochen bin. Ich reklamierte. Doch jetzt droht ein Inkassobüro mit gerichtlichen Schritten. Was tun?

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Das Inkassobüro droht mit gerichtlichen Schritten. Was tun?
aus Espresso vom 31.07.2013. Bild: Colourbox
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Im Oktober letzten Jahres bekam Bruno Lang ein Faxschreiben eines «Firmenkataloges». Er solle seine Adress-Angaben prüfen und das Formular zurückfaxen, hiess es.

Bruno Lang hatte viel um die Ohren. Er kontrolliert die Adresse, unterschrieb und faxte das Blatt zurück. Kurze Zeit später flatterte eine Rechnung ins Haus. 800 Euro soll der Eintrag in den Firmenkatalog kosten. Bruno Lang hatte in der Eile das Kleingedruckte auf dem Formular nicht gelesen. Was er für einen kostenlosen Eintrag in einem offiziellen Telefonbuch hielt, entpuppte sich als teures Branchenregister. Sofort verfasste Lang einen eingeschriebenen Brief. Er fühle sich getäuscht und werde nicht bezahlen.

Es drohen höhere Kosten

Einige Monate herrscht Ruhe. Doch dann bekam Bruno Lang eine Mahnung eines Stuttgarter Inkassobüros. Dieses forderte weitere 102 Euro für Mahngebühren und Zinsen und drohte mit gerichtlichen Schritten: «... wodurch Kosten entstehen, die zu Ihren Lasten gehen». Bruno Lang ist verunsichert. «Wie soll ich mich verhalten?», möchte er von «Espresso» wissen.

Die Verunsicherung ist verständlich: Die Mahnungen solcher Inkassobüros kommen bedrohlich daher. Die Briefköpfe erwecken den Eindruck, es handle sich um eine staatliche Stelle oder um ein Anwaltsbüro.

Juristisches Fachchinesisch soll einschüchtern

Tatsache aber ist: Inkassobüros sind private Unternehmen. Sie treiben im Auftrag von meist grösseren Firmen offene Forderungen ein. Ob eine solche Forderung zu Recht besteht, wissen sie nicht. Sie prüfen es auch nicht, sondern führen nur aus. Und üben mit einschüchternden Formulierungen und juristischem Fachchinesisch gehörig Druck aus. Viele Empfänger solcher Schreiben bezahlen. Aus Angst vor weiteren Mahnungen und noch höheren Kosten. Dabei ist diese Angst häufig nicht begründet.

Wer wie Bruno Lang mit einer Rechnung nicht einverstanden ist, sollte dies auch dem Inkassobüro schriftlich mitteilen und abwarten. In einem Gerichtsverfahren müsste das Inkassobüro – oder in seinem Beispiel der Firmenkatalog – beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht.

Verträge sind oft ungültig

Diesen Aufwand und vor allem das Risiko nehmen unseriöse Unternehmen wie Branchenregisterhaie jedoch nicht auf sich. Der Trick mit dem Fax ist rechtlich gesehen eine Täuschung, der Vertrag deshalb ungültig.

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