Sonstiges Recht - Nach Unfall: Muss die Versicherung ein Ersatzauto bezahlen?
Markus Dorenkamp ist unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden. Weil dabei sein Auto kaputtgegangen ist, hat er sich für den privaten Gebrauch ein Ersatzfahrzeug gemietet. Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich nun, die Kosten zu übernehmen.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo hat Herr Dorenkamp tatsächlich keinen Anspruch darauf.
Dies, weil Herr Dorenkamp nicht zwingend auf ein Ersatzauto angewiesen ist. Anders wäre der Fall, wenn es an seinem Wohnort keine zumutbare öffentliche Verkehrsmittel gäbe, oder er gehbehindert wäre. Dann würden die Kosten zu den direkten Kosten zählen, die der Unfall mit sich bringt. In diesem Fall würde die Versicherung des Unfallverursachers die Miete übernehmen.
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