Ich arbeite in einem Geriatriespital. Die Patienten sind sehr krank und fragil. Das zehrt sn den Mitarbeitern, Kurze Krankheitsabsenzen häufen sich. Nun werden nach 3 Krankheitsabsenzen vom HR vorgeschrieben, Gespräche mit den Vorgesetzten angesetzt, welche die Mitarbeiter zusätzlich unter Druck setzen. Ihnen werden Worte und Massnahmen in den Mund gelegt, danach auf dem Formular festgehalten, welche selten der Einstellung und Tatsache entsprechen. Ist dieses Vorgehen rechtmässig? Können wir uns irgendwie gegen diese Form wehren?
Gabriela Baumgartner: Das sind schwierige Situationen. Wichtig: Mitarbeitende müssen keine Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Der Arbeitgeber kann ein Arztzeugnis verlangen, allenfalls eine Begutachtung beim Vertrauensarzt. Ich rate Betroffenen, sich gut auf solche Gespräche vorzubereiten und allenfalls eine Vertrauensperson mitzunehmen.
Guten Tag,arbeite im Lager in der Kommissionierung,laufen zwischen 12-16 km am Tag.Müssen seit ca 3 Jahren Sicherheitsschuhe tragen. Seither haben viele (Fuss-Gelenk) Schmerzen und sind daher sehr unzufrieden.Diverse Gespräche mit der Geschäftsleitung ergab nichts. Schuhe seien ein Muss, laut Suva. Schon sehr lange in der Firma, es gab nie gross Unfälle,aber jetzt müssen viele zum Arzt, wegen Schmerzen. Kann man wirklich nichts dagegen tun?
Gabriela Baumgartner: Fragen Sie bei der Suva nach, welche Vorschriften es bezüglich der Schuhe gibt. Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Wenn die vorgeschriebenen Schuhe Ihnen Schmerzen bereiten, muss er Hand bieten für eine andere Lösung.
Ist das gesetzlich in Ordnung, wenn man nach drei Tagen Krankheit im Jahr bei jeden weiteren Tag, wo man krank ist, dann ein Arbeitszeugnis bringen muss. Dies gilt auch bei Krankheit von Kindern.
Michael Balmer: Kann der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit seine Arbeit nicht leisten, so trifft ihn in Bezug auf diese Arbeitsunfähigkeit die Beweispflicht. Der Arbeitgeber kann dementsprechend ab dem ersten Arbeitstag ein Arztzeugnis verlangen. Auch bei Kindern kann er dies verlangen, dies ergeht insbesondere aus Art. 36 Arbeitsgesetz.
Liebes Kassensturz-Chat-Team Was darf eine vorgesetzte Person alles fragen / wissen warum ich krank bin? Wenn ich erkältet bin, sage ich das meist von mir aus selber, oder es ist an meiner Stimme übers Telefon zu hören. Was ist, wenn es mir psychisch sehr schlecht geht. Welche Informationen muss ich da kommunizieren? Wenn jemand sich „öfters“ krank meldet, wird zum Teil ein Gesundheitsgespräch verlangt. Wann darf eine vorgesetzte Person ein solches Gesundheitsgespräch verlangen? Vielen Dank Freundliche Grüsse
Gabriela Baumgartner: Ihr Arbeitgeber hat Anspruch auf Informationen wie zum Beispiel wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind. Woran Sie erkrankt sind, wie und wo Sie behandelt werden, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht sagen. Das gilt auch für so genannte «Gesundheitsgespräche». Am besten besprechen Sie die Situation und die Kommunikation mir Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zu Gesundheitsgesprächen können Sie eine Vertrauensperson mitnehmen, wenn es Sie zu sehr belastet.
Ich arbeite als Lehrerin an einer Berufsschule. Wenn ich krankheitshalber ausfalle, muss ich für die Lernenden schriftliche Aufträge via teams erteilen während der gesamten Krankheitsdauer. Ich bin der Meinung krank ist krank, d.h. ich muss keine Lektionen vorbereiten. Wie sieht die Rechtslage aus?
Gabriela Baumgartner: Ob Sie im Rahmen einer Restarbeitsfähigkeit noch Aufträge erledigen können, ist eine Frage, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beantworten muss. Schreibt man Sie vollständig arbeitsunfähig, müssen Sie weder Aufträge erledigen noch erreichbar sein. Wenn es gesundheitlich möglich ist, müssen Sie insofern kooperieren, dass Ihr Arbeitgeber zum Beispiel eine Stellevertretung instruieren kann.
guten abend, ich arbeite als Klassenassistenz in einer Primarschule. Ich hatte Unterricht am Montagnachmittag. Ich war im Schulhaus vor Ort und dann wurde mir mitgeteilt, dass der Unterricht ausfällt infolge Krankheit der Lehrer. Mir wurde vergessen zu sagen, dass ich nicht kommen muss. Frage: darf ich jetzt meine Arbeitsstunden trotzdem aufschreiben obwohl ich unverrichteter Dinge wieder ging.
Gabriela Baumgartner: Grundsätzlich müssen diese Stunden bezahlt werden, wie wenn Sie gearbeitet hätten. In Ihrem Fall befindet sich der Arbeitgeber im so genannten Annahmeverzug.
Hallo, mein Arbeitgeber (Manor) hat das Personalreglement geändert und ab nächstem Jahr wird nun der erste Krankheitstag nicht bezahlt sondern muss mit Überstunden kompensiert werden. Ist das denn überhaupt zulässig? Zudem mussten wir alle das neue Reglement unterschreiben, sonst würde das Arbeitsverhältnis automatisch beendet. Danke
Gabriela Baumgartner: Für eine solche Regelung ist die Einwilligung der Arbeitnehmenden nötig. Eine Änderung des Reglements genügt meines Erachtens nicht. Haben Sie eine entsprechende Änderung akzeptiert und etwas unterschrieben?
Guten Tag Ich habe eine frage betreffend Zusatz Versicherung. Ich habe seit 10 Jahren ein Lymphödem. (Nach Brustkrebs) Bis jetzt bin ich immer in die Lymphdrainage gegangen. Nach vermehrten Schmerzen suchte ich den Chinesen auf der eine Tu Na ( AnMo ) Massage machte. Von der Visana Versicherung habe ich 4000.- zu gute für Komplementär Medizin. Ca 3200.- habe ich nun bei der Tui NA Massage verbraucht. Kürzlich bekam ich einen Brief das sie die Leistung prüfen müsse. Es werde also noch einen Moment gehen bis ich das Geld gutgeschrieben bekommen. Ist das den rechtens ? Ich habe ja Komplementär seit 40 Jahren bei der Visana. Jetzt brauche ich die Leistung und sie wollen sie kürzen. Ich warte immer noch auf den Bescheid von Visana. Ist aber schon mehrere Wochen her. Gerne ginge ich noch weiter in die Therapie.
Rémy Wyssmann: Es kommt bei Zusatzversicherungen immer auf den Inhalt des Versicherungsvertrages und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) an. Es gelten anders als im KVG privat- resp. vertragsrechtliche Grundsätze. Wenn die Versicherung bereits solche Leistungen über Jahre bezahlt hat, muss sie beweisen, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen nachträglich weggefallen sind. Das dürfte eher schwierig sein. Wenn die Versicherung ohne einen solchen Nachweis weiterhin nicht bezahlt, bliebe nur das klageweise Vorgehen.
Guten Abend Vorweg vielen Dank für diese Möglichkeit und an die Experten und Expertinnen. Ich habe regelmässig Migräne, häufig startet sie mit leichten Symptomen um den Vormittag und wird dann immer schlimmer, so dass ich dann frühzeitig Feierabend machen muss (manchmal einen halben Tag, manchmal nur ein, zwei Stunden). Ich kann das mit meinen Überstunden kompensieren aber eigentlich will ich ja nicht meine Überstunden dafür hergeben. Wie wäre da hier die rechtliche Lage, ich kann mich ja nicht einen halben Tag oder wenige Stunden krankschreiben?
Gabriela Baumgartner: Wenn Sie wegen der Beschwerden nicht arbeitsfähig sind, müssen Sie die ausgefallenen Stunden nicht mit Überstunden kompensieren. Wenn solche Ausfälle häufig sind und es zum Teil nur um einen früheren Feierabend geht, rate ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen und mir Ihrem Arbeitgeber einen Weg zu suchen.
Mein Sohn (22) hatte einen Vertrag im Stundenlohn in einem Handwerksbetrieb. Er hat mehr als ein Jahr dort gesrbeitet. Aufgrund mehrerer/wiederholter Verletzungen seines Handgelenkes hatte er Arzttermine und konnte aufgrund starker Schmerzen nicht arbeiten. Nun hat ihm sein Arbeitgeber fristlos gekündigt. Ist das zulässig?
