- Kommt ein Gepäckstück nicht an, sollten Sie sich sofort am «Lost & Found»-Schalter des Flughafens oder Bahnhofs melden. Warten Sie nicht zu lange: Ein Gepäckverlust muss innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden. Sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche.
- Geht ein Koffer verloren, steht den betroffenen Passagieren eine Entschädigung für die wichtigsten Überbrückungs-Einkäufe zu. Zum Beispiel für Zahnbürste, Duschmittel, Unterwäsche und andere dringend notwenige Bekleidungsstücke. Bewahren Sie alle Quittungen auf und reichen Sie diese bei der Fluggesellschaft ein.
- Taucht der Koffer nach 21 Tagen nicht auf, gilt er als verloren. Der Fluggast muss eine Liste des Kofferinhalts erstellen, die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Wert des Inhalts zu erstatten. Allerdings ist diese Entschädigung beschränkt auf rund 1600 Franken.
- Wenn Ihre Privathaftlicht-Versicherung den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» beinhaltet, können Sie den Schaden auch Ihrer Versicherung anmelden. Sie kommt dann für den ungedeckten Schaden auf. Ersetzen wird sie Ihnen allerdings lediglich den Zeitwert der verlorenen Stücke.
- Haben Sie die Reise mit einer Kreditkarte bezahlt, ist der Schaden möglicherweise durch die eingeschlossene Versicherung gedeckt.
- Wird der Koffer auf der Flugreise beschädigt, ist die Airline schadenersatzpflichtig: Bei kleinen Defekten muss sie für die Reparatur aufkommen. Ist der Koffer nicht mehr zu retten oder lohnt sich eine Reparatur nicht, muss sie den Zeitwert des Koffers erstatten. Hier handelt es sich meist nur um einen symbolischen Betrag.