«Espresso» entdeckt in einem Ferienort den Aushang eines Hotels: «Stell dir vor, du könntest hinter die Kulissen eines Hotelbetriebs schauen und gleichzeitig etwas Sackgeld verdienen. Cool, oder?»
Gesucht werden Jugendliche ab 15 Jahren, welche in den Sommerferien für mindestens zwei Wochen im Service, in der Hauswirtschaft oder im Bereich Portier/Office arbeiten möchten. Für gerade mal 12 Franken pro Stunde.
Die Öffentlichkeitsbeauftragte von Pro Juventute, Lulzana Musliu sagt im Gespräch mit «Espresso», dass es begrüssenswert sei, wenn Jugendliche Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Und was sagt sie zu diesem Aushang?
Lulzana Musliu: Gut ist das Mindestalter von 15 Jahren. Denn eine Beschäftigung von unter 15-jährigen ist nicht erlaubt, mit wenigen Ausnahmen für kleinere Arbeiten. Nicht klar wird im Inserat, ob die Jugendlichen auch im Service eingesetzt werden. Das wäre erst ab 16 erlaubt. Der Lohn von 12 Franken fällt natürlich auf. Empfohlen ist etwas anderes.
«Espresso»: Welcher Stundenlohn für einen Ferienjob wäre denn bei Jugendlichen ab 15 ein angemessen?
Lulzana Musliu: Was die Wertschätzung betrifft, wäre es toll, wenn die Jugendlichen ähnlich verdienen würden wie Erwachsene. Vor allem, wenn sie Einsatz zeigen oder wirklich einen Beitrag leisten im Betrieb. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt mindestens 15 Franken pro Stunde. Wir von Pro Juventute finden auch, das sollte drinliegen.
Gibt es Ferienjobs, die Jugendliche unter 18 Jahren nicht machen dürfen?
Ja, gefährliche Arbeiten oder solche mit starker Lärmbelastung. Auch dürfen unter 18-Jährige nicht in einem Nachtlokal, einer Disco oder Bar, arbeiten. Und so wie im Service dürfen Jugendliche erst ab 16 im Kino, Zirkus oder in Schaustellbetrieben arbeiten.
Interessante Links:
- Pro Juventute: Ferien- und Nebenjobs, was Sie darüber wissen sollten Pro Juventute: Ferien- und Nebenjobs, was Sie darüber wissen sollten
- SECO: Jugendarbeitsschutz – Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre SECO: Jugendarbeitsschutz – Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre
- SGB: Thema Ferienjob SGB: Thema Ferienjob
- SRF 1 «Ratgeber»: Für einen coolen Ferienjob ist es noch nicht zu spät SRF 1 «Ratgeber»: Für einen coolen Ferienjob ist es noch nicht zu spät
Und unter 15-Jährige dürfen gar keine Ferienjobs machen?
Es gibt Ausnahmen bei sogenannt leichten Arbeiten. Was als «leicht» definiert wird, ist allerdings unterschiedlich. Grundsätzlich dürfen Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigt werden. Was man ab 13 gut machen kann, ist Babysitten oder Prospekte verteilen.
Wie viele Stunden pro Tag dürfen Jugendliche in einem Ferienjob arbeiten?
Jugendliche dürfen in einem Betrieb nur so viele Stunden arbeiten wie die erwachsenen Arbeitnehmenden. Und es gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von 9 Stunden. Ebenfalls wichtig: Bis zum 16. Geburtstag darf man höchstens bis um 20 Uhr arbeiten, ab 16 bis um 22 Uhr. Jugendliche dürfen also keine Nachtschicht machen.
Braucht es für einen Ferienjob einen schriftlichen Vertrag?
Wird ein Ferienjob vereinbart, ist dies ein Arbeitsvertrag. Dieser muss nicht zwingend schriftlich sein. Aber wir empfehlen es, um Unklarheiten zu vermeiden.
Bis zu welchem Alter braucht es die Zustimmung der Eltern?
Bis 18, weil man bis dann noch nicht vertragsfähig ist.
Es mag seltsam klingen. Aber, wie sieht es eigentlich bei einem Ferienjob aus mit Ferien?
Das ist keine seltsame Frage. Jugendliche Angestellte haben ein Ferienguthaben von fünf Wochen pro Jahr. Und das gilt auch bei befristeten Einsätze im Stundenlohn. Deshalb haben sie bei einem Ferienjob Anspruch auf einen entsprechenden Lohnzuschlag. Dieser wird in der Praxis häufig nicht bezahlt. Zudem dürfen Jugendliche nicht während der ganzen Schulferien arbeiten. Sie müssen Erholungszeit haben.