Gabriela Baumgartner: Für eine fristlose Kündigung braucht es schwerwiegende Gründe, zum Beispiel eine gravierende Pflichtverletzung. Das scheint aufgrund Ihrer Schilderungen nicht zuzutreffen. Lassen Sie sich rechtlich beraten und lassen Sie prüfen, ob die Kündigung rechtens ist.
Darf ein Mitarbeiter immer wieder einmal 1-2 Stunden krank sein? Auf Grund der Regelung von flexiblen Arbeitszeiten ist bei uns im Büro dir Maxime:entweder ist man krank (ein voller tag und mehr) oder nicht. Ein paar stunden sollen als Minusstunden abgerechnet werden
Gabriela Baumgartner: Rechtlich lässt sich Ihre Betriebsmaxime nicht stützen. Es ist tatsächlich möglich, dass eine Angestellte «nur» einen halben Tag arbeitsunfähig ist. In diesem Fall stehen ihr die gesetzlichen und/oder vertraglichen Rechte (u.a. Lohnfortzahlung) zu.
Guten Tag Meine Frau erlitt im Sommer 2022 an einer Erschöpfungsdepression. Familie und Beruf unter einen Hut zu packen wurde zu viel. Meine Frau und ich teilen uns die Pflege und Betreuung unserer Tochter auf. Sie lebt in einem ausgeprägten Authismus-Spektrum. Ihre Betreuung ist 24/7 eine Vollzeitauslastung. Der Arzt hatte sie damals zu 100% krank geschrieben. Sie war vorher 20 Jahre 100% arbeitstätig. Die Visana hatte die Taggelder ab August 2022 bis Dezember 2022 ausbezahlt. Parallel hatte sie uns an die IV überwiesen. Es gab ein Erstgespräch bei der IV. Im Februar 2023 hat meine Frau dann einen negativen IV-Bescheid erhalten, auf welchen sich die Visana direkt abgestürzt hatte und die Taggeldleistungen per sofort eingestellt hat. Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht arbeitsfähig. Ein erneuter Einstieg in die Arbeit wäre komplett undenkbar gewesen. Wir hatten dies der IV gemeldet. Der Arzt hatte sie zwar nach wie vor 100% krank geschrieben, jedoch die Einsprachefrist zum IV-Entscheid verpasst. Ich habe die Sache an unsere Rechtschutzversicherung Protekta weitergeleitet. Nach unzähligen Anrufen und Schreiben wurde uns von der Visana und der IV eine negative Rückmeldung erteilt. Meine Frau sei zu 100% arbeitsfähig. Falls wir finanzielle Unterstützung benötigen sollen wir uns beim Sozialamt melden. Dies wollten wir jedoch nicht. Unsere Finanzen sind komplett durcheinander geraten und wir mussten uns verschulden. Die Auswirkungen sind bis heute spürbar. Gibt es in diesem Fall eine Verjährungsfrist oder könnte ich den Fall jetzt noch weiterziehen? Obwohl wir eigentlich mittlerweile auch müde geworden sind und gerne nach vorne schauen möchten. Besten Dank für eine kurze Rückmeldung.
Rémy Wyssmann: Die Forderungen aus dem Vertrag der kollektiven Krankentaggeld-Versicherung verjähren in zwei Jahren nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet (Art. 46 Abs. 3 VVG). Durch die Taggeldzahlungen wurde der Verjährungslauf jeweils unterbrochen. Unklar ist, wann genau im Dezember 2022 die letzte Zahlung erfolgte. Deshalb unbedingt so rasch wie möglich verjährungsunterbrechende Massnahmen einleiten! Am besten morgen früh gleich einen Verjährungsverzicht bei der Versicherung einholen. Bei Weigerung bleibt nur die Verjährungsunterbrechung mittels Betreibung oder Klageeinreichung resp. Schlichtungesich (Art. 135 OR). Die materielle Koordinationsfrage mit der IV müsste dann in einem zweiten Schritt nach Akteneinsicht geklärt werden.
Guten Tag Wir haben einen vulnerablen Sohn. Nun stellt sich die Frage, wie wir damit umgehen, wenn Betreuungspersonen sich fit genug für die Arbeit fühlen, aber infektiös sind respektive sein könnten. Besteht da eine Lohnfortzahlungspflicht? -In Institutionen? (Hauptkostenträger ist da der Kanton) -zu Hause? (Assistenzpersonen – mit der Kostenträgerin IV) besten Dank für die Abklärung
Gabriela Baumgartner: Im Grundsatz gilt: Wenn die Betreuungsperson krank und damit arbeitsunfähig ist, hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn sie arbeitsfähig, aber zum Beispiel erkältet ist und Sie auf den Einsatz dieser Person verzichten, schulden Sie ebenfalls den Lohn. Sie befinden sich dann im Annahmeverzug.
Folgendes Szenario würde mich interessieren: Ich habe drei Tage Dienst gefolgt von zwei Freitagen bei Publikation des Planes. Nun bin ich leider diese drei Tage krank und melde mich ab. Darf dann der Arbeitsgeber meine zwei Freitage wegnehmen und mich dort zur Arbeit zwingen?
Michael Balmer: Grundsätzlich gibt es bei Teilzeitbeschäftigten zwei Methoden, wie Fehlzeiten berechnet werden können. Nach der Wertmethode wird die durchschnittliche Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Nach der Zeitmethode wird die tatsächlich verpasste Arbeitszeit gutgeschrieben. Dementsprechend erscheint es unzulässig, Ihre Krankheitszeit nicht zu berücksichtigen und es müsste Ihnen, sofern Ihr Arbeitseinsatz fest eingeplant wurde wurde, entweder Ihre durchschnittliche Sollarbeitszeit oder die verpasste Arbeitszeit angerechnet werden.
Ich wurde gekündigt im Januar 24 auf den 31.März 24. Es war ohne Voranküdigung oder Personalgespräch, einfach eine Freistelllung von heut auf morgen. Ich fiel in ein Loch und wurde krankgeschrieben. Da meine Hausärztin ihre Praxis im Mai 24 geschlossen hat, wurde meine Krankengeschichte auch für die Versicherung ein geschlossener Fall obwohl ich anschliessend bei einem Ärztezentrum weiterbehandelt wurde. Es ist recht koplex und ich habe dazu eine Gesamtdarstellung die ich ihnen zu diesem Fall geben kann. Soweit, die Versicherung will nichts bezahlen und ich habe keine Rechtsschutzversicherung noch das Geld mich zu wehren. Ich muss noch bis 31.12.25 arbeiten weil ich erst dann pensioniert werde. Doch Job in dem Alter krieg ich nicht mehr. Seit dem 11.Nov. bin ich nun 100% arbeitsfähig, das RAV bezahlt 1 Monat. Mir gehen so 4 Monate Krankentaggeld verlustig. Was soll ich tun.
Gabriela Baumgartner: Ich würde mich an eine Patientenorganisation wenden und mich dort über Ihre Möglichkeiten rechtlich beraten lassen. Zum Beispiel bei der Rechtberatung UP (www.rechtsberatung-up.ch)
Meiner Schwester wurde das Taggeld welches sie noch für ein Jahr zugute hätte nicht mehr gewährt, da ein Gutachter der KTG sie für 100% Arbeitsfähig erklärt hat. Aus der Sicht der Psychiaterin und uns Angehörigen stimmen die gemachten Beobachtungen auf die Krankheit meiner Schwester überhaupt nicht mit dem Gutachter überein. Zudem sagte meine Schwester es stehen im Bericht Sachen drin welche meine Schwester so niemals gesagt habe. Aus der Sicht von uns Angehörigen wird dieses Gutachten in keiner Art und Weise der Krankheit, ihrem Leiden und ihr als Person gerecht. Meine Schwester leidet an einer schizoaffektiven Störung mit depressiven Affekten. Vorher hatte sie zu 35% im KV Bereich gearbeitet. Daneben ist sie Mutter zweier Kinder. Meine Frage; Gibt es eine Chance , damit dieses Gutachten wiederrufen werden kann und meine Schwester das Taggeld noch für ein Jahr bekommen könnte? Vielen Herzlichen Dank für ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüssen
Josef Jenewein: Bei einer schizoaffektiven Erkrankung handelt es sich häufig um eine chronische Erkrankung, d.h. es ist nicht zu erwarten, dass plötzlich eine komplette Heilung und volle Arbeitsfähigkeit eintritt. Deshalb Rekurs einlegen und Anmeldung bei IV machen.
