Meine Tante ist 93 und lebt selbstständig im kt. Bern. Es leben keine Verwandten in der Nähe. Aufgrund der langen Anfahrt sehen ich und meine schulpflichtigen Kinder sie nur ca. alle 2 mte. Deshalb wünschen wir, dass sie zu uns in die nähe in eine wohnung zieht, damit wir sie im alltag unterstützen können. Meine Tante möchte so lange wie möglich selbständig wohnen (evtl spitex unterstützung) – Altersheim erst falls nötig. (Meine mutter- ihre Schwester durfte daheim sterben). Wie sieht das aus, wenn Sie selbst entscheidet, den Wohnort zu wechseln und dann am neugewählten wohnort ins altersheim muss? Danke für Ihre Unterstützung!!!
Andrea Zanetti: Guten Tag Wenn Ihre Tante einen neuen Wohnsitz begründet, ohne bereits ins Pflegeheim einzutreten, dann ist ein anschliessender Eintritt ins entsprechende Pflegeheim kein Problem.
Guten Tag Ihre Sendung heute morgen war sehr interessant und aufschlussreich. Ich bin erst 78, wohne in Crissier, Kanton Wadt, und habe kaum noch Vermögen das aus der aufgelösten Pensionskasse übrig bleibt. Die hohen Kosten und die von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlichen Zusatzleistungen bei einem notwendigen Umzug in ein Altersheim beunruhigt mich. 1. Frage: Wenn ich dann mittellos werde werden die Kinder zur Kasse gebeten? 2. Frage: Wo, im Kanton Wadt, kann ich mich darüber informieren?
Christina Zweifel: Guten Abend. Informationen und Antworten zu Ihren beiden Fragen erhalten Sie im Kanton Waadt in den Regionalen Bureaux régionaux d'information et d'orientation. Für die Gemeinde Crissier ist die Region Lausanne zuständig: https://www.reseau-sante-region-lausanne.ch/services/le-bureau-regional-dinformation-et-dorientation-brio/. Freundliche Grüsse
Sehr geehrte Damen und Herren Meine Mutter lebt im Kanton Zürich und ich im Kanton Bern. Was sind die Gründe, weshalb ich meine Mutter nicht in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Bern anmelden und unterbringen kann? Wie lange müsste sie in meinem Wohnkanton leben um in ein Heim ziehen zu können? Was gibt es für Lösungen?
Andrea Zanetti: Guten Tag In dieser Situation könnte Ihre Mutter auch direkt in ein Heim im Kanton Bern ziehen, da der Kanton Bern tiefere Hotellerie- und Betreuungskosten hat als der Kanton Zürich und der Kanton Zürich via Ergänzungsleistungen diese Kosten abdeckt. Halten Sie aber sicherheitshalber dennoch mit den beiden kantonalen «Alters- und Behindertenämter» (oder ähnlich) Rücksprache. Wenn Ihre Mutter zuvor einen Wohnsitz im Kanton Bern gründet, dann gibt es meines Wissens keine Fristen, ab wann dieser «gültig» ist.
Meine Freundin wohnt in Chur im Kanton Graubünden, ihr Lebenspartner im Kanton Thurgau. Beide möchten ihren Lebensabend in einer Altersresidenz im Kanton Graubünden verbringen. Wo kann man sich melden, um herauszufinden mit welchen finanziellen Folgen man zu rechnen hätte. Vielen herzlichen Dank zum Voraus.
Christina Zweifel: Guten Abend, Informationen und eine Beratung erhalten Sie bei Pro Senectute Graubünden: https://gr.prosenectute.ch/de/beratung.html . Freundliche Grüsse
Ich bin von Visp (VS) seit ca. 1972 nach Bern gezogen doch meine AHV beziehe ich von der Ausgleichskasse des Kantons Wallis. Wie sieht das Finanziell für mich aus wenn ich hier in Bern in ein Altersheim komme
Dani Domeisen: Es gelten die Rahmenbedingungen Ihres Wohnsitzkantons Bern. Welche Ausgleichskasse Ihnen die AHV-Rente bezahlt ist dabei unerheblich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde über die Details betr. eines allfälligen Aufenthaltes im Pflegeheim.
Wie lang muss man mindestens in einem Kanton wohnhaft sein, damit dieser Kanton die Ergänungsleistungen bezahlt? Hätte im Fall von Herrn Schweizer der Kanton ZH die EL übernommen, wenn er zuerst nach Rafz gezogen wäre (z.B. zur Tochter) und ein halbes Jahr später in das Pflegeheim gewechselt hätte? Ist das auch je nach Kanton verschieden?
Christina Zweifel: Guten Abend. Die Wohnsitznahme begründet auch das Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Meines Wissens bestehen keine Fristen. Ja bei einer Wohnsitznahme im Kanton Zürich vor dem Eintritt ins Pflegeheim wäre die Situation juristisch nicht dieselbe. Freundliche Grüsse
Guten Tag Falls mein Vater in einem Pfegeheim im Kanton Tessin (er ist mittellos und hat eine AHV Rente und Ergänzungsleistungen und kein Vermögen) in ein Pflegeheim im Kanton Bern umzieht, muss dann die Sozialhilfe den fehlenden Betrag der viel teureren Pflegeheimkosten im Kanton Bern übernehmen, oder ist auch dies föderalistisch geregelt und somit von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt (da sich die Gemeinden und die Kantone nicht an die SKOS Richtlinien halten müssen) ?
Andrea Zanetti: Guten Tag In diesem konkreten Fall kann mit einer grossen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Sozialhilfe die Differenz finanziert. Es ist allerdings zu beachten, dass dabei eine mögliche Verwandtenunterstützung geprüft wird und der Bewohner wahrscheinlich weniger Geld für persönliche Auslagen hat.
Aufgrund einer Fehldiagnose, wurde mein Mann im Alterszentrum untergebracht. Nun wurde er von einem sehr kompetenten Neurologen untersucht und sofort ins Spital eingeliefert. Im Alterheim braucht er nun weder Hotellerie, noch Betreuung, lediglich sein Zimmer ist noch belegt mit seinen persönlichen Sachen. Er wird voraussichtlich 3Wochen im Spital bleiben, was danach ist, ist abhängig von seinem Zustand. Im Heim muss ich nun die Hotellerietaxen voll bezahlen, das heisst ca. 4000.- srf. Übernimmt dies eine Versicherung oder Krankenkasse, oder muss ich einfach bezahlen?
Dani Domeisen: Massgebend für diesen Fall ist der Pensionsvertrag, welchen Sie mit dem Pflegeheim abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich direkt bei der Heimleitung.
Guten Abend, ich habe 43 Jahre im Kanton BS gewohnt, bin auch Bürgerin von BS, da ich in BS keine Wohnung finden konnte, bin ich seit 1 Jahr im Kanton SO, 75 Jahre. Falls ich jetzt nochmals umziehe zb in Kanton BL, welcher Kanton ist im Pflegefall zuständig? Vielen Dank.
Christina Zweifel: Guten Abend, Ihr aktueller Wohnsitz definiert den zuständigen Kanton. Freundliche Grüsse
Heute sind wir an einem Alters- Pflegheim vorbeigekommen. Da wurde gerade eine Show mit Falken (lebenden, ja) abgehalten. Wieso macht dies Sinn? Und wäre ein anderes Tier nicht geeigneter (zB ein streichelbares Tier) Lg und Danke im Voraus
Christina Zweifel: Guten Abend. Die Aktivierungsaktivitäten in einem Pflegeheim werden jeweils vom Team des Pflegeheims ausgesucht und organisiert. Das Team könnte Ihnen diese Antwort dementsprechend besser beantworten. Viele Pflegeheim in der Schweiz organisieren auch Aktivitäten die sich die Bewohnenden wünschen und dieser Anlass kann gut auf Wunsch der Bewohnenden organisiert worden sein. Freundliche Grüsse
Diese Frage betrifft unsern Sohn, der in Afrika wohnt. Der Grund ist, dass seine Frau (japanisches Bürgerrecht) bei der Unesco angestellt ist und im Ausland arbeiten MUSS. Unser Sohn hat einen Beruf, den er wegen der kurzen Aufenhaltsintervalle jeweils nicht oder nur teilweise in den Gastländern ausführen kann; praktisch ist er Hausmann (seine Frau muss viel reisen). Die beiden Kinder (Schweizer Pass) gehen jeweils an den Einsatzorten zur Schule; das älteste studiert jetzt an der Universität in der Schweiz. Frage: Falls das Ehepaar im Alter in einem Schweizer Alters- und/oder Pflegeheim unterkommen möchte: Welche Bedingungen muss es dann erfüllen?
Andrea Zanetti: Guten Tag Da Ihr Sohn Schweizer ist, kann er jederzeit in die Schweiz zurückkehren und einen Wohnsitz gründen. Seine Ehefrau kann mit ihm in die Schweiz kommen. Da der Sohn eine AHV-Rente beziehen wird, werden auch Ergänzungsleistungen möglich sein, sofern kein grosses Vermögen vorhanden ist.
Habe selber schon in diversen Pflegeheimen gearbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass oft Leistungen an den Klienten verrechnet werden, welche in der Realität nicht geleistet werden. Weiterhin ist mir aufgefallen, dass oft zu viele angestellte mit einer zu niedrigen Qualifizierung auf einer Wohngruppe arbeiten. Die arbeit die 5 Leute mehr schlecht als recht verrichten, könnte auch von 2 motivierten (gut bezahlten)und gut ausgebildeten Leuten erledigt werden, ohne dass zu viele Köche den Brei verderben. Wie kommt diese Ineffizienz zu stande und was wird dagegen getan?
Dani Domeisen: Falls nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden und die Qualitätsvorgaben der kantonalen Aufsichtsbehörden nicht eingehalten werden, sollten Sie die Heimleitung darüber informieren. Sollten keine Korrektur vorgenommen werden sollten Sie die kantonale Aufsichtsbehörde über Ihre Feststellung informieren und dokumentieren.
Fragen zum im Espresso genannten Zürcher, der 20 Jahre im Wallis wohnte und mit dem Walliser Ansatz das Altersheim in Zürich nicht bezahlen kann: – Warum gilt er als Walliser, wenn er jetzt doch in einem Zürcher Altersheim wohnt? Hat er sich nicht im Kanton Zürich altansässig gemeldet? – Hätte er VOR dem Eintritt ins Altersheim seinen Wohnort und seine Schriften rasch in den Kanton Zürich wechseln sollen?
Christina Zweifel: Guten Abend. Der Aufenthalt im PFlegeheim begründet keinen Wohnsitz aus diesem Grund ist der Kanton Wallis weiterhin für die Finanzierung zuständig. Eine Wohnsitzbegründung im Kanton Zürich hätte die Situation verändert. Freundliche Grüsse
Guten Tag- Wo und wie kann ich herausfinden, wie hoch die Pflegekosten im Kanton Tessin sind, absolut und im Verhältnis zum Kanton Zürich?
Andrea Zanetti: Guten Tag Hier können Sie die beiden Kosten vergleichen: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kassensturz/eintritt-ins-altersheim-boese-ueberraschung-nach-einzug-in-ausserkantonales-pflegeheim
Guten Abend Frage: Wie lange muss ich in Zürich angemeldet sein um die Zürcher Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Besten Dank für die Antwort.
Christina Zweifel: Guten Abend. Dies ist von der Sozialleistung abhängig. Bei den Ergänzungsleistungen besteht meines Wissens keine Frist. Falls Sie konkrete Fragen haben kann Ihnen die Sozialberatung der Pro Senectute unterstützen. Freundliche Grüsse
Guten Tag Dieses Thema ist bei uns sehr aktuell. Meine Eltern sind bereits 1990 wieder zurück nach Italien. Sehr lange ist alles gut gegangen und wir konnten Vieles auch von hier aus organisieren (digitale Medien sei Dank) und wir besuchen sie auch regelmässig um sie zu unterstützen, so gut es geht. (Mein Vater ist 89 J. und meine Mutter 87 J. alt.) Wie müssten wir vorgehen, damit sie hier in ein Altersheim gehen könnten? Wer trägt die Kosten? Wie ist es mit der Krankenkasse? Zuhause leben geht wohl bald nicht mehr. Mein Vater spricht noch sehr gut Schweizerdeutsch. Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Andrea Zanetti: Guten Tag Wenn die notwendigen finanziellen Mittel vorliegen, ist ein Aufenthalt in einem Schweizer Pflegeheim möglich. Ansonsten ist ohne eine Schweizer Staatsbürgerschaft die Rückkehr nicht realisierbar.
Meines Wissens sind die Heimtaxen, welche die Bewohner gegebenfalls selber zu bezahlen haben, von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Was sind die Gründe und sind sind die Ergänzungsleistungen entprechend unterschiedlich?
Dani Domeisen: Die Heimtaxen, bestehend aus Hotellerie und Betreuungskosten sind von Heim zu Heim unterschiedlich, da auch die Leistungen (z.B. Infrastruktur und Angebote) sehr unterschiedlich sind. Die Kantone legen die sogenannten anrechenbaren Heimkosten fest, welche für die Berechnung des Anspruches für Ergänzungsleistungen massgebend sind. Diese sind kantonal unterschiedlich.
Meine Schwiegermutter in Spe ist 83 Jahre alt und seit Januar 2024 im Altersheim, weil sie dement und herzkrank ist. Davor wohnte sie als Nutzniesserin in einer Wohnung. Die Wohnung ist im Stockwerkeigentum, ihr Sohn der Eigentümer. Vor ein oaar Jahren war sie nich Eigentümerin. Bis anhin hat sie die Hypozinsen bezahlt. Die Bankbeziehung läuft über ihren Namen. Somit wurden bisher die Eigentumsverhältnisse über ihre Steuererklärung abgewickelt. Die Pflegefinanzierung wird über die SVA, KK und AHV finanziert. PK ist nicht vorhanden. Sie erhält EL. Allerdings wird die EL reduziert, da ihr durch die Nutzniessung Vermögen (Eigenmietwert) angerechnet wird. Bisher ist nicht klar, wer den Rest finanzieren soll. Ihr Sohn kann nachweislich keine Verwandtenunterstützung leisten. Ihr Sohn kann seine Mutter nicht aus dem Vertrag rauskaufen, da er nicht über die Mittel verfügt. Die Wohnung hat einen Wert von knapp 300000 Fr. also muss er es nicht verkaufen, da es im Freibetrag ist. Unter anderem auch, weil er ein Kind hat. Können wir sie als Nutzniesserin aus dem Grundbuchamt streichen und wie? Welche Konsequenzen hätte es? Ziel ist, dass der Eigenmietwert in der EL nicht mehr angerechnet wird.
Andrea Zanetti: Guten Tag Die Nutzniessung kann in dieser Situation nicht mehr gelöscht werden (ausser sie kann irgendwie kapitalisiert werden). Der Eigenmietwert kann ebenfalls nicht gestrichen werden.
Kann ich hoffen, dass ich wieder nach Hause gebracht werden kann , wenn meine finanzielle Situation mich nicht erlaubt weiter diese fast 7 .000 Fr./ Monat zu bezahlen ? Danke
Christina Zweifel: Guten Abend. Wieder nach Hause zu ziehen ist dann möglich wenn die Pflege und Betreuung ambulant (also mit Spitex, Betreuungsdiensten und/oder Angehörigen) organisiert werden kann. Freundliche Grüsse
Guten Tag Mein grossvater ist seit 2 Jahren im Tertianum. Jetzt wollte ich fragen da seine Pension nicht reicht muss er immer von seinem vermögen nehmen.jetzt habe ich dann bald kein Geld mehr.ab wann erhält er ergänzugsleistungen? Besten dank für Ihre Mühe
Christina Zweifel: Guten Abend. Die Berechnung wer wann Ergänzungsleistungen erhält hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und kann nicht Pauschal beantwortet werden. Der EL-Rechner der Pro Senectute kann Ihnen einen ersten Einblick geben: https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/orientierungshilfen/el-rechner.html Bei einer Sozialberatung der Pro Senectute könnten Sie dann die ganze Situation besprechen und die Situation genau analysieren. Freundliche Grüsse
Guten Abend und danke für den informativen Beitrag. Gibt es ein Online-Angebot / eine Webseite auf der man solche Informationen gebündelt findet?
Dani Domeisen: Viele Fragen rund um den Eintritt und den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.curaviva.ch/Fachwissen/Eintritt-Aufenthalt/PyCZW/
Guten Abend Und wenn ich vom Kanton Bern, höhere Kosten, in den Kanton Tessin gehen möchte, tiefere Kosten, bekomme ich die Preisdifferenz ausbezahlt?
Dani Domeisen: Nach unserem Wissensstand erhalten Sie die Preisdifferenz nicht ausbezahlt. Mit der Kostenübernahme (Pflegerestkosten, EL, etc.) sind die Kosten gedeckt, auch wenn diese tiefer sind als im Herkunftskanton.
Kann ich mit 80jahren eine Wohnung mieten?
Christina Zweifel: Guten Abend. Ja, es gibt für die Miete einer Wohnung keine Altersbeschränkung. Freundliche Grüsse
meines wissens existiert im kanton zürich eine verwandtenunterstützung. stimmt das und falls ja wann und wie kommt diese zur anwendung? danke. mfg
Andrea Zanetti: Guten Abend Die sogenannte Verwandtenunterstützung besteht nur beim Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe. Bei Familien mit Angehörigen, welche auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, ist dies nicht der Fall.
Guten Abend Ich habe mal gelernt, dass man da in ein Heim darf, wo man heimatberechtigt ist. Ist das nicht mehr so? Seit wann?
Christina Zweifel: Guten Abend. Der Wohnsitz der Person definiert den zuständigen Kanton für die Finanzierung. Der Heimatort hat keinen Einfluss darauf (seit 2012 spielt der Heimatort im Bereich der Sozialhilfe keine Rolle mehr. In der Heimfinanzierung war das meines Wissens schon vorher nicht mehr der Fall).
Guten Abend. Meine ersten 23 Lebensjahre habe ich in der Stadt St.Gallen verbracht. Dann 42 Jahre Jahre im Tessin. Zur Pension letztes Jahr zurück nach St.Gallen. Müsste ich falls pflegebedürftig wieder ins Tessin zurück. Was kann ich tun dies zu verhindern. Im Dez.werde ich 66 Jahre alt. Danke für einen Ratschlag.
Dani Domeisen: Sie sind im Kanton SG wohnhaft und müssten in einem solchen Falle nicht in den Kanton TI zurück.
Guten Abend Meine Eltern haben beide die Nutzniessung auf zwei Häusern, welche sie schon vor über 10 Jahren an meinen Bruder und mich verkauft haben. In einem der Häuser leben sie. Mein Bruder lebt im oberen Stock. Meine Eltern haben kein Vermögen und eine kleine Rente. Wer muss die Kosten tragen, wenn meine Eltern die Pflegekosten nicht tragen können und wie wird eine Nutzniessung dabei angerechnet? Wäre es besser, wenn meine Eltern die Nutzniessung aufgeben? Meine Eltern und mein Bruder wohnen im Aargau. Ich wohne in Schaffhausen.
Christina Zweifel: Guten Abend, Situationen mit Nutzniessung sind jeweils komplex. Ich empfehle Ihnen die Situation an einer Sozialberatung der Pro Senectute zu besprechen und die Optionen für Ihre Situation genau auszuleuchten, so können Sie informiert die richtigen Entscheidungen treffen. Freundliche Grüsse
Guten Abend. Unsere Eltern leben noch beide im Haus im Nutzungsrecht. Das Haus wurde vor 9 Jahren den Kindern überschrieben. Die Idee dahinter ist, dass das Haus in der Familie bleibt und Enkelkinder später darin wohnen können. Sollte nun ein Elternteil ins Pflegeheim müssen und das Vermögen wäre aufgebraucht, muss das Haus verkauft werden? Danke
Andrea Zanetti: Guten Abend Das Haus muss nicht verkauft werden, da es im Besitz der Nachkommen ist. Für präzisere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt auf mit einer Beratungsstelle von Pro Senectute, da solche Situationen immer sehr individuell sind.
Sie sagen, man müsse sich früh orientieren und Abklärungen treffen. Wo das gemacht werden soll, wird nie erwähnt! Gemeinde, Kanton, Pro Senectute??? Ich habe Wohnsitz in Spiez (eigene Liegenschaft), möchte aber wenn‘s nötig würde, in Thun sein.
Dani Domeisen: Viele Informationen rund um den Heimeintritt finden Sie unter dem folgenden Link, in welchem auch Zusatzinformationen vorhanden sind, an welche Stellen Sie sich konkret wenden können. Link: https://www.curaviva.ch/Fachwissen/Eintritt-Aufenthalt/PyCZW/
Meine Mutter ist im Altersheim an Ihrem Wohnort. Sie hat die AHV 2'450.00 plus Pensionskasse 1'491.40 plus Pensionskasse 1'783.30. Meine Eltern, Vater vor 10 Jahren verstorben, haben uns Kindern Ihr Einfamilienhaus vor über 20 Jahren überschrieben. Wir sind eine Erbengemeinschaft, 3 Kinder. Meine Mutter hatte das Wohnrecht auf dem Haus. Wir haben dieses nach Ihrem Einzug ins Altersheim verkauft und meine Mutter hat auf das Wohnrecht verzichtet, damit auch das Haus verkauft werden konnte. Sie hat leider keine Ergänzungsleistungen erhalten, obwohl das Haus uns Kindern gehört und Sie hat kein Wohnrecht mehr. Da nun die Kosten im Altersheim nun ca. 7'000.00 sind reicht ihr Einkommen nicht mehr um die Kosten persönlich zu tragen. Welche Leistungen könnten wir nun noch beantragen, dass die Kosten gedeckt sind. Sollen wir nochmals ein Gesuch stellen für die Ergänzungsleistungen oder gibt es auch noch Hilflosenentschädigung oder etwas anderes. Besten Dank für Ihre Info.
Christina Zweifel: Guten Tag, ich empfehle Ihnen Ihre Situation an einer Sozialberatung der Pro Senectute zu durchleuchten und die Optionen zu klären. Auf der Webseite der Pro Senectute Ihres Kantons finden Sie die zuständige Beratungsstellen. Freundliche Grüsse
Ich bin 67 Jahre alt. Soll ich mein Haus jetzt schon meinen Kindern überschreiben oder es behalten, weil ich ja vielleicht auch mal meinen Altersheim Platz damit bezahlen muss?
Andrea Zanetti: Guten Abend Es ist eine sehr individuelle Situation, die näher angeschaut werden muss. Nehmen Sie Kontakt auf mit einer Pro Senectute Beratungsstelle. Die Abtretung an die Nachkommen im Hinblick auf einen allfälligen Pflegeheimaufenthalt sollte so früh wie möglich geprüft werden.
Meines Wissens betragen die dem Bewohner im Kanton Solothurn maximal anrechenbaren Kosten Kosten 207 Fr. pro Tag. Wieviel erhält eine EL Berechtigter zur Deckung dieser Kosten ? Den ganzen Betrag ? Einen Teil ? Was sind die Kriterien ?
Dani Domeisen: Die Höhe der EL hängt von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen ab. Sie können die Situation mit der Pro Senectute an Ihrem Wohnort direkt abklären oder mit der kantonalen Stelle für Ergänzungsleistungen Kontakt aufnehmen.
In ihrem Beitrag wurde jetzt der Fall eines Mannes mit Kantonswechsel vom Wallis in den Kanton Zürich beschrieben. Gibt es auch den umgekehrten Fall. D.h. wenn ich vom Kanton Zürich ins Altersheim nach dem Kanton Wallis ziehe. habe ich dann die höhere Ergänzungsleistung?
Andrea Zanetti: Guten Abend Die Ergänzungsleistungen decken nur die anfallenden Kosten im Kanton Wallis ab.
wir wohnen im kanton st. gallen und möchten nach herisau heinrichsbad. haben ein Einfamilienhaus und es könnte sein, dass mein Mann nach herisau dreimal die woche an die Dialyse gehen muss. wir erhalten im moment Ergänzungsleistungen. vermögen wir den Umzug nach herisau. wir wären zu zweit 79 und 76 ? vielen Dank für ihre Antwort
Christina Zweifel: Guten Abend. Ich empfehle Ihnen diese Situation mit einer Pro Senectute Beratungsstelle genau anzuschauen und durchzurechnen. https://sg.prosenectute.ch/ hier finden Sie die Beartungsstelle in Ihrer Nähe. Freundliche Grüsse
Meine Familie und ich (verbeamteter Uni-Professor) planen, nach meiner Pensionierung von Deutschland in die Schweiz zurückzuziehen. Dabei sehen wir uns mit verschiedenen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, wie etwa der vergleichsweise geringen Pension, den hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz sowie Fragen zur sozialen Absicherung (Krankenkassenprämien, Beihilfeberechtigung in Deutschland, Kosten für Alters- und Pflegeheime sowie möglichen Unterstützungsleistungen aus Deutschland und der Schweiz). Wo und wie können wir uns umfassend und konkret über diese Themen informieren, um die besten Entscheidungen für unseren Ruhestand zu treffen?
Andrea Zanetti: Guten Abend Nehmen Sie bitte Kontakt mit einer Beratungsstelle von Pro Senectute auf, idealerweise in Ihrem Wunschkanton.
Sehr geehrte Damen und Herren Bezahlt die Ergänzungsleistung auch meine Pflegeheimrechnung, wenn ich Eigenheim besitze, momentan jedoch nicht darin wohnen kann (zurzeit im Heim)? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dani Domeisen: Der Anspruch auf Ergänzungsleistung wird in Abhängigkeit Ihrer Vermögens- und Einkommenssituation berechnet. Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Pro Senectute oder an die kantonale Stelle für Ergänzungsleistungen. Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Stellen-f%C3%BCr-Erg%C3%A4nzungsleistungen
Ich habe im sinn nächstes Jahr nach Österreich umzuziehen da die meiste Verwandtschaft dort ansässig ist. Wie würde das aussehen wenn ich später mal in ein Schweizer Heim gehe. Bin 67 j.
Christina Zweifel: Guten Abend, Falls Sie die Schweizer Nationalität haben, können Sie jederzeit in die Schweiz zurückkehren und einen Wohnsitz gründen. Wenn Sie eine AHV-Rente beziehen wird, werden auch Ergänzungsleistungen möglich sein, sofern kein grosses Vermögen vorhanden ist. Freundliche Grüsse
Guten Tag Meine Eltern wohnen im Kanton Freiburg. Mein Vater ist 70 jährig und muss von meiner Mutter gepflegt werden. Kann meine Mutter (69 jährig) irgendwo Pflegezulagen beantragen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüsse
Christina Zweifel: Guten Abend. Im Kanton Freiburg hat der Kanton eine Hotline für pflegende und betreuende Angehörige eingerichtet, welche Ihr Auskunft geben kann über sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten in ihrer Region: https://www.fr.ch/de/gesundheit/invaliditaet-und-behinderung/alles-fuer-betreuende-angehoerige/unterstuetzung-und-angebote-fuer-betreuende-angehoerige Freundliche Grüsse
Guten Abend. Meine Mutter erhält AHV und eine kleine Witwenrente aus der PK meines verstorbenen Vaters. Sollten diese Einnahmen + Ergänzungsleistungen (langjähriger Wohnort = Bern) nicht zur Deckung der Kosten für Wohnheim und anfallende Pflegekosten ausreichen (kein Vermögen oder Vermögenswerte vorhanden), können die Behörden dann die Nachkommen (Kinder) zur Übernahme resp. Kostenbeitrag verpflichtet werden? Meines Wissens gibt es seitens Skos (Schweiz. Konferenz für Sozialhilfe) hierzu Richtlinien. Wenn ja, ab welchem steuerbaren Jahreseinkommen (Verheiratete) gilt die Unterstützungspflicht.
Andrea Zanetti: Guten Tag Vorausgesetzt, Ihre Mutter bleibt im Wohnsitzkanton, dann wird die Ergänzungsleistung den kantonalen Tarif finanzieren. Dieser gilt aber nicht in allen Pflegeheimen, private Institutionen verrechnen gelegentlich höhere Tarife. Bei Anrecht auf EL existiert keine Verwandtenunterstützungspflicht.
Wie lange muss ich im neuen kanton wohnen, in dem ich dann ins alters/pflegeheim gehen werde, damit mir die örtlichen ergänzungsleistungen bezahlt werden?
Christina Zweifel: Guten Abend. Die Wohnsitznahme ist ausschlaggebend. Diese erfolgt nur wenn Sie in eine Wohnung ziehen, nicht wenn Sie direkt ins Pflegeheim ziehen. Eine Frist gibt es meines Wissens nicht. Freundliche Grüsse
Meine Eltern leben im Kanton Zürich und haben ein Haus. Beide werden immer betagter, wollen so lange wie möglich im Haus bleiben. Geregelt bezüglich Erbe haben sie nichts. Sie sehen aber das Haus als Anlage wenn sie in ein Heim müssen. Viel Erspartes habe sie nicht. Frage: a) wenn sie ins Heim müssen, wie schnell muss das Haus verkauft werden, auch wenn ein Elternteil noch im Haus bleibt. b) ab wann können Ergänzungsleistungen beantragt werden? c) wo können wir uns beraten lassen?
Melea Scheuner: Einfache Regel: zum Zeitpunkt, wo man sich solche Fragen stellt, sollte man eine Beratung aufsuchen. Besser frühzeitig als zu spät. Bei der Pro Senectute vor Ort, bei der Gemeinde oder bei der regionale Ausgleichskasse.
Wenn ich in ein Pflegeheim will. Wie lange vorher sollte ich den Kanton, wechseln? Reicht ein WG Zimmer, Zimmer bei der Familie, möblierte Wohnung für 2-3 Monate mit Anmeldung bei der Gemeinde und der Kantonalen AHV?
Christina Zweifel: Guten Abend. Die Wohnsitznahme ist entscheidend. Die Wohnform ist dabei nicht wichtig. Eine Frist für die Gültigkeit der Wohnsitznahme besteht meines Wissens keine. Freundliche Grüsse
Mein Vater ist im Wallis in Visp auf der Palliativstation. Seit 4 Jahren Prostatakrebs. In der Zwischenzeit gehr es ohne Vollpflege nicht mehr. Zur Zeit macht er eine Bestrahlung täglich 6 mal um die Schmerzen zu lindern. Der Arzt sprich von rein vom Alter und der Schwächung der Organe von jedem Tag am dem er Sterben könne ... aber es könne auch noch ein Jahr gehen. Beim Altersheim in Visp ist er seit ca 3-4 Jahren angemeldet. Er verdrängt und meint immer noch zur Mama nach Hause gehen zu können. Diese ist seit gestern selber wieder aus dem Spital entlassen worden, nachdem sie während Wochen und Monaten über ihre Grenzen ging, indem sie versuchte meinen Vater selber zu pflegen. Die Spitex kam zwar jeden Tag für den Vate zu waschen und einmal in der Woche um zu putzen. Mama ist beim Gedanken ihn nicht nach Hause nehmen zu können von Schuldgefühlen geplagt, weil sie Papa versprochen hat, ihn bis zum Tod zu pflegen. Gleichzeitig sieht sie selber, dass Papa inkontinent, selber nicht mehr laufen könnend, kaum selber stehen usw. dass sie es nicht schafft. Gleichzeitig hat sie Angst vor den finanziellen Folgen. Wie soll sie das Altersheim für Papa zahlen können? Selber wohnt sie abgelegen, 3km entfernt von einem Dorf und weiss auch nicht, wie sie das schaffen soll. Das Haus hat zwei Wohnungen. In einer wohnen die Eltern, die andere Wohnung ist für 1500.-/Monat vermietet. Das Haus ist belehnt. Wie weiter? Auf was achten? An wen wenden? Wo weiter anmelden? Ich wohne im AG. Eine Schwester wohnt in Visp. Eine zweite Schwester in ZH.
Christina Zweifel: Guten Abend. Pro Senectute Wallis bietet Sozialberatungen an, in deren Sie genau diese Fragen für die Situation Ihrer Mutter und im Detail klären und durchrechnen können. https://vs.prosenectute.ch/de.html. Dabei können Sie auch die möglichen Unterstïtzungsmöglichkeiten für Ihre Mutter abklären. Freundliche Grüsse
Während der Erwerbsjahren wohnhaft im Kanton Zürich. Aus gesundheitlichen Gründen (Thermalbad) im Bad Ragaz.SG Wie würde sich ein Umzug nach Zürich bei der Ergänzungsleistung berechnet. Ein frühere Umzug zurück würde eine frühere Beanspruchung der EGL erfordern, bei den höheren Kosten im Kanton Zürich. Vielen Dank Mailadresse meine Tätigkeit in ZH
Melea Scheuner: In der Schweiz haben wir freie Wohnsitzwahl und wenn Sie eine Wohnung im Wunschkanton finden und den neuen Wohnsitz dort begründet, können Sie sich dort um Ergänzungsleitungen bemühen.
Guten Tag Seit 20 Jahren wohne ich in einem Kanton mit vergleichsweise niedrigen EL-Beiträgen. Sollte ich pflegebedürftig werden, möchte ichbin ein Pflegeheim im Kt. Zürich undxwürde meinen Wohnsitz dorthin verlegen. Mein Vermögen lässt es zu, dass ich den Mehraufwand während mehrerer Jahre selber bezahlen könnte. Würde später, bei Bedarf, die EL vom neuen Wohnort (Kt. Zürich) überommen werden? Besten Dank für das Beantworten und freundliche Grüsse
Andrea Zanetti: Guten Tag Wir empfehlen Ihnen, einen Wohnsitz im Kanton Zürich zu gründen, indem Sie ein «betreutes Wohnen» (Alterswohnung mit Dienstleistung) mieten, Damit ist die Wohnsitzfrage geklärt und die EL könnte den Aufenthalt nach dem Vermögensverbrauch mitfinanzieren. Diese Angebote sind häufig direkt an Pflegeinstitutionen angegliedert.
Wie sieht es aus, wenn ich vom Kanton St.Gallen in ein Altersheim in den Kanton Appenzell Ausserrhoden wechsle ohne Ergänzungleistung und nach einiger Zeit wird die Ergänzungsleistung ein Thema. Mit welchen Leistungen wird gerechnet? Die noch vom Kanton SG oder die von AR?
Dani Domeisen: Im Grundsatz bleibt der Herkunftskanton SG für die Pflegerestkosten und die Ergänzungsleistung zuständig. Die Höhe der Ergänzungsleistung werden durch die Ausgleichskasse des Kanton SG berechnet. Diese kann Ihnen die weiteren Informationen dazu liefern.
