Bekomme ich vom Reisebüro Geld zurück, weil auf der Kreuzfahrt angekündigte Ausflüge nicht durchgeführt wurden? Müssen Handynetzbetreiber ihre Kunden darauf hinweisen, wenn sie automatisch auf das bordeigene und sehr teure Handynetz in modernen Flugzeugen umschalten?
Mein Flug wurde wegen einer «Terrorwarnung» nicht durchgeführt: Bekomme ich eine Entschädigung?
Solche und ähnliche Fragen aus dem Publikum beantworteten hier drei Experte am Dienstag, 23. August von 21:30 bis 22:30 Uhr. Lesen Sie das Protokoll!
Die Experten
- Reto Ineichen, Dozent für Tourismus-Recht, Rechtsanwalt und Notar
- Oliver Zadori, Roaming-Experte von Dschungelkompass
- Gabriela Baumgartner, Rechtsexpertin von Kassensturz/Espresso