Ich leide vermutlich an einem Long Covid (Schwindel + Erschöpfung seit 1 Jahr). Gesundheitheitlich geht es nun endlich langsam wieder aufwärts, aber es bleibt instabil. Da ich im aktuellen Job keine Perspektive mehr sehe und er mir zusätzlich Energie raubt (seit 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber), habe ich mich entschlossen zu kündigen. Ich bin 54j und eine neue Stelle zu finden wird womöglich nicht ganz einfach. Muss ich dem RAV meine gesundheitliche Vorgeschichte von vornherein offenlegen resp auf was muss ich beim RAV achten? Bis ich tatsächlich eine neue Stelle finde, bin ich ja vielleicht wieder gesund (ab März ohne Arbeit). Vielen Dank für Ihre Tipps !
Rémy Wyssmann: Weil ich die Akten nicht kenne, erfolgt auch diese Auskunft unter entsprechendem Vorbehalt: Die eigene Kündigung könnte zu Sperrtagen führen (selbstverschuldete Auflösung des Arbeitsverhältnisses). Das fehlende Verschulden und die damit verbundene Unzumutbarkeit des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses müsste sonst medizinisch fachärztlich bewiesen werden. Ganz wichtig: Gegenüber dem RAV transparent sein und vor allem sofort dort einen Termin abmachen und Stellennachweisbemühungen erbringen. Sonst kann es auch unter diesem Gesichtspunkt Sperrtage geben. Das RAV hat eine Aufklärungs- und Beratungspflicht (Art. 27 ATSG). Machen Sie davon Gebrauch! Bei einer Teil-Arbeitsfähigkeit ab 20% sollten Sie auf jeden Fall vermittlungsfähig sein.
Ist es korrekt, dass ein Arbeitgeber ab dem 1. Krankeitstag nur 80% Lohn bezahlt, obwohl der Arbeitnehmer bereits seit über 10 Jahre im Betrieb arbeitet und im Arbeitsvertrag diesbezüglich nichts erwähnt ist. Es besteht eine Taggeldversicherung für welche der Arbeitnehmer Lohnabzüge leisten muss. Danke für Ihre Rückmeldung
Gabriela Baumgartner: Laut Gesetz schuldet der Arbeitgeber 100% ab dem 1. Tag, allerdings nur für eine beschränkte Zeit (die wiederum abhängig von der Dauer der Anstellung ist). Krankentaggeldversicherungen bezahlen in der Regel 80%, dafür während 720 resp. 730 Tagen. Also deutlich länger.
Guten Abend! Angenommen man arbeitet 50%, 4h pro Tag, 5 Tage die Woche. Wenn nun anfangs der Woche zum Beispiel Montag und Dienstag ausnahmsweise je 6h gearbeitet wurden und man ab Mittwoch krank wird, wieviel Stunden werden dann für Mittwoch, Donnerstag und Freitag gerechnet? Die für diese Tage übliche Arbeitszeit, was insgesamt eine höhere Wochenarbeitszeit als üblich ergibt, oder etwas weniger um auf die übliche Wochenarbeitszeit zu kommen?
Gabriela Baumgartner: Der Arbeitgeber muss Ihnen die Stunden «gutschreiben», die sie gearbeitet hätten, für die Sie disponiert waren. Sie dürfen durch die Arbeitsunfähigkeit also keine Minusstunden generieren.
Guten Abend, wie ist die Situation bei Krankheit von Selbständigen Personen?
Gabriela Baumgartner: Selbständig Erwerbende müssen sich selber um einen Versicherungsschutz (Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit) kümmern.
Ich habe eine chronische Krankheit und arbeite deswegen seit mehreren Jahren schon nur 50-60%. 100% ist mir gar nicht möglich. Da ich die Krankheit bekam als ich noch im Studium war und dort schon Teilzeit arbeitetete (neben dem Studium), habe ich jedoch gar nie wirklich länger 100% gearbeitet. Hätte ich dennoch Anrecht auf Teilzeit IV bzw. wie müsste ich das beantragen? Und wie sind die Chancen diese zu bekommen?
Michael Balmer: Wenn Sie Leistungen der IV beantragen möchten, müssen Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons melden. Um eine Rente der IV zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: – Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, kann nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden, – durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch – nach Ablauf des Jahres besteht eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 % Zur Festlegung des Invaliditätsgrades wird das Einkommen, das ohne gesundheitliche Beeinträchtigung erzielt werden könnte (Valideneinkommen) mit dem Einkommen verglichen, das mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung erzielt werden kann (Invalideneinkommen). Um eine Invalidenrente der IV zu erhalten, bedarf es mindestens eines Invaliditätsgrades von 40%. Ihre Chancen auf eine Rente der Invalidenversicherung genau einzuschätzen, ist ohne genaue Kenntnis des Falls leider schwer. Angesichts des Umstands, dass Sie nicht mehr als 50-60% arbeiten können, erscheint die Gewährung einer Rente der Invalidenversicherung zumindest nicht ausgeschlossen.
uten abend ich bin seit februar psychisch krank und konnte nicht arbeiten. im juli lief mein vertrag aus. mein arbeitgeber behält ein monatslohn set juli auf der seite als sicherheit. die taggeldvesicherung akzeptiert meine krankheit nicht. für jeden fehlenden tag habe ich ein arbeitsunfähigkeitszeugnis. allenfalls muss ich die letzten 6 monatslöhne zurück zahlen. was kann ich machen?
