Balkon-Solaranlagen – auch Mini-Solaranlagen oder Plug-and-Play-Systeme genannt – bestehen aus einem oder zwei Solarpanels, einem Wechselrichter und den notwendigen Kabeln. Der produzierte Strom wird über eine Aussensteckdose ins Stromnetz eingespeist. Im Online-Chat wurden zu folgenden Punkten am meisten Fragen gestellt:
Warum ist die Leistung in der Schweiz auf 600 Watt begrenzt, sodass man nur eine Anlage anschliessen kann?
Christoph Bucher, Professor für Photovoltaik-Anlagen, Fachhochschule Bern: Es ist eine Risikoabwägung. Wenn man 600 Watt in eine Steckdose einspeist und gleichzeitig andere Elektrogeräte betreibt, könnte es zu brennen beginnen. Bei 600 Watt ist das Risiko jedoch sehr klein, deshalb wurde dies in der Schweiz so festgelegt.
Ich habe bereits eine grosse Solaranlage auf dem Dach. Darf ich zusätzlich eine Balkon-Solaranlage montieren?
Ja. Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ist direkt an die Verteilung des Gebäudes angeschlossen. Die Anlage an der Steckdose läuft über ein anderes Stromsystem. Daher spielt es keine Rolle und man darf trotzdem eine Balkon-Solaranlage an die Steckdose anschliessen.
Muss ich eine Balkon-Solaranlage immer beim Elektrizitätswerk anmelden?
Ja, das ist zwingend. Unser Stromnetz wurde ursprünglich nicht dafür gebaut, Strom einzuspeisen. Das geht aber problemlos. Allerdings muss der Netzbetreiber wissen, ob sein System an die Grenzen kommt, damit er rechtzeitig Anpassungen vornehmen kann.
Brauche ich für eine Balkon-Solaranlage zwingend einen Smartmeter, wenn ich den überschüssigen Strom ans Elektrizitätswerk verkaufen will?
Das entscheidet das verantwortliche Elektrizitätswerk. Es installiert und bezahlt den Smartmeter auch, wenn es einen braucht. Grundsätzlich geht es aber auch mit einem herkömmlichen Stromzähler. Um zu sehen, wieviel Strom eingespeist wird, braucht es dort allenfalls Anpassungen.
Muss ich als Stockwerkeigentümer die anderen Eigentümerinnen fragen, wenn ich eine Balkon-Solaranlage installieren will?
Karin Weissenberger, Juristin Wohneigentümerverband Casafair: Es braucht einen Antrag an die Stockwerkeigentümerversammlung, weil die Aussenseite des Balkons oder die Fassade als allgemeine Teile des Hauses allen Eigentümerinnen gehören.
Wie ist es bei Mieterinnen und Mietern?
Aus demselben Grund brauchen auch diese eine Bewilligung für eine Balkon-Solaranlage. Wenn die Vermieterschaft nicht einverstanden ist, muss man dies akzeptieren.
Gibt es für Mieterinnen und Mieter keine Möglichkeit, eine Balkon-Solaranlage ohne Bewilligung aufzustellen?
Fabian Gloor, Jurist Mieterinnen und Mieterverband: Ohne Bewilligung dürfen Solarpanels im Innenbereich des Balkons aufgestellt werden, an der Wand oder der Innenseite des Geländers. Sie sollten mit einfachen Handgriffen wieder entfernt werden können, also nicht fest mit der Wand verschraubt sein.