Sehr geehrte Damen und Herren Meine Mutter wohnte bis jetzt bei mir im Hause in einer eigenen Wohnung, leider geht das nicht merh und vom Arzt wir ein Aufenthalte alleine zuhause ist nicht mehr wünschenswert oder sogar nicht mehr tragbar. Da ich noch arbeiten muss und meine Frau motorisch eingeschränkt ist, ist es für uns nicht möglich sie zu plegen. Wir haben bereits in den umliegenden Dörfer Altersheime angefragt jedoch sind da keine Plätze fei. Sie ist zur Zeit in einem Rehazenter aber sie hat mag aber nicht mehr. was soll ich den tun ? Danke für die Antwort
Dani Domeisen: In einigen Kantonen publizieren die Kantone selbst oder die Kantonalverbände von CURAVIVA / ARTISET die Informationen über freie Plätze in den Pflegeinstitutionen. Oft können auch die Sozialberatungen von Pro Senectute mit nützlichen Informationen weiterhelfen.
Guten Abend Wie lange muss der Aufenthalt in einem neuen Wohnkanton dauern, damit bei einem allfälligen Heimaufenthalt die Ergänzungsleistungen des Wohnsitzkantons gelten?
Andrea Zanetti: Guten Abend Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer, sofern der Wohnsitz durch ein «normales» Mietverhältnis begründet wurde. Die in der Sendung aufgenommene Problematik gilt nur, wenn von einem Kanton in den anderen direkt in ein Pflegeheim eingetreten wird.
Guten Abend, Ich 70jährig, pensioniert, geschieden, ein Kind, Rente+AHV 7500.--, Mieteinkommen 3400.--. Ich besitze zwei Häuser, meiner Tochter 32, möchte ich bald eines meiner Häuser schenken/vorvererben (Nach Abzug der Hypothek, Eigenkapital ca. 700'000.--). Das Eigenkapital des zweiten, vermieteten Hauses beträgt ca. 1'100'000.--. Bankguthaben 350'000.-- Mit dem Treuhändergatten einer Freundin reden wir manchmal über Altersheime etc. Er sagt mir, dass meine Tochter das Haus, das ich ihr schenken will, verkaufen müsse, falls ich nicht genügend Geld hätte um einen Heimaufenthalt finanzieren zu können. Stimmt das? Falls nicht, welche Konsequenzen hätte diese Schenkung in Bezug auf die Kosten für das Heim? Ganz ehrlich, ich möchte nie in ein Heim.... wie so viele Leute. Ich nehme auch an, dass ich genügend finanzielle Mittel habe um einen Heimaufenthalt finanzieren zu können. Dennoch wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie meine Fragen beantworten könnten.
Melea Scheuner: Ihr Fall ist eine komplexe Situation. Ich rate Ihnen nun das Gespräch mit einem Treuhänder oder eine Treuhänderin oder in einer Pro Senectute Organisation vor Ort zu suchen. Insbesondere da seit 2023 neue konkrete Gesetze in Kraft getreten sind.
Guten Abend: Wieviel vorher Heimeintritt muss man sich in einem teureren Kanton anmelden? LG
Dani Domeisen: Sie sollten Ihren Wohnsitz im Standortkanton der Pflegeinstitution rechtzeitig vor Heimeintritt definitiv begründen. Eine konkrete Frist ist mir nicht bekannt.
Meine Eltern wohnen in Soazza GR. Sie haben ab 1. November 2024 bei uns in Sins AG ein Doppelzimmer im Altersheim. Wir haben sie nun per 1. September vei uns im Aargau angemeldet, damit sie bereits im Dorf Sins AG wohnen. Haben wir nun einen Fehler gemacht? Wir haben gesehen, dass der Aargau ca. 152 bezahlt, Graubünden aber ca. 204 wir wissen jetzt schon, dass die Rente von CHF 6500 nicht für beide reichen wird. Wir werden aber Ergänzungsleistungen veantragen. Was raten sie uns?
Christina Zweifel: Guten Abend, die Finanzierung des Kantons Aargau its für den Aufenthalt im Heim im Kanton Aargau gerechnet. Die Kosten sollten somit mit den Ergänzungsleistungen gedeckt werden. Eine genaue Abklärung können Sie bei der Sozialberatung der Pro Senectute Aargau vornehmen lassen. Freundliche Grüsse
Guten Abend, mein Vater ist Pflegestufe 10, sieht fast nichts und halbseitig gelähmt nach Schlaganfall… im 2 ten Heim musste meine Mutter u Tochter Regeln unterschreiben, für Heimregeln. Seit 4 Mt ist mein Vater im Brühl Spreitenbach.. von Senevita Spreitenbach gewchselt. Im Brühl wurde er 1 im Mt geduscht… !?, seine Therapien nicht stattgefunden da er nie bereit war,, meine Mutter immer da jeden Tag u d hilft, da Pflege Mangel darf sie helfen.. oder eben gemäss Regeln nicht, er ist vom Lift gefallen. Wurde vertuscht.. Arztvisite verschoben. Obwohl er Schmerzen hatte, x Gespräche mit Heimleitung verlaufen in nichts, da sie nur sagen: meine Mutter hölt sich nicht an die Regeln !, mit mir u meinem Sohn redet das Heim nicht, wir haben die Regeln nicht unterzeichnet. Soz Dienst Spreiti sagt, wechsel nur wenn gleich teuer.. und vor Kommission dauert lange..ö dieses Heim ist für seine Pflegestufe überfordert, Reusspark Gnadenthal wär besser..und das Heim Brühl hat meine Tochter und Mutter bedroht!,, in den Gesprächen, sie können auch erreichen das meine Mutter meinen Vater zu Lebzeiten nicht mehr besuchen darf, da sie die angebl Regeln nicht einhält, dabei sieht sie nur zuviel… mein Vater weint nur noch, wird vergessen da Pflegemangel, beim Essen geben sie 4 Löffel und laufen davon.. er musste mit Praktikantin sogar alleine im Bett essen, dabei kann und sieht er es nicht.. etc, an der Stirn wurde er X Mal verletzt beim an und Ausziehen..l nun das Heim hat eine fast Kündigung ausgesprochen und Soz Dienst Spreitenbach hat noch einmal das alles bleibt wie es ist, wir probieren es noch mal und sie halten sich an die unterz Regeln!, meine Tochter sagte soz Dienst.. wir haben die Pflege in Frage gestellt und sie reden über Regeln, die je nach Pflegkraft sogar gebrochen werden und mein Grosi soll mithelfen.. da keine Zeit… so und nun möchten wir sofort eigentlich wechseln in ein Heim, dass Mind Pflegstufe 10 erfüllen kann. Er hat EL, Hilflosenentsch, Soz Dienst zahlt den Rest und er gibt seine ganze AHV an die Kosten. Da ich im Ausland bin und meine Mutter mit 76 auch nicht mehr auf der Höhe, und aus Goodwill jeden Tag die Missstände der Heime zu retten versucht, was können wir tun damit es nicht 6 Monate dauert, dass ein Wechsel stattfinden kann und die Kommission tagt und Zeit vergeht sinnlos. Danke für Ihr Feedback. Ps 20.9 ist die jährliche Soz Dienst Revision bei meinem Vater
Andrea Zanetti: Guten Abend Wir empfehlen Ihnen in dieser komplexen Situation professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine mögliche Anlaufstelle wäre KESCHA mit Sitz in Zürich. (www.kescha.ch)
Mein Familienmitglied muss ins Pflegeheim. Verliert er nun sein ganzes Erspartes und muss sein Haus verkaufen, bis er die Kosten des Heims nicht mehr selber bezahlen kann?
