Wer sich beim Skifahren schlimm verletzt und mit der Ambulanz in ein Spital überführt werden muss, hat Glück im Unglück: Die Kosten für die Ambulanz bezahlt in der Regel die Unfallversicherung. Ein Selbstbehalt oder eine Franchise fallen nicht an.
Die Krankenversicherung bezahlt nicht die ganzen Transportkosten
Anders, wenn jemand wegen einer Krankheit – zum Beispiel wegen eines Herzinfarktes – mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden muss oder wenn die verunglückte Person über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert ist. Hier kommen Kosten auf die Patientin oder den Patienten zu:
- Die Grundversicherung der Krankenkasse kommt nur zu einem Teil für die Kosten von medizinisch notwendigen Transporten oder für Rettungsaktionen auf: Bei Krankentransporten vergütet die Kasse maximal 500 Franken pro Jahr, bei Rettungsaktionen maximal 5000 Franken pro Jahr. Den Rest müssen Versicherte aus der eigenen Tasche bezahlen, dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.
- Muss eine Patientin aus medizinischen Gründen oder wie im Falle einer «Espresso»-Hörerin aus organisatorischen Gründen im Krankenwagen von einem Spital in ein anderes verlegt werden, übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Fallpauschale die gesamten Kosten des Transports. Die Kosten für die medizinische Betreuung auf dem Transport werden ebenfalls vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.
- Kosten für Krankentransporte und Rettung im Ausland sind durch die Unfallversicherung bis zu einem Maximalbetrag von rund 30 000 Franken gedeckt. Die Grundversicherung der Krankenkasse dagegen übernimmt diese Kosten zu den gleichen Bedingungen wie in der Schweiz. Rettungskosten dagegen werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Wer also über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert ist, sollte – gerade bei Skiferien im Ausland – diese Risiken durch eine Zusatzversicherung oder eine Assistance-Reiseversicherung abdecken.
- Bei Krankentransporten vom Ausland zurück in die Schweiz gilt ebenfalls: Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Hälfte der notwendigen Kosten, maximal 500 Franken pro Jahr. Die Unfallversicherung dagegen übernimmt die gesamten Kosten.
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Was gilt bei den Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland?
Auch hier kommt es darauf an, wie ein Patient, eine Patientin versichert ist:
- Bei den Behandlungskosten übernimmt die obligatorische Krankenkasse höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die für diese Behandlung in der Schweiz angefallen wären.
- Auch die Unfallversicherung übernimmt bei einer Heilbehandlung im Ausland höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die in der Schweiz angefallen wären
Weil Behandlungskosten je nach Land sehr teuer sein können (zum Beispiel in den USA, Kanada, Australien oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten), lohnt es sich, vor den Ferien zu prüfen, ob der eigene Versicherungsschutz genügt und allenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen.