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Expertenchat: «Altersvorsorge planen» - Senden Sie uns Ihre Frage
Aus Espresso vom 11.04.2023. Bild: SRF
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Fragen und Antworten «Muss ich mir Sorgen um meine Rente machen?»

Die Expertinnen Bente Roth, Vermögensberaterin Finanzweg, Désirée Dosch, Finanzexpertin Alvicus und Olga Miler, Finanzexperin Smartpurse haben Ihre Fragen rund ums Thema Altersvorsorge beantwortet.

Die Expertinnen

  • Bente Roth, Vermögensberaterin Finanzweg,
  • Désirée Dosch, Finanzexpertin Alvicus
  • Olga Miler, Finanzexperin Smartpurse

Das Protokoll

Wer erbt mein Pensionskassengeld, wenn ich z. B. mit 61 Jahren sterbe? Ich bin geschieden, habe 3 erwachsene Kinder und lebe seit 5 Jahren in einer Partnerschaft mit gemeinsamem Wohnsitz.

Désirée Dosch: Im Falle Ihres Ablebens würde Ihre Pensionskasse die Todesfallleistung an die von Ihnen bestimmten Begünstigten auszahlen. Falls Sie keine Begünstigten angegeben haben, würde die Pensionskasse die Todesfallleistung gemäss den gesetzlichen Erbfolgeregelungen auszahlen. In der Regel wird die Todesfallleistung der Pensionskasse auf den Ehepartner oder den eingetragenen Partner übertragen, falls vorhanden. Falls nicht, würden Ihre Kinder erben. Wenn Sie möchten, dass Ihre Partnerin von der Pensionskasse begünstigt wird, sollten Sie diese als Begünstigte benennen. Es ist jedoch auch wichtig, dass Sie in Ihrem Testament festhalten, wer Ihre Vermögenswerte im Falle Ihres Ablebens erben soll.

Ich bin verheiratet und habe zwei Kleinkinder. Seit letztem Jahr bin ich nicht mehr angestellt und bezahle somit nicht mehr in die 1. und 2. Säule ein. In der 1. Säule entstehen verheirateten keine Lücken, oder? Oder wie ist dies im Scheidungsfall? Wäre es möglich, dass mein Mann mir sein halbes Gehalt als Lohn inkl. Sozialversicherungsabzug bezahlt oder gibt es einfacher bzw. bessere Möglichkeiten?

Désirée Dosch: Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie keine Lücken in der 1. Säule haben, da die AHV-Beiträge für Ehegatten gemeinsam bezahlt werden. Bei einer Scheidung haben Sie Anspruch auf einen Teil der Pensionskassenleistungen, die während der Ehe aufgebaut wurden. Es ist deshalb wichtig, die Vorsorgeleistungen im Falle einer Scheidung klar zu regeln. Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr Ehemann Ihnen die Hälfte seines Gehalts als Lohn inklusive Sozialversicherungsabzüge auszahlt. Es gibt jedoch einige Aspekte, die zu berücksichtigen sind... Eine andere Möglichkeit wäre, dass Ihr Mann Ihnen einen monatlichen Betrag als Unterhalt zahlt. Dabei sind jedoch auch einige rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Es ist daher ratsam, sich von einem Finanzberater oder Steuerexperten beraten zu lassen, um die beste Option für Sie zu finden.

ETF werden häufig als kostengünstige Alternative beim Anlegen genannt. Wie kann ich ETF kaufen? Kann ich dies selbst tun oder bin ich auf eine Institution angewiesen? Welcher Betrag macht für den Anfang Sinn? Sollte ich danach monatlich – z.B. 150 CHF – weiter in die gleichen ETF anlegen?

Bente Roth: Es ist absolut richtig, dass ETF kostengünstig sind und eine breite Diversifikation möglich ist. Bevor man allerdings anfängt, sollte man sich gut informieren und sich auch immer über die Kosten informieren (Depotgebühr, Kaufkosten). Es macht Sinn einen günstigen Anbieter zu suchen und dann kann man schon mit kleinen Beträgen investieren. Bei einer monatlichen Zahlung von 150.- sollten sie einen Sparplan wählen, der automatisch in die von ihnen gewählte Strategie investiert.

Wenn ich verheiratet bin, wird gemäss Auskunft, die wir erhalten haben, die pk von meinem Mann für die Zeit, die wir verheiratet sind, bei einer Trennung durch zwei geteilt. Ist das richtig? Wenn dem so ist hat mein Mann ja dasselbe Risiko?

Bente Roth: Im Falle einer Scheidung wird die Errungenschaft zwischen den Ehegatten hälftig geteilt, das ist richtig.

Wir leben ein klassisches Familienmodel, sprich mein Mann arbeitet Vollzeit und ich bin Familienfrau, verheiratet. Seit vier Jahren bin ich nun nicht mehr arbeitstätig. Nun frage ich mich wie ich mich für das Alter absichern kann denn aus Familienfrau darf man ja selbst nicht in die 3 Säule einzahlen. Wie wirkt sich eine Scheidung auf die Altersvorsorge aus? Ist man während der Ehe gut abgesichert und erhält man dementsprechend für die Ehejahre einen Ausgleich?

Bente Roth: Im Falle einer Scheidung wird die Errungenschaft zwischen den Ehegatten hälftig geteilt. Je nach finanzieller Situation kann es trotzdem knapp werden im Alter und es ist empfehlenswert zusätzlich etwas zu sparen.

Ich bin Mutter eines 2-jährigen Kindes, bin verheiratet und arbeite 30% in einer Festanstellung. Obwohl ich den Mindestbetrag für die PK nicht erreiche, wird mir von meinem Arbeitgeber trotzdem in die PK einbezahlt. Dieser Betrag ist wegen des tiefen Lohnes aber nicht sehr hoch. Wie würden Sie diese Situation beurteilen? Was habe ich an Optionen, um noch etwas mehr an Vorsorge zu sparen? Säule 3a zahle ich auch jedes Jahr etwas ein (nicht mehr den Höchstbetrag)

Olga Miler: Toll, dass der Arbeitgeber einzahlt. Optimieren können sie je nach finanziellen Verhältnissen z.B. mit grösserer Einzahlung in die Säule 3a. Prüfen sie zudem, welchen Koordinationsabzug die Pensionskasse anwendet und ob es teilzeitfreundliche Möglichkeiten (tieferer Abzug) gibt. Falls sie noch mehr tun wollen, dann können sie privat zusätzlich zur Pensionskasse und Säule 3a etwas auf die Seite legen.

Ich bin Mami, verheiratet und arbeite Teilzeit. Rund 55-60% als Festanstellung und 30% als Selbstständige. Leider habe ich bis jetzt noch keine Möglichkeit gefunden, den Erwerb als Selbstständige in der Pensionskasse mitzuversichern (Es lohnt sich nicht, da zweimal der Koordinationsabzug gemacht würde). Bei der Pensionskasse habe ich das bestmögliche Modell gewählt und zahle jedes Jahr den vollen Betrag in die Säule 3a ein. Ist es richtig, dass mir einzig die Möglichkeit bleibt, mit rund 50 Jahren Lücken mit Einzahlungen in die Pensionskasse zu schliessen?

Désirée Dosch: Gut ist schon mal, dass Sie bei der Pensionskasse das bestmögliche Modell gewählt haben und den vollen Betrag in die Säule 3a einzahlen. Darüber hinaus können Sie prüfen, ob es sinnvoll ist weiteres Kapital zusätzlich in ein Anlageprodukt zu investieren und langfristig anzulegen, um für später Ihre Altersvorsorge zu verbessern.

Wenn man beim Erreichen des AHV-Alters noch minderjährige bzw. in Ausbildung stehende Kinder hat, fällt dann die AHV-Rente höher aus?

Désirée Dosch: Wenn Sie beim Erreichen des AHV-Alters noch minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder haben, kann Ihre AHV-Rente höher ausfallen, da Sie unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Familienzulagen haben. Die genaue Höhe der Familienzulagen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl und dem Alter der Kinder, dem Einkommen der Familie und dem Wohnort. Es kann daher sinnvoll sein, sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse über die spezifischen Bedingungen und Leistungen zu informieren.

Ich bin 25 Jahre alt und gebe an unterschiedlichen Schulen verschiedene Stellvertretungen und arbeite nebenbei noch in einem kleinen Pensum fix. Da ich nie lange genug an einem Ort arbeite und im Nebenjob ein zu tiefes Pensum habe, erreiche ich den Mindestbeitrag nicht. Gibt es da sinnvolle Optionen?

Olga Miler: Bei den Pensionskassen abklären, ob Aufnahme auch mit tieferer Schwelle möglich ist, allenfalls in Erwägung ziehen, anstatt mit vielen kleinen Jobs angestellt zu sein, sich als Selbstständig-Erwerbende zu registrieren und dann die grosse Säule 3a nutzen, oder, so viel wie möglich in die Säule 3a für Angestellte einzahlen.

In der Sendung kam der Eindruck auf, dass bei einer Scheidung jede Person das ersparte Kapital behält. Wird dann bei einer Errungenschaft bei einer Scheidung das Kapital nicht jeweils geteilt?

Bente Roth: Doch, im Falle einer Scheidung wird die Errungenschaft zwischen den Ehegatten hälftig geteilt.

Wenn mein Mann vor mir stirbt, werde ich dann eine lebenslange Witwenrente durch die PK erhalten? (Oder sind da Änderungen geplant?) Wird PK-Rente höher ausfallen, solange ich noch Kinder unter 18 Jahren bzw. in Ausbildung im selben Haushalt habe?

Désirée Dosch: Witwen haben in der Regel Anspruch auf eine Witwenrente. Die genauen Bedingungen können jedoch von Kasse zu Kasse variieren. Es kann daher sinnvoll sein, sich bei der Pensionskasse über die aktuellen Regelungen zu informieren. Was die Höhe der Rente betrifft, so ist es möglich, dass sie höher ausfällt, wenn Sie noch minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung haben. Einige Pensionskassen gewähren Leistungen für Waisenrenten.

Ich bin 58. Mein PK-Vermögen ist zurzeit bei einer Freizügigkeitseinrichtung parkiert. Gesetzt den Fall, dass ich nicht mehr arbeiten würde bis zur Pension, was passiert dann mit diesem Geld?

Désirée Dosch: Wenn Sie bis zur Pensionierung nicht mehr arbeiten, bleibt Ihr Pensionskassenguthaben bei der Freizügigkeitseinrichtung, bis Sie das Rentenalter erreichen.

Ich bin 58. Mein PK-Vermögen ist zurzeit bei einer Freizügigkeitseinrichtung parkiert. Gesetzt den Fall, dass ich nicht mehr arbeiten würde bis zur Pension, was passiert dann mit diesem Geld?

Désirée Dosch: Wenn Sie bis zur Pensionierung nicht mehr arbeiten, bleibt Ihr Pensionskassenguthaben bei der Freizügigkeitseinrichtung, bis Sie das Rentenalter erreichen.

Wir sind verheiratet und meine Frau ist Hausfrau. Was würden sie uns empfehlen für die Vorsorge der Frau zu machen?

Désirée Dosch: Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie als Ehepartner freiwillige Einzahlungen für Ihre Frau leisten können. Beispielsweise mit einer 3. Säule. Es ist auch wichtig, dass Sie Ihre Frau in finanziellen Angelegenheiten einbeziehen und ihr dabei helfen finanziell unabhängig zu sein. Neben der Altersvorsorge ist es auch wichtig, dass Sie gemeinsam überlegen, welche Risiken und Absicherungen für Ihre Familie wichtig sind. Eine Risiko-Lebensversicherung kann beispielsweise dazu beitragen, dass im Todesfall eines Partners die finanzielle Absicherung der Familie gewährleistet ist. Generell ist es wichtig, dass Sie als Ehepartner gemeinsam über Ihre Finanzen und Vorsorgepläne sprechen und gemeinsam eine Strategie entwickeln, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt ist.

Ich bin 54 Jahre alt und seit 12 Jahren geschieden. Mein Ex-Mann und ich haben zwei gemeinsame Töchter. Bei unserer Scheidung haben wir vereinbart, dass ich dereinst die Erziehungsgutschriften der AHV erhalte. Wie muss ich vorgehen, damit mir diese auch wirklich angerechnet werden.

Olga Miler: Die Erziehungsgutschriften werden beim Rentenantritt beansprucht, Details finden Sie hier: https://www.ahv-iv.ch/p/1.07.d

Ich bin ein Mann im Rentenalter und immer wieder über die strukturellen Schwächen des Rentensystems für Frauen erzürnt. Wo setzten Sie an, um Frauen frühzeitig für das Thema zu sensibilisieren, damit sie den Systemschwächen gezielt begegnen können?

Olga Miler: Am besten wäre praktische Finanzbildung bereits in der Schule oder als Teil der beruflichen Bildung und/oder Studium. Da dies noch ein bisschen dauert ist Medienberichterstattung, aber auch das Sprechen über Geld zu Hause und Freundeskreis enorm wichtig und hilft Informationen zu verbreiten und zu sensibilisieren.

Ich möchte nach der Geburt meines Kindes für 1 Jahr zu Hause bleiben. Entsteht da eine PK-Lücke? Wie kann das ich das vermeiden? Soll ich selber PK-Beiträge einzahlen während dieser Zeit?

Olga Miler: Sie können die Lücke durch Zusatzeinkauf nach der Auszeit wieder stopfen, allenfalls vorher schon etwas für die Auszeit privat ansparen und erhalten ja während der Mutterschaft auch einen Lohn vom Arbeitgeber, somit ist die Lücke nicht ein ganzes Jahr.

Ich bin 38 Jahre alt und Mutter von 2 Kindern. Ich habe, bis ich Mutter geworden bin immer in die PK einbezahlt. Danach folgten unbezahlte Urlaub zum Mutterschaft verlängern plus ein kleines Einkommen womit ich nicht in die PK kam. Ich bzw. mein konnte mir aber immer einen kleinen Teil in die Säule 3a einzahlen. Er würde nun gerne meine Lücke in der PK nachbezahlen. Was macht steuertechnisch mehr Sinn in die Säule 3 a nachzahlen oder in die PK?

Bente Roth: Sie können beide Einzahlungen von ihrem Einkommen abziehen. Je nach Höhe der Einzahlungen können sie die Lücke der PK gestaffelt über mehrere Jahre schliessen, Bei der 3a gilt momentan der Höchstsatz von 7'056. Sie können aber bei ihrem langen Anlagehorizont darüber nachdenken, ob sie die Gelder langfristig investieren möchten und dort sind dir Renditechancen in der 3a besser.

Ich habe 5 Arbeitgeber. Jeder Lohn erreicht die Eintrittsschwelle, obwohl ich jede Arbeitsstelle zu 20% habe. Ich kann die Einkommen nicht summieren, das weiss ich. Meine Frage ist aber, habe ich trotzdem weniger Pensionskasse schlussendlich? Habe ich da eine Verbesserungsmöglichkeit?

Olga Miler: Ja, wegen dem sogenannten Koordinationsabzug haben sie allenfalls (deutlich) weniger versicherten Lohn, v.a. wenn jede Pensionskasse den Koordinationsabzug abzieht. Möglichkeiten sind: eine Pensionskasse zur Hauptpensionskasse machen, beiden Pensionskassen fragen, ob es teilzeitfreundliche Regelungen gibt (einige haben Koordinationsabzug bis zu 0), Auffangstiftung BVG nutzen.

Wie sieht es bei Selbständigkeit aus? Meine Frau ist selbständige Coiffeuse, arbeitet aber nur ca. 50-60% und macht ca. 25000.- Gewinn pro Jahr. Als Selbständige hat sie so viel wir wissen, keine Möglichkeit für die 2. Säule. Wie könnten wir ihre Rentenlücke schliessen?

Olga Miler: Sie könnte in eine sogenannte grosse Säule 3a für Selbstständig-Erwerbende einzahlen, sich einer Pensionskasse anschliessen, z.B. über Berufsverband, oder z.B. eine GmbH gründen (in diesem Fall wäre sie eine Angestellte der eigenen GmbH und hätte so Möglichkeit für eine Pensionskasse und Säule 3a für Angestellte.

Ich bin Mutter (23) und arbeite nur noch genau 10%. Ich und mein Freund sind nicht verheiratet und wir haben auch keinen Konkubinatsvertrag. Irgendwann möchte ich wieder zurück zu meinem Job als Detailhandelsfachfrau mit einem Lohn 100% von 3600, aber ich weiss das ich im Alter nie auf das kommen werde wie meinen Freund. Wie kann ich am besten vorgehen. Wieder 100% arbeiten zugehen kann ich mir momentan nicht vorstellen als Mutter. Kann ich das im Alter von 40 Jahren nachholen?? Etwa nicht, oder?

Désirée Dosch: Eine Möglichkeit ist die Erhöhung Ihrer freiwilligen Einzahlungen in die AHV oder die Säule 3a. Je früher Sie damit beginnen, desto besser. Vielleicht kann Ihr Partner Sie dabei unterstützen. Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob er eine Pensionskasse anbietet, in die Sie freiwillig einzahlen können. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Sparen und Investieren. Eine Möglichkeit ist, gemeinsam mit Ihrem Partner ein Budget zu erstellen und eine monatliche Sparrate festzulegen. Es empfiehlt sich auch, einen Finanzplan für Ihre Zukunft zu erstellen und diesen regelmässig zu überprüfen. Denken Sie vielleicht auch über einen Konkubinatsvertrag nach.

Ich bin 37 Jahre alt, Single, ledig, keine Kinder, mein Polster fürs Alter spare ich mir zurzeit mit Einzahlungen auf ein 3. Säule Konto bei der Post an. Welche Möglichkeiten könnte ich noch in Betracht ziehen, um mein Polster weiter wachsen zu lassen?

Bente Roth: Hallo Bei deinem langen Anlagehorizont auf dem 3a Vermögen (falls du das Geld nicht frühzeitig beziehen möchtest für Selbständigkeit, Wohneigentum oder das Verlassen der Schweiz), würde ich dir empfehlen es langfristig und kostengünstig zu investieren. Die Zinsen sind sehr tief und bei der momentanen Inflation verliert dein Geld täglich an Wert. Das Gleiche könntest du auch mit Geld machen, das du langfristig nicht brauchst und sparen möchtest.

Ich bin seit über 20 Jahren verheiratet und wir leben das klassische Modell das heisst ich war in den letzten Jahren für die Betreuung der Kinder sowie als Hausfrau und Mutter tätig. Ich habe Teilzeit gearbeitet jedoch ohne Einzahlung in die berufsvorsorge. Mein Mann hat immer Vollzeit gearbeitet. Falls es jetzt zu einer Scheidung käme (was man ja nie hofft) wie wäre das mit seiner Pensionskasse? Würde ein Teil mir zustehen für die Jahre, wo wir verheiratet sind?

Olga Miler: Korrekt, die Vorsorgevermögen werden im Falle einer Scheidung geteilt

Ich habe in meiner PK eine voraussichtliche Rente von 12800 Fr. bei meiner Pension 2029. Soll ich vermögen auf der Bank in die 2 Säule einzahlen oder das Geld wie eine 4säule auf dem Bankkonto lassen und mir bei der Pensionierung regelmässig Geld für den Alltag abheben? Was empfehlen sie und weshalb?

Bente Roth: Ich würde ihnen raten mit ihrer PK über die Auswirkungen einer allfälligen Einzahlung zu sprechen und auch die Vor- und Nachteile einer Teilauszahlung vs. Rente zu diskutieren. Die PK-Rente ist nicht inflationsgeschützt (im Gegensatz zur AHV). Das heisst sie gleicht die Renten nur an die Teuerung an, wenn sie über genügend Mittel verfügt. Sie können sich auch Gedanken machen ein ausschüttendes Portfolio mit dem freien Vermögen zu errichten, das ihnen passives Einkommen generiert. Aber das ist natürlich abhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Investitionsvolumen.

Ich bin 30 Jahre alt, arbeite Vollzeit und lebe mit meinem Partner zusammen. Vor zwei Jahren haben wir gemeinsam ein Haus gekauft. Unsere Säule 3a legen wir beide zur Seite, um den Kredit für das Haus abzuzahlen. Nun möchten wir Kinder bekommen, und ich werde bald nicht mehr oder nur noch in Teilzeit arbeiten können. Was empfehlen Sie mir, um meine Rente abzusichern?

Désirée Dosch: Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Altersvorsorge zu sichern: 1. Überprüfen Sie Ihre bestehende Altersvorsorge – AHV, BVG und 3. Säule. 2. Teilzeitpensum: Es wird empfohlen, das Arbeitspensum nicht unter 70% fallen zu lassen. 3. Sprechen Sie mit Ihrem Partner über eine faire Aufteilung der finanziellen Verantwortung: Wenn Ihr Partner weiterhin Vollzeit arbeitet, könnte es fair sein, wenn er einen Anteil zur Altersvorsorge beiträgt. Es ist wichtig zu beachten, dass Altersvorsorge ein langfristiger Prozess ist. Je früher Sie damit beginnen, desto besser können Sie sich auf Ihre Zukunft vorbereiten.

Ich habe Beitragslücken in der Pensionskasse. Aufgrund der Kindererziehung und da ich nicht in einem 100%-Pensum arbeite. Habe ich Möglichkeiten diese Lücken zu schliessen? Macht das Sinn oder ist es sinnvoller in eine dritte Säule einzuzahlen?

Olga Miler: Die Pensionskasse kann für sie berechnen wieviel Sie maximal einzahlen können. Dies wird anhand des Einkommens berechnet, dass sie jetzt erzielen, und wieviel sie hätten einzahlen können, wenn sie schon immer dieses Einkommen gehabt hätten. Diese «Lücke» können sie dann einzahlen. Ob und wie eine PK Einzahlung vs. eine dritte Säule Sinn macht hängt von verschiedenen Punkten ab, z.B. wie sie das Geld wieder beziehen möchten (Säule 3a flexibler), wie hoch das Einkommen ist, die Qualität der Pensionskasse (Deckungsgrad, Rendite, Anlagestrategie etc.).. Ebenfalls hilfreich abzuwägen, ob es Sinn machen würde das Geld anstatt PK-Einkauf privat anzulegen.

Bei einem Paar, beide arbeitstätig (Mann 100% und Frau 65%) Wird die BWG bei einer Trennung geteilt? Ist dies nur bei der dritten Säule?

Olga Miler: Dies hängt davon ab, ob das Paar verheiratet ist, oder nicht. Bei verheirateten wird geteilt.

Ich bin 20 Jahre verheiratet. Bei einer Scheidung bekomme ich dann die Hälfte des in der Zeit angehäuften PK-Vermögens meines Mannes? Oder nicht? Hätte das nicht im Beitrag erwähnt werden sollen?

Olga Miler: Bei einer Ehe wird im Fall von einer Scheidung das Vorsorgevermögen geteilt.

Die heutige Sendung hat mich irritiert. Ich bin Mutter, verheiratet und nicht erwerbstätig. Falls es zu einer Scheidung kommen würde, wäre es nicht so, dass das während der Ehe einbezahlte Geld in die 2. und 3. Pensionskasse zu je 1/2 geteilt würde?

Olga Miler: Dies ist korrekt, im Falle einer Scheidung wird das Vorsorgegeld hälftig geteilt.

Wäre es sinnvoll, dass der Partner, der mehr arbeitet, einen Ausgleich für den Teilausfall der AHV/Pensionskassen-Beiträge entrichtet, wenn ich weniger arbeite zugunsten der Kinderbetreuung? in welcher Höhe wäre dies sinnvoll, resp. wie könnte dies berechnet werden?

Désirée Dosch: Es ist grundsätzlich sinnvoll, eine faire Verteilung der finanziellen Lasten innerhalb einer Partnerschaft anzustreben, insbesondere wenn ein Partner aufgrund der Kinderbetreuung weniger arbeitet und dementsprechend auch weniger in die AHV/Pensionskasse einzahlt. Eine Möglichkeit wäre, dass der Partner, der mehr arbeitet, freiwillige Beiträge leistet, um den Ausgleich zu schaffen. Die Höhe dieser Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Differenz im Einkommen und der Anzahl der Jahre. Eine genaue Berechnung kann durch einen Berater oder Anwalt vorgenommen werden.

Wie kann ich anhand meines PK-Ausweis erkennen, ob meine PK bzw. deren Leistungen «gut» oder «schlecht» sind? Gibt es Richtwerte/Anhaltspunkte?

Olga Miler: Es gibt verschiedene PK-Studien und Publikationen mit Richtwerten und auch Rankings, ein Beispiel finden Sie hier: https://www.pensionskassenvergleich.ch/

Ich bin jetzt 60 Jahre alt und zum 2 Mal verheiratet. Ich habe immer 100% gearbeitet. Seit 20 Jahren arbeite ich bei der Stadt. Muss ich mir Sorgen machen um meine Rente?

Bente Roth: Das können wir ihnen ohne weiter Angaben leider nicht beantworten. Ich würde ihnen empfehlen ihr Altersguthaben zu berechnen oder berechnen zu lassen, z.B. https://www.zkb.ch/de/private/vorsorge/rechner-hilfsmittel/pensionierungsrechner.html/avvrtif/pensionierungsrechner/rechner

Unsere Tochter 20 Jahre betreffend. Sie hatte letzten Sommer 2022 ihre Lehre abgeschlossen und macht jetzt die BM2- müsste sie für das Jahr 2023 Lückenzahlungen in die AHV einzahlen, da sie Lehrlingslohn hatte, jetzt aber sicher ein Jahr lang nichts verdient. Danach hängt sie allenfalls ein Studium an.

Olga Miler: Ja, es lohnt sich die AHV-Lücke mit dem Minimalbetrag zu stopfen, auch während dem Studium. Zwar hat die AHV jetzt nach Reform mehr Flexibilität und die Renten sind nicht riesig, trotzdem macht es Sinn jede mögliche Lücke zu vermeiden. Prüfen kann man das im individuellen Konto, den Auszug kann man hier bestellen: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug

Mich würde interessieren, wie man in jungen Jahren die Weichen stellen muss, dass im Alter beide Pensionskassen gefüllt sind. Dies vor allem im Hinblick der Familienplanung (Kinder, Heirat und leider auch Trennung) Was gibt es hier für faire Modelle?

Désirée Dosch: Um im Alter finanziell gut abgesichert zu sein, ist es wichtig, frühzeitig mit der Altersvorsorgeplanung zu beginnen. Wenn Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, sollten Sie sich über dessen Pensionskassenmodell informieren. Es ist auch ratsam, frühzeitig mit der privaten Vorsorge in der 3. Säule zu beginnen. Dabei ist es sinnvoll, sich über verschiedene Vorsorgemodelle wie beispielsweise Vorsorgefonds oder Lebensversicherungen zu informieren und abzuwägen, welche Variante für einen selbst am besten geeignet ist. Wenn Sie eine Familie planen, ist es wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Partner über gemeinsame finanzielle Ziele, Wünsche und Risiken austauschen. Sie können auch vertraglich festhalten, wie im Falle einer Trennung oder Scheidung mit der Altersvorsorge umgegangen werden soll.

Nach dem «CS-Aus» bin ich skeptisch dem Bankensystem gegenüber. In den meisten Vorsorge-Modellen sind jedoch Banken involviert. Aber auch ganz abgesehen davon, wäre meine Frage, ob es lohnen könnte zu einen kleinen Teil Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum zu kaufen? Macht dies vorsogetechnisch Sinn? Ich habe gelesen, dass es handele sich dabei um eine Zukunftstechnologie handle.

Bente Roth: Hallo Kryptowährungen sind hoch spekulativ, sehr volatil und niemand weiss, wie sie sich entwickeln werden. Man sollte nicht mit Vorsorge-Geldern spekulieren.

Ich habe mich überreden lassen für Versicherungspolice 3a. Kann ich noch aussteigen ohne grossen Verlust. Erst seit 2 Jahren unterschrieben und nicht mehr finanzierbar.

Olga Miler: Ob eine Versicherungspolice Sinn macht, hängt ganz davon ab was Sie möchten: Sicherheit, dann kann eine Police sinnvoll sein, Vermögenswachstum, dann ist eine Police nicht ideal da wegen den Versicherungsbeträgen das Vermögen langsamer wächst – besser Säule 3a in Wertschriften, und zusätzlich eine Versicherung. Somit je nach Ziel Ausstieg berechnen lassen und anschauen, ob Anlage gemäss eigenem Risikoprofil + separate Versicherung langfristig mehr bringt.

Welche Möglichkeiten gibt es, die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) zu verbessern, gerade bei Teilzeit? (Abgesehen davon, dass man als Arbeitnehmer manchmal zwischen verschiedenen Modellen (Mini, Medium, Maxi) mit aber nur geringen Unterschieden wählen kann.) Die entsprechende Einrichtung kann man ja nicht selbst wählen, dies tut der Arbeitgeber.

Bente Roth: Gerade bei Teilzeitarbeit ist der Koordinationsabzug sehr schmerzlich. Ich würde ihnen raten mit ihrem Arbeitgeber zu sprechen, ob es eine prozentuelle Angleichung des Koordinationsabzugs gibt. Dadurch hätten sie einen höheren versicherten Lohn, also höhere Beiträge und dadurch bessere Altersleistungen

Ich bin 52 Jahre alt und möchte mit 60 J. in Frühpension. Ich habe drei 3a-Konti aber leider nichts in Aktien angelegt. Soll ich meine Vorsorgegelder der Säule 3a noch in Aktien anlegen oder raten Sie davon ab? Bis wann muss ich diese Gelder spätestens beziehen?

Désirée Dosch: Ob Sie Ihr Vorsorgeguthaben in der Säule 3a noch in Aktien anlegen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft, Ihren finanziellen Zielen und Ihrem Anlagehorizont. In Ihrem Fall ist dieser kürzer als 10 Jahre (langfristige Anlage +10 Jahre). Ausserdem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Aktienanlagen mit höheren Schwankungen und damit auch mit Verlustrisiken verbunden sind. Für eine genaue Abklärung empfiehlt sich eine unabhängige Finanzberatung. Grundsätzlich müssen Sie das Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a spätestens in dem Jahr beziehen, in dem Sie das ordentliche Rentenalter erreichen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters erwerbstätig sind. In diesem Fall kann das Vorsorgeguthaben der Säule 3a bis maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus auf dem Konto belassen werden.

Ich bin bei zwei verschiedenen Unternehmen Teilzeit tätig, 1x zu 50%, 1x zu 40%. Bei beiden Unternehmen bin ich PK-pflichtig, beide Unternehmen haben die AXA als PK. Worauf muss ich achten betr. Koordinationsabzug, dass ich nicht nachteilig gegenüber eines einmaligen 90%Jobs bin? Oder gibt es sonst etwas in diesem Fall anzugehen?

Bente Roth: Hallo Die Gefahr ist, dass ihnen bei beiden Unternehmen der Koordinationsabzug geltend gemacht wird und sie dementsprechend viel weniger Alterskapital ansparen können. Ich würde ihnen raten mit ihren Arbeitgebern zu sprechen, ob es da eine gemeinsame Lösung geben könnte. Alternativ können Sie bei ihren Arbeitgebern nachfragen, ob es bei Teilzeitarbeit eine prozentuelle Angleichung des Koordinationsabzugs gibt.

Ich bin bald 30 und bin mit 20 Jahren nach Deutschland gezogen. Vorher habe ich kleine Beträge für Nebenjobs in die AHV bezahlt. Die Einzahlung sollte ja eigentlich lückenlos sein. Gibt es als Auslandschweizer etwas, wasman machen kann, eine Vorsorge ideal zu gestalten, wenn man mal wieder zurückkommen wird?

Désirée Dosch: Als Auslandschweizer haben Sie verschiedene Möglichkeiten: 1. freiwillige Einzahlungen in die AHV: Sie können freiwillige Einzahlungen in die AHV leisten, um Ihre Beitragslücken zu schliessen und Ihre Rentenansprüche zu erhöhen. 2. Einzahlungen in eine private Vorsorge: Sie können eine private Vorsorge in Form der Säule 3a abschliessen.

Ich würde gerne ein Eigenheim kaufen jedoch reicht das ersparte erst in ca. 2 Jahren für aktuelle Wunschobjekte. Was macht mehr Sinn zum Weitersparen, ein konservatives Sparkonto, ein konservatives 3a Konto oder ein 3a Fonds?

Olga Miler: Da das Geld bereits in 2 Jahren benötigt wird, ist eine wachstumsorientierte Anlage nicht günstig da Schwankungen auftreten können. Säule 3a konservativ, allenfalls 5% in Wertschriften kann etwas zur Rendite beitragen. Allerdings steigen jetzt die Zinsen auch wieder, somit könnte auch ein Säule 3a Konto mit gutem Zins gute Dienste leisten.

An einer Gewerkschaftstagung wurde erklärt, dass es sinnvoller sei, allfällige Beiträge in die 2. Säule und NICHT in die Säule 3a einzuzahlen. Ich bin nun verunsichert.

Bente Roth: Die erste Säule ist die staatliche Existenzsicherung. Die zweite Säule ist die obligatorische Pensionskasse, die abhängig vom Lohn, ca. 60% des Lohnes abdecken sollte. Die dritte Säule ist die private, freiwillige Vorsorge, die ihnen zusätzliche Sicherheit im Alter gewährleisten sollte. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert eine dritte Säule zu haben und fürs Alter zu sparen.

Ich bin 63. Lohnt sich noch ein Einkauf ins BVG. Nach Versicherung kann ich einzahlen, aber mit Gedanken an Umstrukturierung BVG bin ich unsicher?

Olga Miler: Dies hängt sehr von der Gesundheit der Pensionskasse ab (z.B. Deckungsgrad, Umwandlungssatz), ob der Einkauf steuerliche Vorteile bringt und weitere Vorteile z.B. bei der Absicherung, zudem wichtig zu prüfen ob und wie die PK mit dem Geld im Todesfall verfahren würde und an die Hinterbliebenen auszahlt.

Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbständigerwerbende gibt es, und was sind jeweils die Vor- und Nachteile? Wo kann ich mich kompetent und neutral dazu beraten lassen?

Désirée Dosch: Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbständigerwerbende: – Pensionskasse für Selbständigerwerbende: Als Selbständigerwerbende ohne Angestellte können Sie sich z.B. bei der Pensionskasse Ihres Berufsverbandes versichern lassen. – Stiftung Auffangeinrichtung BVG: ist eine nationale Pensionskasse im Auftrag des Bundes (eher teuer). – 3. Säule: Sie können 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen und von Ihrem Einkommen abziehen. Der Höchstbetrag ist jedoch auf 35'280 Franken pro Jahr begrenzt. Bevor Sie sich einer Pensionskasse oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen, lassen Sie sich am besten beraten. Bis zu einem Einkommen von 150'000 Franken können Sie mit beiden Modellen gleich gut Steuern sparen. Verdienen Sie mehr, bietet Pensionskassen bessere Möglichkeiten, um auf hohem Niveau vorzusorgen.

Frage zur Säule 3a (mit Aktienanteil): Unterschied zwischen Versicherung und Banken insbesondere in Anbetracht der Kosten (bei der Versicherung zu Beginn der Ansparphase, bei Banken am Ende beim Herauslösen). Gibt es eine Möglichkeit diese Kosten transparent einzusehen. Diese Frage betrifft auch die laufenden Kosten (z.B. Gebühren für „Portfoliomanagement“ und TER von den enthaltenen Fonds oder ETFs). Gibt es eine Möglichkeit, dies einfach herauszufinden und/oder haben Sie einen Tipp bzgl. einer besonders kostengünstigen Variante? (Ich hätte gerne eine Säule 3a die z.B. ausschliesslich in den ETF „Vanguard FTSE all-world“ investiert (TER 0.22% p.a.) habe aber noch keine Säule 3a mit ähnlichen Konditionen gefunden.) Frage zur 2. Säule: Wann lohnt sich ein zusätzlicher Einkauf in die Pensionskasse?

Bente Roth: Hallo Es gibt mittlerweile diverse kostengünstige und transparente online-Anbieter für die 3a, die ausschliesslich in ETFs investieren. Der Einkauf in die PK hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell zu beantworten. Grundsätzlich je näher man dem Pensionsalter kommt, desto sinnvoller.

Meine Frau wird sich als Ergotherapeutin selbständig machen ca. 50% Pensum. Was empfehlen Sie punkto Altersvorsorge? Pensionskasse, oder nur 3.Säule?

Olga Miler: Dies hängt vom erwarteten Einkommen ab. In die grosse Säule 3a kann sie bis 20% des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 35'280 Franken, ist das Einkommen sehr hoch, dann kann u.U. eine Pensionskasse sinnvoller sein.

Ich habe letztes Jahr damit angefangen, in die 3a einzubezahlen. Jetzt frage ich mich wie gross sollte das Vermögen dort sein pro separatem Konto maximal? Ist es besser, dieses auf verschiedene Konten zu machen? Möchte aber nicht jedes Jahr ein neues Konto aufmachen müssen. Ich hoffe, Ihr könnt mir dazu eine Faustformel geben. Ich habe zurzeit mein Geld mit 100 % Aktienanteil angelegt, mit einem Zeithorizont von zurzeit 30 Jahren ohne plan ein Haus zu kaufen.

Olga Miler: Eine in vielen Quellen zitierte Faustregel ist ca. 50'000 Franken pro Konto. Allerdings lohnt es sich das kurz zu prüfen wieviel es in ihrem Kanton wirklich ausmacht.

Wie kann ich meine Vorsorge verbessern? Ich bin vor 16 Jahren in die Schweiz gekommen, mittlerweile eingebürgert. Ledig, ein Kind. Seit 6 Jahren zahle ich in die 3. Säule ein. Ich habe immer gearbeitet, doch seit 2021 bin ich arbeitsunfähig, bis auf Weiteres. Es findet eine IV-Rentenprüfung statt. Wann wieder ein Arbeitseinstieg sein wird, ist unklar. Ich fühle mich überfordert, was ich machen kann, um später nicht in die Altersarmut zu kommen.

Olga Miler: Grundsätzlich dürfen IV-Bezüger in die Säule 3a einzahlen. Da dies aber noch in der Prüfung ist, empfehle ich abzuklären, ob weitere Einzahlungen möglich sind und auch, ob es eine Versicherung geben würde und zu welchen Konditionen. Hier ist gute Prüfung notwendig, nicht alle Produkte sind empfehlenswert und geeignet. Ansonsten privat ansparen und aninvestieren, wenn die finanzielle Situation dies zulässt. Ist auch mit kleinen Beträgen möglich und macht dann im Zeitverlauf doch einen grossen Unterschied!

Wie kann ich abschätzen, ob ein Anlegen der Säule 3A in einen Fonds rentabel ist oder ich besser bei einem «starren» Sperrkonto bleibe?

Désirée Dosch: Die Entscheidung zwischen einem «starren» Konto und einem Fondskonto hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Ihre Risikobereitschaft, Ihr Anlagehorizont und Ihre Vorsorgeziele. Um zu entscheiden, ob ein Fonds rentabel ist, sollten Sie die historischen Renditen des Fonds und die damit verbundenen Kosten berücksichtigen. Ein Säule 3a-Konto ist risikoarm, bietet aber meist eine geringere Rendite. Mit Anlagefonds partizipieren Sie jedoch an der Entwicklung der Finanzmärkte und könnten so langfristig von höheren Renditechancen profitieren.

Gemäss verschiedenen Studien und Medienberichten wird auch innerhalb der zweiten Säule z.T. substanziell zugunsten der älteren (Babyboomer-) Generation umverteilt. Was bedeutet dies für die optimale Vorsorgeplanung für mich als regulär Erwerbstätige 30-jährige Person? Sollte man deshalb noch mehr versuchen, die Maximalbeiträge in die 3. Säule einzuzahlen anstatt sich beispielsweis stärker in die 2. Säule einzukaufen?

Désirée Dosch: Als jüngere Person können die Rentenleistungen aus der zweiten Säule geringer ausfallen als für ältere Versicherte. Um die eigene Altersvorsorge zu optimieren, kann es deshalb sinnvoll sein, zusätzlich in die dritte Säule einzuzahlen und so die Altersvorsorge weiter auszubauen.

Ich bin 35 und habe bereits vor Jahren mit dem Einzahlen in die Säule 3a begonnen, jedoch nicht immer das Maximum. Mich würde interessieren ob es Zahlen dazu gibt, was man in diesem Alter mit Säule 3a und BVG bereits angespart haben sollte, resp., ob es Durchschnittswerte dazu gibt?

Olga Miler: Einige Zahlen gibt es beim Verein Vorsorge Schweiz: «Im Bereich der Säule 3a ist das durchschnittliche Vermögen nach wie vor mit rund CHF 34’000 pro Person verhältnismässig tief.» Details finden Sie in dieser Liste: https://verein-vorsorge.ch/wp-content/uploads/2022/05/Medienmitteilung_Vorsorgekennzahlen-2021_Kombination.pdf Da man gegenwärtig (bis zur Einführung der Motion Eitlin) noch nicht nachträglich in die Säule 3a einzahlen kann, können regelmässige Einzahlungen Sinn machen. Mit diesem Rechner könnten Sie berechnen, wieviel Sie theoretisch eingezahlt haben könnten (nach unten scrollen, Einkaufspotenzial nach Motion Eitlin): https://verein-vorsorge.ch/

Ich habe erst vor gut einem Jahr ein Säule 3a Konto bei einer Bank eröffnet und überweise jetzt monatlich 300.- auf dieses Konto. Ist das grundsätzlich genug? Kann/Soll ich noch zusätzlich ein Fondskonto eröffnen? Was halten sie von Anbietern wie Inyova oder Selma?

Désirée Dosch: Der Höchstbetrag pro Jahr für die 3. Säule beträgt 7'056 CHF. Das sind 588 CHF pro Monat. Wenn der Maximalbetrag einbezahlt werden kann, ist das sicher gut, aber auch kleinere Beträge sind ein guter Anfang. Die Beiträge können beliebig und nach Möglichkeit auf den Maximalbetrag erhöht werden. Ein Fondskonto ist sicherlich eine Option, die in Betracht gezogen werden sollte. Mit Investmentfonds partizipieren Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte und können so langfristig von höheren Ertragschancen profitieren. Online-Anbieter (Robo Advisor) gibt es viele. Inyova und Selma sind zwei davon. Es ist ratsam, die Anbieter zu vergleichen, bevor man eine Entscheidung trifft.

Wie sollte ich als quellensteuerpflichtige Person (Ende 20, seit 3 Jahren in der Schweiz) am besten vorsorgen? Säule 3A kann ich aufgrund der Quellensteuer nicht machen, die 3B Lösungen finde ich sehr unübersichtlich.

Bente Roth: Unter gewissen Voraussetzungen können Sie eine nachträglich ordentliche Steuerveranlagung machen (ab Einkommen >120'000 ist es obligatorisch) und dann können Sie die 3a in Abzug bringen. Alternativ würde ich einen langfristigen Sparplan empfehlen, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen

Ich bin 48 Jahre alt. Ich zweifle, ob in 20 Jahren das Renten System überhaupt noch konventionell funktioniert. Denken Sie nicht, dass bis dahin das kapitalistische System ausgedient hat und Renten ganz anders funktionieren werden?

Olga Miler: Unsere Lebenserwartung steigt, schon heute ist die Chance 100 zu werden um ein Vielfaches höher als früher, unser Arbeitsverhalten verändert sich, so wollen z.B. schon heute viele Menschen länger arbeiten und das Rentensystem wird sich den neuen Gegebenheiten anpassen müssen, um Schritt zu halten. Viele Reformen sind bereits geplant und werden auch umgesetzt.

Ich arbeite Teilzeit 80%. Was kann ich machen, um meine Altersvorsorge trotzdem so zu füllen als ob ich 100% arbeiten würde? Welche typischen Fehler machen Teilzeit arbeitende häufig?

Désirée Dosch: Hier sind ein paar Möglichkeiten, um die Altersvorsorge zusätzlich zu unterstützen. – Prüfen Sie auf dem Pensionskassen-Vorsorgeausweis den Koordinationsabzug. Das ist die Differenz zwischen dem gemeldeten AHV-Lohn und dem versicherten Lohn. Der Maximale Koordinationsabzug ist 25'725.-. Ihr Arbeitgeber könnte diesen bei Teilzeitarbeit dem Beschäftigungsgrad anpassen (ist aber nicht Pflicht). – Prüfen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob es weitere Pensionskassen-Pläne gibt. Manchmal gibt es z.B. Standard & Plus Optionen. – Je nach Alter und Zeitpunkt könnte ein Einkauf in die Pensionskasse sein. Wieviel sie zusätzlich einkaufen können steht auf dem Vorsorgeausweis oder erkundigen Sie sich im Personalbüro. – Sorgen Sie mit einer 3. Säule zusätzlich selbst vor.

Für Gelder der Säule 3a sollte man ja aus steuerlichen Gründen mehrere Konti anlegen. Gibt es einen Richtbetrag, ab welcher angesammelten Summe man ein neues Konto starten sollte?

Désirée Dosch: Ab einem Guthaben von CHF 50'000 kann es sich lohnen ein weiteres 3. Säule Vorsorgekonto zu eröffnen.

Nach dem Studium habe ich ca. alle 2 Jahre die Stelle gewechselt ohne grosse Sorge um das Alterskapital. Wie kann ich nun prüfen, ob ich jedes Mal mein vorsorgekapital an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen liess?

Bente Roth: Guten Abend. Sie können unter www.zentralstelle.ch einen Suchauftrag aufgeben. Herzliche Grüsse

Soll ich als Selbständiger mit Einzelfirma in die Pensionskasse, bei welcher mein Mitarbeiter angeschlossen ist oder besser in die 3. Säule investieren. Vielen Dank.

Olga Miler: Grüezi, das hängt sehr davon ab wie hoch die Steuerersparnis ist, somit wie hoch das Einkommen ist. In die grosse Säule 3a können sie bis max. 20% des Umsatzes einzahlen. Am besten mit Berechnung prüfen.

Ich habe Jahrgang 1961. Mit der neuen AHV-Revision: Bis wann muss ich 3a Konto und Freizügigkeitskonto herauslösen? Ich arbeite nicht mehr. Bis ich 64? 65? 69 Jahre bin.

Désirée Dosch: Das Rentenalter für Jahrgang 1961 ist nach der neuen AHV-Revision 64 Jahre (Referenzalter) + 3 Monate. 3a-Guthaben sind frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter (AHV-Alter) möglich oder dann, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist (sofern keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen wird). Kapital auf einem Freizügigkeitskonto kann fünf Jahre vor oder fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden.

 

Espresso, 11.04.23, 08:13 Uhr / Kassensturz, 11.04.23, 21:05 Uhr

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