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Sonstiges Recht Muss der Turnverband meine Brille bezahlen?

Ich war als Kampfrichter am Eidgenössischen Turnfest. Leider wurde ich bei dem heftigen Sturm erfasst und verletzt. Durch den Sturz wurde auch meine Brille beschädigt. Die Reparatur kostet 1000 Franken. Der Turnverband will diese Kosten nicht übernehmen. Ist das richtig? Wohin kann ich mich wenden?

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Rechtsfrage: Muss der Turnverband meine Brille bezahlen?
aus Espresso vom 22.08.2013. Bild: Keystone
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Diesen Wettkampf wird Jürg Wipf nicht so schnell vergessen: Im Juni stand er als Speerwurf-Kampfrichter am Eidgenössischen Turnfest im Einsatz, als ein Sturm das Festgelände innerhalb von wenigen Minuten komplett zerstörte. Jürg Wipf musste mit Kopferverletzungen ins Spital gebracht werden.

Nach dem Schock die grosse Rechnung

Inzwischen hat sich der 51Jährige von der Hirnerschütterung und dem Schock einigermassen erholt. Aber: Beim Sturz wurde Wipfs Brille beschädigt. Die Reparatur geht ins Geld: Über 1000 Franken hat der Turner dafür auf den Tisch blättern müssen.

Jürg Wipf informierte sich beim Schweizerischen Turnverband (ETV), ob dessen Versicherung für diese Kosten aufkomme. «An der Hotline hiess es, ich müsse den Schaden meiner Hausratversicherung melden», erinnert er sich. «Das kam mir merkwürdig vor.» Er sei vom Turnverband für diesen Einsatz aufgeboten worden, schreibt Jürg Wipf und möchte wissen: «Kann es wirklich sein, dass der Verband nichts übernehmen muss?»

Welche Versicherung ist zuständig?

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Der Unmut von Jürg Wipf ist verständlich – und berechtigt. Die Auskunft, die er an der Turnfest-Hotline bekommen hat, ist falsch. Möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis.

Eine Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Feuer oder Überschwemmungen entstanden sind und ersetzt gestohlene Gegenstände. Im Beispiel von Jürg Wipf handelt es sich aber um einen Unfall. Aus diesem Grunde muss er sich an diese Versicherung halten.

Die obligatorische Unfallversicherung – im Beispiel von Jürg Wipf die Suva – übernimmt neben den Heilungskosten auch Sachschäden in Zusammenhang mit Unfällen. Ersetzt werden aber lediglich die Kosten für defekte Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen. Sachen also, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen.

Die Unfallversicherung bezahlt nur, wenn man sich verletzt hat

Voraussetzung ist allerdings, dass sich die verunfallte Person verletzt hat und deswegen einen Arzt aufsuchen musste – wie bei Jürg Wipf. Er wird die Reparatur seiner Brille also nicht selber berappen müssen.

Aber: Auch der Schweizerische Turnverband als Veranstalter des Turnfestes hat eine Versicherung, die Sportversicherungskasse. Hätte sich Jürg Wipf nicht verletzt, würde diese Versicherung die Kosten für die Brillenreparatur übernehmen. Eine Versicherung für den Fall der Fälle, also.

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