Gabriela Baumgartner: Sie sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen und Ihre Ansprüche prüfen lassen. Erkundigen Sie sich bei der Stiftung Pro Mente Sana. www.promentesana.ch
Ich habe genau so ein Fall wie der gezeigte, wo die Versicherung zwingt anti depressiva zu nehem, einfach mit dem sozialamt. Wie soll ich vorgehen?
Josef Jenewein: Grundsätzlich können Antidepressiva auch helfen, wenn die Indikation klar ist. Das müssten Sie mit einem Facharzt besprechen. Wenn es keinen medizinischen Grund für eine Behandlung mit einem Antidepressivum gibt, macht es keinen Sinn.
Ich habe am 23.5.24 eine Hirnblutung überlebt und war 7 Wochen in Reha. Ich bin jetzt wieder zuhause und bin ambulant in vielen Therapien und werde regelmässig auch durch den Hausarzt begleitet. Nun ist am letzten Freitag einen Brief vom Krankentaggeldversicherer ( Allianz ) gekommen mit Drohung von nicht zahlen des Krankentaggeldes. Normalerweise sollte man wieder voll ARBEITSFÄHIG SEIN. Ich werde nun zu 2 Terminen nach Zürich in die Stadt bestellt zu Vertrauensärzten und Psychiatern . Ich habe aber durch die Hirnblutung und den Nachwirkungen Schwindel und die Eindrücke, gerade in eine mir unbekannten Umgebung mit weiter Anfahrt ist überfordernd. Ich bin Musiklehrerin auf der Oberstufe und arbeite im Teilüensum an 2 Schulen. Dh. Es könnte passieren, dass der 2. Versicherer mich auch noch aufbietet…. Muss ich da hin? Auch wenn man so angeschlagen ist? Und gibt es in der Ostschweiz / St. Gallen – was näher werde – keine Vertrauensärzte?
Gabriela Baumgartner: Sie müssen sich den vertrauensärztlichen Untersuchungen stellen. Gleichzeitig rate ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Erkundigen Sie sich bei Fragile Suisse nach Beratungsangeboten oder bei der Pro Cap.
Guten Abend Die Taggeldversicherung zahlt mein Taggeld seit sieben Monaten nicht, obwohl ich die erforderlichen Krankheitszeugnisse vorgelegt habe. Ich habe alle geforderten Unterlagen eingereicht. Was kann ich tun, damit sie endlich zahlen?
Gabriela Baumgartner: Wie begründet die Versicherung, dass sie nicht bezahlt? Fragen Sie nach. Sollten Sie keine Antwort bekommen, wenden Sie sich an den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva (versicherungsombudsman.ch).
Habe eine Frage betreff Krankheit, Physische Probleme, mit Todesfällen in der kindheit innert 9 monate vater und bruder verloren. Kann nicht Arbeiten da ich nicht länger als 1h von zu hause weg sein kann ohne kontakt zu haben wie es zu hause geht. Hatte IV Abklärung gehabt, dort war ich 10 min bei einem psychologen der hat mich nicht untersucht oder was auch immer. Er sagte mir nur anhand meiner iv anneldung das ich für mein problem tabletten schlucken soll, somit bin ich als Arbeitsfähig eingestuft worden. Ich hatte mich nicht mal Impfen lassen von Corona, oder esse nicht mal tableten für sonstige beschwerden. Muss ich das mir gefallen lassen? Ist doch einschnitt ins Privatleben.
Josef Jenewein: Die Behandlung mit Psychopharmaka muss wie bei allen Medikamenten gut abgeklärt werden. Falls es aus medizinischer Sicht klare Hinweise gibt, dass Ihre Erkrankung mit einem Medikament verbessert werden kann, wäre es sinnvoll diese Möglichkeit zu nutzen. Zusätzlich sollte eine Psychotherapie erfolgen.
