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Chancengleichheit So kommt man zu Stipendien

Das Schweizer Stipendienwesen ist ein Durcheinander. Vier Tipps für etwas mehr Orientierung.

1. Welcher Kanton ist zuständig?

Was für ein Stipendium man in der Schweiz erhält, ist auch Glückssache. Denn für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien und Darlehen) sind die Kantone zuständig. Und die vergeben unterschiedlich viel zu unterschiedlichen Bedingungen.

Das Stipendium

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Stipendien sind keine Almosen. Sie sind eine Unterstützung für Menschen, denen das Geld für eine Ausbildung fehlt. Sie werden dann vergeben, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die der Familie nicht ausreichen.

Stipendien muss man in der Regel nicht zurückbezahlen. Manche Kantone verlangen aber, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten einen Teil ihres Geldes als Darlehen beziehen – also Schulden machen.

Stipendien beantragt man in der Regel im Wohnsitzkanton der Eltern. Nur wenn man bereits eine Ausbildung abgeschlossen und zwei Jahre in einem Kanton gelebt und gearbeitet hat, kann man dort Stipendien beantragen. Auslandschweizerinnen und -schweizer wenden sich an ihren Heimatkanton, Flüchtlinge mit Eltern im Ausland an ihren Wohnsitzkanton.

Darauf haben sich die meisten Kantone in einer Vereinbarung geeinigt: Das sogenannte Stipendienkonkordat regelt seit 2008 einige Minimalstandards der Stipendienvergabe.

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Tipp von Stipendiatin Mahela: «Persönlich vorbeigehen.»
Aus Kassensturz vom 01.11.2021.
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2. Was steht im Kleingedruckten?

Hat man den zuständigen Kanton gefunden, muss man das jeweilige Stipendiengesetz und die dazugehörige Verordnung genau studieren.

Besonders wichtig sind Bestimmungen…

  • …zum Nebenerwerb: Wer zu viel verdient, kann den Stipendienanspruch verlieren.
  • …zur Rückzahlung: Stipendien werden meist aufgrund einer Prognose der eigenen und elterlichen Verhältnisse vergeben. Weicht die Realität am Ende davon ab, kann es sein, dass man bereits bezogenes Geld wieder zurückzahlen muss.
  • …zur Meldepflicht: Wer wichtige Änderungen (etwa in den finanziellen Verhältnissen) zu spät oder nicht meldet, riskiert Rückforderungen.
  • …zur Studiendauer: Wer schon zu lange studiert, erhält oftmals kein Stipendium.

«Man sollte das Kleingedruckte genau lesen, auch wenn es sehr klein gedruckt ist», fasst Andrea zusammen. Sie war während ihres Biologiestudiums Stipendiatin des Kantons Solothurn. Nun ist sie Schuldnerin: Weil sie zu viel gearbeitet hat, muss sie 20'000 Franken Stipendien zurückzahlen.

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Tipp von Ex-Stipendiatin Andrea: «Das Kleingedruckte gut lesen.»
Aus Kassensturz vom 01.11.2021.
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3. Wo gibt es sonst noch Geld?

Das Schweizer Stipendienwesen ist ein Flickenteppich. Neben den Kantonen helfen teils auch Gemeinden, Universitäten und Stiftungen, wenn das Geld für einen Ausbildung fehlt.

Aber wie findet man solche Geldquellen? Grundsätzlich gilt: Überall nachfragen – bei der Wohngemeinde, dem Ausbildungsort, dem kantonalen Stipendienamt. Weiter gibt es Listen von Beratungsstellen – etwa der ETH Zürich, der Fachhochschule St. Gallen oder von Basel-Stadt oder von Educaswiss. Ausserdem gibt es das eidgenössische Stiftungsverzeichnis.

Bezieht man aus mehreren Quellen Stipendien, gilt zudem: Im Voraus abklären, ob man das den jeweiligen Stellen melden muss.

4. Welche Beratung bringt etwas?

Beratungsstellen gibt es viele. Dabei gilt: Vorsicht vor zahlungspflichtigen Angeboten. Viele seriöse Beratungen sind kostenlos, viele Informationen gratis im Netz zu finden.

Bevor man also knappes Geld für eine Stipendienberatung ausgibt, sollte man es bei den öffentlichen Stellen versuchen: bei den Kantonen, Berufsberatungen oder Hochschulen (etwa in Zürich, Bern, Basel oder St. Gallen). Dort gibt es oft auch Möglichkeiten, zinslose Darlehen zu beziehen – zu besseren Konditionen als bei privaten Anbietern.

Immer gilt dabei der Tipp von Studienberaterin Brigitte Ortega: Möglichst früh ein Budget machen, sich beraten lassen und Anträge stellen. Denn oft muss man lange auf einen Bescheid warten.

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Tipp von Brigitte Ortega, Fachstelle Studienfinanzierung, Uni ZH: «Sprechen Sie über Geld, so früh wie möglich.»
Aus Kassensturz vom 01.11.2021.
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Recht auf Stipendien?

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In der Schweiz gibt es kein Anrecht darauf, eine höhere Ausbildung zu machen. Die Verfassungsgrundlage dafür scheiterte 1973 am Ständemehr. Entsprechend gibt es auf nationaler Ebene auch kein Anrecht auf Stipendien, die sämtliche Lebenskosten decken.

Versuche, daran etwas zu ändern, gab es immer wieder. Zuletzt scheiterte 2015 eine Volksinitiative des nationalen Studierendenverbandes VSS an der Urne – mit nur 28% Ja-Stimmen.

Kassensturz, 02.11.21, 21:05 Uhr

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