Melea Scheuner: Es kann allenfalls Lösungen geben, z.B. über eine Nutzniessung und hierbei generierte Mieteinnahmen. Dies muss vorgängig aber sorgfältig abgeklärt werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Ausgleichkasse oder an die Pro Senectute Organisation vor Ort.
wir sind sehr verunsichert wegen des falls des rafzers. wir wohnten bis 2021 im kt zürich, jetzt thurgau. mein mann arbeitete in zug, zürich und basel und gab einmal für eine walliser schule in zürich unterricht. ich arbeitete fur den kanton zh, aber auch für eine walliser schule, in zürich und bern. nun erhalten wir die ahv von drr ahv kasse kt wallis. was heisst das für uns, wenn wir ins altersheim im thurgau (aktueller wohnsitz) wollen bezüglich hotelerietaxen?
Christina Zweifel: Guten Abend. Ausschlaggebend ist Ihr Wohnsitz und nicht die AHVkassen. Wenn Sie Ihr Wohnsitz im Kanton Thurgau haben, werden die allfälligen Ergänzungsleistungen auch vom Kanton Thurgau geleistet und sind dementsprechend berechnet. Freundliche Grüsse
Mein Vater ist zur Zeit in einer Gesundheitsklinik in Dielsdorf /ZH. Wohnhaft in Oberweningen/ZH. Am 9.juli hatte er eine grosse Operation und hat sich noch nicht gut erholt. Er Wohnt im 3.Stock ohne Lift und kann noch nicht gut Treppe laufen. Wenn er nicht mehr nach Hause kann, was kommt alles auf mich zu? Was muss ich alles unternehmen? Ergänzungsleistung en haben wir angefragt. Wo bekomme ich als Tochter Unterstützung zum alles zu bewältigen?
Dani Domeisen: Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Pro Senectute an Ihrem Wohnort.
Guten Abend Mein Vater ist seit März im Altersheim Gollati in Aarau. Er wohnte auch in Aarau. Nun ich habe gesehen das er 152 Fr. pro Tag Ergänzungsleistungen bekommt. Nun ist es so das er mit seiner Rente von 3050 Fr. auf ein Einkommen von 6090 Fr. kommt. Das Heim kostet aber jeden Monat ca. 7050 Fr. Das heisst er muss jeden Monat ca. 1000 Fr. dazu bezahlen was sein Reserven die jetzt noch ca. 10000 Fr. sind ausbrennt. Man hatvauch ein Depot von 12000 hinterlegen müssen im Heim. Wurde auch von ihm gestemmt. Es sind noch Abklärungen wegen Hilflosenetschädigung am Laufen aber dies kann mehrere Monate dauern. Ich habe Angst das er Geldtechnisch ausblutet. Gibt es keine Möglichkeit das Geld was er als Reserve hat zu behalten? Leider wurde eine Entschädigung abgelehnt weil er nicht unter dem Existenzminimum von 1500 Fr. ist. Ich möchte nicht warten bis das der Fall ist. Danke für Ihren Tipp.
Christina Zweifel: Guten Abend. Ich empfehle Ihnen Kontakt mit Pro Senectute Aargau aufzunehmen und eine Sozialberatung in Anspruch zu nehmen. Da können Sie die Situation detailliert schildern und die möglichen Optionen werden Ihnen gezeigt. Freundliche Grüsse
Guten abend. Meine mutter ist vom Kt. BE (bekommt EL vom Kt. Bern) in den Kt. SO ins pflgeheim gezogen. Meine frage: Wenn Sie schulden macht und die pflegeheimkosten nicht mehr bezahlen kann wer bezahlt die schulden, wenn sie mal sterben sollte. Da ich als tochter nur 60% arbeite und ich ihr finanziell keine hilfe leisten kann, was ich sehr bedaure, würde mich interessieren, wie es schlussendlich geregelt wird mit offenen rechnungen?
Andrea Zanetti: Guten Abend Wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollten Sie dieses nicht annehmen, die Situation wird dann vom Kanton Bern geregelt. Es ist dabei sehr wichtig, dass Sie nach dem Tod Ihrer Mutter KEINE Handlungen vornehmen, die als Erbannahme betrachtet werden können.
Seit meiner Pensionierung vor 3 Jahren wohne ich in Bellinzona, fühle mich sehr wohl, habe vorher 25 Jahre im Kanton Graubünden gewohnt, aufgewachsen bin ich in Basel. Wieviele Jahre müsste ich in Basel wieder leben, damit ich Anrecht auf die kantonale Kostenbeteiligung im Falle eines nötig werdenden Pflegeheim-Aufenthaltes bekomme? Wie ich gesehen habe, sind die kantonalen Kosten im Tessin die niedrigsten der gesamten Schweiz. Ist das «gerecht», dass Senioren eigentlich nicht mehr frei den Wohnkanton wechseln können, sondern bitte «im gesunden Zustand» dorthin gehen sollen, wo sie dann irgendwann auch sterben sollen? Auch wenn vielleicht erst 20 Jahre später? Eine seltsame Politik! Die Jungen heutzutage würden sowas wohl nicht mehr akzeptieren!
Dani Domeisen: Es besteht keine Frist, wie lange Sie am neuen Wohnort bereits sein müssten. Der Preisüberwacher hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine Interkantonale Vereinbarung fehlt um diesen wichtigen Bereich, welcher zu Finanzierungslücken führen kann, geschlossen werden kann.
Ich bin 76 Jahre alt, möchte fürs Altersheim nach Bern zurück. Muss ich jetzt schon nach Bern umziehen? Oder genügen die Ergänzungsleistungen der Waadt für Bern? Danke!
Christina Zweifel: Guten Abend. Die aktuelle Liste der Ergänzungsleistungssätze in den unterschiedlichen kantonen finden Sie hier: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kassensturz/eintritt-ins-altersheim-boese-ueberraschung-nach-einzug-in-ausserkantonales-pflegeheim. Wann Sie in den Kanton Bern ziehen möchten ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Die Wohnsitzbegründung ist nicht mit einer Frist verbunden. Der Umzug muss jedoch in eine Wohnung gemacht werden und nicht direkt ins Pflegeheim. Freundliche Grüsse
Guten Abend, mein Mann und ich machen uns Gedanken über einen Eintritt ins Altersheim. Wir haben unser Einfamilienhaus vor 12 Jahren unserem Sohn vererbt/geschenkt. Wir wohnen weiterhin als Nutzniesser im Haus. Nun zu unserer Frage, hätten wir in unserem Fall Anrecht auf Ergänzungsleistungen?
Dani Domeisen: Ob in Ihrem Falle ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen würde, hängt ja von Ihren Einkommens- UND Vermögensverhältnissen ab. Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Pro Senectute um eine nähere Abklärung vornehmen zu lassen.
Guten Abend Die Empfehlung, wonach man sich frühzeitig über Kosten, Beiträge, Vermögensverzehr und Anrechnung von Wohneigentum für's Altersheim informieren soll ist mir klar. Das habe ich auch versucht, aber leider finde ich trotz zahlreichen Dokumenten nirgends, wie der Wert von Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung) ermittelt wird. Wird der Steuerwert, Katasterwert, Versicherungswert oder der Verkehrswert abzüglich allfälliger Hypotheken als Vermögen bewertet? Und wer bestimmt allenfalls den Verkehrswert einer Liegenschaft? Immerhin ergeben sich je nach Basis der Wertermittlung erhebliche Unterschiede im anrechenbaren Vermögen. Besten Dank für eine klärende Antwort
Andrea Zanetti: Guten Abend Nehmen Sie Kontakt auf mit einer Beratungsstelle von Pro Senectute im betreffenden Wohnkanton, da die Wertermittlung kantonal gehandhabt wird.
Frage zur Unterbringung in einem Altersheim, Vermögensberechnung und Rentenansprüchen bei einem Umzug in die Schweiz: Unsere Angehörige ist Doppelbürgerin (Schweiz/Grossbritannien) und lebt derzeit in England. Sie ist an Demenz erkrankt und lebt mit Unterstützung durch eine Spitex alleine. Wir klären aktuell ab, wie wir sie im Wohnland besser unterstützen können. Es ist jedoch absehbar, dass sie in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, alleine zu leben. Wir möchten daher wissen: Hat unsere Angehörige Anspruch auf einen Platz in einem Altersheim im Kanton, in dem sie sich nach der Rückkehr in die Schweiz erstmals wieder anmeldet? (Vorzugsweise mein Wohnkanton) Wie wird allenfalls Vermögen, das sich teilweise im Ausland befindet, bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für das Altersheim berücksichtigt? Bleibt ein Teil des Vermögens unangetastet, um die Wohnungsauflösung und eventuell notwendige Besuche vor Ort in Grossbritannien zu organisieren? Wie verhält es sich mit ausländischen Rentenansprüchen, insbesondere mit Staatsrenten? Werden diese weiterhin aus dem Ausland bezahlt, wenn unsere Angehörige in die Schweiz zurückkehrt?
Melea Scheuner: Bei einer Repatriierung ist im ersten Schritt einen Wohnsitz zu suchen und zu begründen. Im zweiten Schritt müsste die finanzielle Situation geklärt werden. Ich raten Ihnen sich hierzu in einer Pro Senectute Organisation vor Ort zu informieren. Grundsätzlich werden Renten nicht gestrichen und in der Schweiz eingerechnet.
Guten Abend Meine Mutter, 81, Schweizerin, wohnt seit 15 Jahren in Portugal. Letzter Wohnort Winterthur. Sie hat vor 2 Jahren einen Hirnschlag erlitten und leidet an einer Aphasie. Wie sieht es aus wenn ich sie in die Schweiz/Winterthur repatriieren möchte, damit sie hier in Winterthur in ein Pflegeheim kommt? Wer müsste für die Kosten aufkommen? Mein Vater würde in Portugal bleiben. Er wünscht kein Wechsel in die Schweiz. Sie bewohnen ein Haus in Portugal. Müsste das evtl. verkauft werden um für die Kosten aufzukommen? Freundliche Grüsse
Andrea Zanetti: Guten Abend Nehmen Sie Kontakt auf mit einer Beratungsstelle von Pro Senectute Kanton Zürich. Die Situation ist zu komplex, um in ein paar Worten zu erklären.
Guten Abend Kann man sich gegen drohende Pflegekosten frühzeitig versichern? Wenn ja wo?
Melea Scheuner: Es gibt Versicherung, die Modelle zur Pflegeversicherung anbieten. Es gilt hier abzuklären, welche Pflegekosten hier gedeckt und ob die Kosten bereits in der bestehenden Versicherung in der Krankenkasse inkludiert sind.
Stimmt es, das die Kinder nur selten die Alters und Pflegekosten der Eltern übernehmen müssen, bevor der Staat es macht? Oder dass nur gut verdienende Kinder zur Kasse gebeten werden?
Dani Domeisen: Auf der Homepage von CURAVIVA finden Sie unter der Rubrik «Eintritt und Aufenthalt» und der Rubrik «Ergänzungsleistungen» die gewünschten Informationen zur Verwandtenunterstützung. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Pro Senectute, damit die Details geklärt werden können.
Guten Abend Wer zahlt die Mehrkosten, wenn der Wohnkanton z.B. Kanton Solothurn keinen Altersheimplatz hat und die Bewohnerin (unfreiwillig) in den Kanton Bern ausweichen muss? Besten Dank und freundliche Grüsse
Andrea Zanetti: Guten Abend Da der Kanton Solothurn mehr Ergänzungsleistungen an Hotellerie und Betreuung zahlt als der Kanton Bern, hat der Wechsel keine negativen Folgen für die Bewohnerin.
Ich wohne im Kanton St. Gallen, beziehe eine AHV-Maximalrente und ein Rente aus dem Ausland von rund 1000 CHF. Die 2. Säule habe ich mir auszahlen lassen. Was würde mich ein Heimaufenthalt kosten? Was zahlen daran meine Krankenkasse, meine Halbprivat-Zusatzversicherung, ich selbst und allenfalls weitere Quellen? Wie tief muss mein Vermögen sein, um Ergänzungsleistungen zu erhalten? Wie sieht die Kostensituation aus, wenn ich mich zu Hause pflegen lassen kann?
Christina Zweifel: Guten Abend. Die Kosten eines Heimaufenthalts bestehen aus 1: den Kosten der Pflege (diese ist abhängig von Ihrem Pflegebedarf und wird von Krankenversicherung, Restfinanzierer (Kanton und Gemeinden) und von ihrem Anteil finanziert). 2: den Kosten der Hotellerie und Betreuung (Zimmermiete, Gastronomie, Reinigung, usw.) diese werden von Ihnen finanziert und wenn Ihren anerkannten Ausgaben Ihre Einnahmen überschreiten dann erhalten Sie Ergänzungsleistungen zur AHV. Da die Ergänzungsleistungen eine Bedarfsleistung sind kann die Frage nach dem Vermögensschwellenwert nicht Pauschal beantwortet werden. Auf der Webseite zum EL-Rechner der Pro Senectute können Sie eine Schätzung machen: https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/orientierungshilfen/el-rechner.html. Die Pflege zu Hause wird wie die Pflege im Pflegeheim von Krankenversicherer, Restfinanzierer und Ihnen finanziert. Die Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Essen, allfällige Betreuung usw.) wird von Ihnen finanziert. Ergänzungsleistungen sind auch für Personen die zu Hause Wohnen möglich. Freundliche Grüsse
Guten Abend Wie ist es, wenn man ein Haus hat, im Alter ein Pflegefall wird und ins Altersheim muss. Werden dann die Erben des Hauses die Kosten übernehmen müssen, wenn man verstirbt. Macht es Sinn das Haus frühzeitig, bevor man ins Heim muss, zu vererben?
Melea Scheuner: Das ist eine gängige Frage, die man in einer Beratung klären kann. Allenfalls kann eine Nutzniessung mit Mieteinnahmen geprüft werden. Ich rate Ihnen mit einem Treuhanddienst oder einer Pro Senectute Organisation vor Ort Ihre Fragen zu klären.