Habe eine Frage betreff Krankheit, Physische Probleme, mit Todesfällen in der kindheit innert 9 monate vater und bruder verloren. Kann nicht Arbeiten da ich nicht länger als 1h von zu hause weg sein kann ohne kontakt zu haben wie es zu hause geht. Hatte IV Abklärung gehabt, dort war ich 10 min bei einem psychologen der hat mich nicht untersucht oder was auch immer. Er sagte mir nur anhand meiner iv anneldung das ich für mein problem tabletten schlucken soll, somit bin ich als Arbeitsfähig eingestuft worden. Ich hatte mich nicht mal Impfen lassen von Corona, oder esse nicht mal tableten für sonstige beschwerden. Muss ich das mir gefallen lassen? Ist doch einschnitt ins Privatleben.
Josef Jenewein: Die Behandlung mit Psychopharmaka muss wie bei allen Medikamenten gut abgeklärt werden. Falls es aus medizinischer Sicht klare Hinweise gibt, dass Ihre Erkrankung mit einem Medikament verbessert werden kann, wäre es sinnvoll diese Möglichkeit zu nutzen. Zusätzlich sollte eine Psychotherapie erfolgen.
Wenn eine Krankentaggeldversicherung besteht mit einer Wartefrist von 30 Tagen. Übernimmt der Arbeitgeber bei Krankheit die Tage bis dahin mit 100% Lohn u danach kommt die Versicherung mit 80% zum Einsatz?
Rémy Wyssmann: Die Frage kann nicht einfach so beantwortet werden. Es kommt auf verschiedene Faktoren an: Was steht im Arbeitsvertrag? Besteht ein GAV oder gar ein NAV? Falls ja, mit welchem Inhalt? Anzahl Dienstjahre? Dauer der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit? Entscheidend ist die Beantwortung folgender Frage: Ist die Taggeldlösung zur Lohnfortzahlung im konkreten Einzelfall gleichwertig?
Guten Tag Wenn meine Patient*innen sich gegen die Pflicht zur Medikamenteneinnahme( bei androhender Leistungssistierung) wehren wollen, könnsn sie sich dann an Anwalt/ Anwältin X wenden, die für sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtshilfe machen. Fallen also auf die Klagenden in keinem Fall Kosten zurück? Auch nicht, wenn der Prozess verloren geht? Und auf was muss der Anwalt spezialisiert sein, Sozialversicherungsrecht? Danke fürs Beantworten!
Gabriela Baumgartner: Ich würde mich an eine Spezialistin oder einen Spezialisten im Bereich Sozialversicherungsrecht wenden. Wenn ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtshilfe besteht, fallen auf die Patientin oder den Patienten keine Kosten zurück. Die Anwältin kann Sie diesbezüglich beraten.
Ich arbeite bei securitas im stundenlohn. ich war stark erkältet und ich musste bereits ab dem 1. tag ein arzt zeugnis vorweisen. wer bezahlt mir das? muss ich im stundenlohn bereits ab dem 1. tag ein zeugnis vorweisen?
Gabriela Baumgartner: Der Arbeitgeber hat das Recht, ab dem 1. Tag ein Arztzeugnis zu verlangen. Die Kosten müssen Sie als Patientin tragen. Konsultieren Sie aber Ihren Arbeitsvertrag. In den meisten Verträgen wird ein Zeugnis erst ab dem 3. Tag verlangt.
Ich bin seit 28.08.2023 zu 100% krankgeschrieben. Mittelschwere Depression, nach Tod meines Mannes und verlust der Arbeit. Seit September schreibt die krankentagegeld Versicherung mich zu 100% arbeitsfähig, ohne mich gesehen und gesprochen zu haben. Neues Gutachten meiner Psychiaterin wird nicht akzeptiert. Was kann ich tun. Danke .
Gabriela Baumgartner: Wenn die Versicherung das Gutachten ablehnt, müssen Sie rechtlich gegen die Versicherung vorgehen. Informieren Sie sich bei der Rechtsberatung UP (www.rechtsberatung-up.ch).
Ich bin in einem vom Arbeitgeber gekündeten Verhältnis (Kündigung 30.11.24) und wurde kurz danach krank, Artzeugnis für 2 Tage 100% Arbeitsunfähigkeit. Damit verlängert sich meine Kündigungsfrist automatisch um 1 Monat, korrekt? Wenn keine Arbeit mehr vorhanden ist (Aufgrund der dann erfolgten Verlagerung der Produktion ins Ausland) muss ich auch zumutbare andere Tätigkeiten (ich arbeite im Büro) erledigen?
Michael Balmer: Hier kommt es darauf an, in welchem Zeitpunkt sie krank waren. Art. 336c Abs. 2 OR sieht vor, dass sofern eine Kündigung vor der Krankheit ausgesprochen wurde, die Kündigungsfrist durch die Krankheit unterbrochen und danach fortgesetzt wird. Zur Bestimmung der Kündigungsfrist wird vom Endtermin zurückgerechnet. Waren Sie in dieser Kündigungsfrist zwei Tage krank, wird die Kündigungsfrist um zwei Tage unterbrochen und endet auf den nächstfogenden Endtermin. Dabei kommt es also darauf an, ob in ihrem Arbeitsvertrag ein bestimmter Endtermin (regelmässig Monatsende) festgelegt wurde oder nicht.
Guten Abend Ich leide seit ca. 14Jahren an Kontrollzwängen. Im Sommer 2023 war ich in einer Klinik. Leider hat dieser Klinik Aufenthalt nicht zur Verbesserung beigetragen. Im Januar 2024 machte ich ca. 3 Monate mit meiner Psychologin Expositionstraining. Dieses Training ist das effektivste gegen Zwänge. Es hat eine Verbesserung gegeben, leider kamen schleichend wieder vermehrt die Zwangsgedanken und mein Zustand verschlchterte sich stetig. Ich bin zurzeit im Arbeitswiedereinstig bis vor kurzem war das Pensum bei 60% + 10% im Arbeitsversuch. Ich habe für dieses Pensum meine ganze Freizeit aufgegeben und die ganze Situation war für mich nicht mehr länger tragbar. Ich musste mein Pensum auf 50% reduzieren. Die Reduktion gibt mir etwas Luft um wieder kleine DInge in meiner Freizeit zu machen. Meine Frage, kann die IV mich dazu zwingen Antidepressiva zu nehmen um ev. wieder auf ein höheres Pensum zu kommen?
Josef Jenewein: Expositionstherapie ist das Beste was Sie machen können. Manchmal können Antidepressiva zusätzlich helfen, auch wenn die Wirksamkeit nicht so hoch ist. Das weiss man aber erst, wenn es ausprobiert wurde. Grundsätzlich sollten Sie mithelfen, Ihre Arbeitsfähigkeit zu verbessern. sobald alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, muss auch die IV akzeptieren wie es ist.
Guten Abend, ist es zulässig, dass der Arbeitgeber immer ab dem ersten Tag ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis verlangt?
Rémy Wyssmann: Auch hier gilt: Was steht im Arbeitsvertrag oder im GAV dazu? Falls es sich um ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis handelt: Was steht im entsprechenden Staatspersonalgesetz oder auf Stufe Gemeinde in der anwendbaren DGO dazu? Möglicherweise steht dazu auch etwas in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der KTGV. Diesfalls müssten die AVB aber durch Übernahme Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden sein. Falls nichts stipuliert ist, gilt folgendes: Der Arbeitnehmer ist nach Art. 8 ZGB für das Bestehen der Gründe für eine Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR beweispflichtig, d.h. sowohl für die Krankheit wie auch für Ausmass der Arbeitsunfähigkeit. Und dieser Beweis lässt sich in der Regel nur mit einem Arztzeugnis, einem ärztlichen Bericht oder einen gleichwertigen Dokument erbringen.
Mit 60 bin ich an Parkinson erkrankt. Ich habe einen hilfreichen Medikamentencocktail und bin gut eingestellt. Kognitiv Top, mein Körper hingt hinten nach. Lange Anlaufzeit am morgen, Stärkere Ermüdung. Sport und Bewegung ist ein wichtiger Schlüssel. Nun bekomme ich mit meinem 100% Job nicht alles auf die Reihe. Ich möchte nicht einfach mein Pensum reduzieren, da ich die Krankheit ja nicht gesucht habe. Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber? Muss er mich entlasten mit Zeitgutschrift? Z.B. 100% Lohn und nur 75% leisten?
Gabriela Baumgartner: In aller Schnelle, weil die Zeit bald um ist: Lassen Sie sich bei Parkinson Schweiz über Ihre Rechte und Möglichkeiten persönlich beraten. www.parkinson.ch
Darf ein Arbeitgeber bei Krankheit die Tage an der Überzeit abziehen.
Gabriela Baumgartner: Nein. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung.