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Chats Protokoll des Chats zu Zusatzversicherungen

Die wichtigsten Fragen aus dem «Kassensturz»-Chat.

Frage von Bernhard Hauswirth, Seuzach: Die Patientin musste notfallmässig ins Spital. Wie kann ich z.B. am Wochenende bei meiner Privatkrankenkasse eine Kostengutsprache einholen?

21:36:26 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Ueber die angegebenen Tel. Nr. auf der Krankenversicherungskarte kann ein Kontakt mit der Krankenversicherung hergestellt und die Kostengutsprache auch über das Wochenende eingeholt werden.

Frage von Gabriela Notz, Wettswil: Guten Abend Wie verhält man sich, wenn man notfallmässig ins Spital muss und keine Zeit hat, eine Kostengutsprache einzuholen? Mein Mann und ich sowie die Kinder sind alle privat versichert. Wenn ein Notfall eintritt, ist ja z.B. gerade auch an einem Wochenende ein Kontakt mit der Krankenkasse nicht unbedingt möglich oder die Zeit fehlt bei einem Notfall. Danke für Ihre Antwort. Gabriela Notz

21:36:51 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Ich rate dazu, über Angehörige die Kasse zu informieren und zwar am Wochenende per Fax oder notfalls per Mail. Auch das Spital sollte so rasch als möglich mit der Kasse Kontakt aufnehmen. Ich würde dies beim Spitaleintritt ausdrücklich verlangen.Frage von sylvie bommeli, grosshöchstetten: sollte ich auch eine geburt anmelden in der privatklinik?ich bin halbprivat versichert

21:37:42 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Ja, auch die Deckung für eine Geburt kann vorgängig angemeldet werden - ev. ist auch eine vorgeburtliche Anmeldung des Kindes von Vorteil

Frage von Andreas Schneider, Ipsach: Wie handhabe ich im Falle eines Unfalls Ihren Ratschlage, die Versicherung / Krankenkasse vorzeitig zu informieren?

21:38:31 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Eine vorzeitige Orientierung ist hier wohl nicht möglich. Doch beim Spitaleintritt würde ich das Spital auffordern, sofort die Kasse zu informieren bzw. eine Kostengutsprache zu verlangen. Wenn Sie noch in der Lage sind, sollten Sie die Kasse selber anrufen oder sonst durch Angehörige über kontaktieren lassen. Besser schriftlich (Fax, Mail) als telefonisch.

Frage von Laura Meier, Reinach: Guten Abend, ich hatte einen Kaiserschnitt in einer Privatklinik. Der Kaiserschnitt selber wurde meines Wissens voll von der Krankenkasse übernommen. Die Erstuntersuchung (unmittelbar nach der Geburt) meines Kindes möchte jedoch die Krankenkasse nicht übernehmen. Wie kann das sein?

21:40:25 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Ich gehe davon aus, dass die Grundversicherung und die Zusatzversicherung in Ihrem Fall nicht die Gleiche ist. Die Nachgeburtlichen Untersuchungen werden durch die Grundersicherung nach KVG geregelt.

Frage von Wim Tangerink, Oetwil a/L: Stimmt es, das die Hirslandenklinik ab 1.1.2013 auf die Spitaliste des Kt. Zürich enthalten ist und Allgemeinversicherten für stationärenaufnahmen akzeptiert? Falls JA: welche Absicherungsmassnahmen muss ich als Allgemeinversicherter mit der Klinik, Arzt und Krankenkasse vornehmen, damit es bei der Rechnungsstellung nach der Behandlung nicht zu Differenzen kommt

21:41:45 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Ich kann dies nicht auswendig sagen. Mein Vorschlag: Stellen Sie die Frage schriftlich Ihrer Kasse oder fragen Sie direkt das Spital. Gehen Sie als Allgemeinversicherter für eine Behandlung in ein Privatspital, das für solche Behandlungen auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons ist, sollte es für Sie keine Probleme geben. Im Zweifel gilt auch hier: Verlangen Sie vom Spital, dass es von der Kasse eine Kostengutsprache verlangt und Sie informiert, wenn irgend ein Problem auftaucht.

Frage von Myriam Hofmann, Neuenegg: Ist eine Spitalzusatzversicherung überhaupt noch nötig. Deckt die Grundversicherung alle Spitalaufenthalte in der ganzen Schweiz ab?¨

21:42:35 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Ihre Frage beinhaltet die Spitalzusatzversicherung für die allg. Abt. in der ganzen Schweiz. Hier wurde aber von privat resp. halbprivater Abteilungsdeckung berichtet.

Frage von Ramona Stojkovic-Zahner, Niederuzwil: Wenn die Krankenkasse sich weigert eine Rechnung zu übernehmen, mit einer falschen Begründung. Wohin kann man sich wenden? Ombudsstelle war damals überlastet und konnte nicht helfen.... (Kurzbeschreibung des Falls: nach 3 Inseminationen weigerte sich die KK die follikelstimulierende Behandlung sowie das Medikament zu bezahlen.... Die Insemination an und für sich habe ich natürlich selber bezahlt....) Mir fehlte eine Stelle, die mir hilft. Liebe Grüsse

21:45:12 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Es tut mir leid, dass wir in Ihrem Fall offenbar nicht helfen konnten, bzw. überlastet waren. Dies passiert leider immer wieder. Wir arbeiten mit beschränkten Ressourcen. Betrifft ein Fall die Grundversicherung, kann von der Kasse eine einsprachefähige Verfügung verlangt werden, die auch den Rechtsweg aufzeigt. Dieser ist nicht kompliziert. Ist die Zusatzversicherung betroffen, bleibt letztlich der Weg zum Anwalt, dies aber nur, wenn der Streitwert genügend hoch ist.

Frage von Maya Lang, Nebikon: Guten Abend gilt diese Vereinbarungen nur für Halb-oder Privatversicherte. Da ich in nächster Zeiz auch eine Hüftoperation machen mus wäre ich froh wenn sie mir schreiben könnten. Ich bin allgemein Versichert bei der CONCORDIA. Vielen Dank und freuntliche Grüsse Maya Lang

21:46:29 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Für Operationen in der allg. Abteilung gelten Tarifpositionen, die von den Vertragsspitäler resp. den Aerzten eingehalten werden müssen. Die Anmeldung Ihrer Operation bei der Kasse empfehle ich Ihnen trotzdem.

Frage von Antje Andreae, Adliswil: Mein Vater, Privatpatient, hatte an der Klinik im Park einen ca. 1stündigen Herzkatheter-Untersuch (leider keine Stents möglich): Rechnung Arzt 4'140, Rechnung Spital (10.00 bis 10.00, d.h. 24 Std.) zusätzlich 11'385.85. Das scheint uns horrend. Ist das korrekt? Klar zahlt die Krankenkasse, doch wir wundern uns über solche Ansätze. An wen müsst ich mich wenden mit diesen Fragen?

21:47:59 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Ich kann die Richtigkeit des Tarifs ohne Unterlagen nicht beurteilen. Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich direkt an Ihre Kasse. Diese kennt die Tarife und sollte Ihre Anfrage beantworten können. Heikler wird es im Zusatzversicherungsbereich. Dort gibt es nicht immer genaue Tarife.

Frage von mischa sutter, flawil: Guten Tag ich habe einen zu hohen BMI. Ich gehe aber ausschließlich zu einem Homeophaten. Ist es trotzdem möglich eine Zusatzversicherung alternative Medizin abzuschliessen? Meine Kassen hat mich abgelehnt, gibt es spezielle Zusatzversicherer für dicke?

21:49:30 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Keine Kasse ist verpflichtet, eine Zusatzversicherung zuzugestehen. Sie kann diese aus medizinischen Gründen aber auch aus anderen Gründen ablehnen. Ich würde weitere Kassen anfragen, immer aber die gestellten Gesundheitsfragen genau beantworten. Eine Zusatzversicherung für schwergewichtige Menschen ist mir nicht bekannt.

Frage von Marianne Von Dach, 3032 Hinterkappelen: Wozu brauche ich heute noch eine Zusatzversicherung? Ich (1959) und mein Mann (1951) geboren, sind seit Jahren bei der SWICA Zusatzversichert, zahlen monatlich Fr. 125.-- für beide, haben keinen nutzen davon, da der jähliche Selbstbehalt Fr. 600.-- beträgt. Wir gedenken diese Versicherung aufzulösen. Welchen Einwand gibt es hierfür.

21:51:42 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Aus Ihrer Frage ist nicht ersichtlich, um was für Zusatzversicherungen es sich handelt. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um eine Spitalzusatzversicherung für die halprivate Abteilung handelt. Falls Sie infolge einer Krankheit oder Unfalls in Spitalbehandlung gehen müssen, steht Ihnen in diesem Fall ein Zimmer mit max. zwei Betten zu. Bei richtiger Anmeldung bei der Kasse und Deckungsabsprache mit dem Spital können Sie von den Spezialisten der entsprechenden Abteilung behandelt werden. Bei Deckung in der allg. Abteilung haben Sie kein Anrecht auf Wunsch eines bestimmten Arztes.

Frage von Yvonne Knobel, Pfäffikon sz: Auch ich musste meine Bandscheibe operieren. Der Arzt sagte mir noch das die OP, also sein honorar von CHF 18'000 von der Concordia nicht übernommen wird da ich allg.Versichert bin. Ich musste dann tatsächlich sein Honorar +Spital aufenthal in der Bethanienklinik Selber übernehmen insgesamt CHF 36'000 von denen von denen die concordia 10%übernahm. Da kann ich nichts machen?

21:54:18 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Wenn Sie sich als Allgemein Versicherte Privat haben operieren lassen, müssen Sie die Kosten selber tragen. Zu Prüfen ist, ob dies der Fall war oder ob Sie als Allgemein Patientin ins Spital eingetreten sind. ISt dies der Fall, empfehle ich Ihnen den Fall weiter zu verfolgen. Z.B. dass Sie die Rechtsschutzversicherung einschalten, wenn Sie eine abgeschlossen haben.

Frage von Stefan Zaugg, Jeuss: Wurde vom Hausarzt ins Inselspital überwiesen komme aber aus dem Katon Freiburg. Jetzt muss ich einen grossen Teil der Kosten selber tragen. Ich wurd aber nicht über diesen Faktor informiert das eine Behandedlung auserhalb des Wohnkantons nur ein Teil bezahlt wird. Muss ich das hin nehmen???

21:55:25 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Wenn Sie von Ihrem Arzt an das Inselspital in Bern überwiesen wurden, müsste eine medizinische Notwendigkeit vorgelegen sein. Nehmen Sie mit Ihrem Arzt Kontakt auf und lassen Sie diesen Umstand bestätigen. Frage von Stefan Zaugg, Jeuss: Guten Abend! ich habe ein problem in der grundversicherung...ich wurde vom hausarzt ans spital für die untersuchung und im endeffekt stationänre behandlung überwiesen. er fragte mich, wo ich hin wolle, eigentlech wäre ich im kanton fribourg verdichert. ich wählte wegen der besseren versorgung abr die insel in bern. die krankenkasse sagte, wenn der hausarzt einem überweist, werde das übernommen. jetzt kamen aber die rechnungen, ein teil wird von der krankenkasse übernommen, deer andere teil nicht

21:56:03 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Es ist etwas schwierig, Ihre Frage abschliessend zu beantworten. Die Antwort der Kasse tönt für mich etwas komisch. Es ist aber klar, dass nicht der Arzt bestimmt, ob die Kasse letzlich zahlen muss, auch nicht bei der Spitaleinweisung. Massgebend sind Gesetz und Verordnung bzw. in der Zusatzversicherung die Versicherungsbestimmungen. Wenn Sie möchten, dass wir Ihren Fall bei der Ombudsstelle ansehen, können Sie sich schriftlich an uns wenden, sich auf den heutigen Chat beziehen und uns alle Unterlagen per Post zustellen.

Frage von meier hildegard, chur: Guten Abend Herr Ursenbach Im März stürtzte ich auf's Knie. Dieser Unfall ist bei der UVG angemeldet.3-4-mal war ich schon beim Arzt plus EMR, er spritzte eine H.säure. Nun ist der Hausarzt in den Ferien. Diese Woche wurde das Knie akut ( Schmerzen, Schwellung, kaum laufen)Ich ging als Notfall in die Klinik Gut in Chur. Am Freitag werde ich operiert. Was gilt, muss ich mich irgendwo melden, absichern? Danke für Ihre Antwort H.Meier

21:56:11 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Ja, melden Sie sich sofort bei der Unfallversicherung UVG und informieren Sie die Versicherung über den Eingriff. So kann die Versicherung die notwendige Kostengutsprache erteilen.

Frage von Melanie Czech, Wolfhausen: Guten Abend.Ich bin allgemein versichert und muss einen Eingriff durch meinen Gynäkologen durchführen lassen. Er ist Belegarzt im Hirslanden. Die Spitalkosten übernimmt die Krankenkasse, da ich als Allgemeinpatientin aufgenommen werde. Die Krankenkasse sagt, sie übernehmen von dem Arzthonorar nichts, da er auf Halbprivatbasis operiert. Ist das zulässig oder sollte die KK nicht wenigstens den Allgemeinanteil zahlen und ich den Rest? Vielen Dank.

21:59:05 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Die Kassen haben mit den Aerzten Tarifvereinbarungen abgeschlossen. Wenn Sie bei einem Arzt ohne Tarifvereinbarung einen Eingriff auführen lassen, wird die Ihnen keinen Beitrag leisten - Vielleicht gibt Ihnen Ihr Arzt schriftlich, dass er Sie zum Kassentarif behandelt und mit diesem Schreiben können Sie bei Ihrer Kasse noch einmal vorsprechen.

Frage von Yvonne Knobel, Pfäffikon sz: Hatte eine "Notfalloperation" am 30.1.12 war am 25.1.12 bei prof Rischke und man musste operieren. Habe die Unterlagen am selben Tag 25.1.12 bei Concordia abgegeben und gesagt es sei ein Notfall. Musste dann in die Bethanienklinik am 28.1.12. Ich bin allg.versichert. Spitalaufenthal nd honorar Rischke kostete mich 36'000 10% bezahle Concordia. Ich wehrte mich, bekam aber bis heute nichts zurück daich mich in einem privat Spial operieren lies. Ich sei so quasi selberschuld

21:59:19 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Auch Ihre Frage ist nicht ohne genaue Unterlagen zu beantworten. Ich schlage vor, dass Sie von der Concordia eine schriftliche Begründung für die Leistungsabrechnung bzw. teilweise Leistungsverweigerung verlangen und diese zusammen mit Korrespondenzen und Versicherungspolice in Kopie per Post der Ombudsstelle schicken. Sie finden uns im Internet unter www.om-kv.ch

Frage von mischa sutter, flawil: Guten Tag ich habe einen zu hohen BMI. Ich gehe aber ausschließlich zu einem Homeophaten. Ist es trotzdem möglich eine Zusatzversicherung alternative Medizin abzuschliessen? Meine Kassen hat mich abgelehnt, gibt es spezielle Zusatzversicherer für dicke?

21:59:20 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Zusatzversicherung gehören zu den Privatversicherungen. Hier können die Versicherungen mit Gesundheitsfragen überprüfen, ob sie eine Versicherung vorbehaltlos abschliessen wollen oder die Versicherungsdeckung ablehnen. Leider ist mir kein Angebot bekannt, wo Sie sich vorbehaltlos versichern könnten. Dies vorallem auch deshalb, weil Sie nun bereits einmal eine Ablehung erhalten haben.

Frage von Priska Duss, Luzern: Anderes Thema hoffe Sie könne mir trotzdem weiterhelfen. Wie auch von der Ombudsstelle, welche mir nicht weiterhelfen konnte, bestätigt, habe ich unrechtmässige Rechnung erhalten weil mein Brillenrezept falsch war. Habe schriftlich und persönlich mit dem Arzt Kontakt aufgenommen. Seine Antwort : er wisse nicht um was es ginge, ich solle machen was ich will. Aber was soll ich machen? Habe nun die Rechnung, wegen Betreibungsandroung bezahl und eine Gegenrechnung an Arzt gemacht. Wer hilft mir?

22:01:00 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Es sieht danach aus, dass Sie den Rechtsweg beschreiten müssen. Wenn Sie eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, empfehle ich Ihnen, den Fall dort umgehend zur Anmeldung zu bringen. Ansonsten müssen Sie abwägen, ob es sich lohnt, die Gerichte zu bemühen (Zeit- und Kostenfrage!).

Frage von Katharina Christen, Luzern: Guten Abend, (halbprivat versichert) ich werde nächsten Freitag im Kantonsspital eine Nieren-OP durchführen lassen müssen. Muss ich jetzt auch eine Kostengutsprache bei meiner Krankenkasse einholen? Ich hab das bei der Anmeldung nirgends gelesen, nur ich müsse eine Kopie der Police mitbringen.

22:01:47 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Wie Herr Ursenbacher gesagt hat: Ich würde die Kasse vorgängig über Ihren Spitaleintritt informieren. Dies erhöht die Sicherheit, dass es keine Probleme gibt. Verlangen Sie zudem vom Spital, dass es bei der Kasse vorgängig eine Kostengutsprache einholt. Senden Sie dazu dem Spital eine Kopie Ihrer Police

Frage von Miriam Sticher, Ebmatingen: Bis dato wurde die Kostengutsprache vom Spital beantragt. Muss ich in Zukunft eine weitere Kostengutsprache einholen? Besten Dank für Ihre Antwort

22:02:46 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Das Problem entsteht dort, wo das Spital/der Arzt über KEINEN Vertrag mit den Krankenkassen bzw. Versicherungen verfügen. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, die Versicherung frühzeitig zu informieren.

Frage von Flavia Bazzi, Spreitenbach: Mein Ehemann musste in die PDAG Königsfelden eingeliefert werden. Er ist bei der Concordia privatversichert. Nun habe ich Eine Rechnung erhalten: Kosten der allg. obl. Krankenversicherung X zuzüglich Maximaltarif für die Mehrkosten der privaten Abteilung CHF 190.-/je Tag Selbstbehalt Patient CHF 180.-/je Tag Meine Frage, Wieso zahlt die Concordia nicht den ganzen Privatzusatz? Es handelt sich um eine kant.psychiatr. Klinik

22:03:39 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Auch Ihre Frage ist nicht ohne genaue Unterlagen zu beantworten. Ich schlage vor, dass Sie von der Concordia eine schriftliche Begründung für die Leistungsabrechnung bzw. teilweise Leistungsverweigerung verlangen und diese zusammen mit Korrespondenzen und Versicherungspolice in Kopie per Post der Ombudsstelle schicken. Sie finden uns im Internet unter www.om-kv.ch. Es gibt übrigens Kassen, die im Falle von psychiatrischen Behandlungen nicht gleich viel zahlen wie bei anderen Krankheiten. Darüber geben die Versicherungsbestimmungen Auskunft. Die Regelung der Concordia kenne ich nicht auswendig.

Frage von Franziska Lehmann, Düdingen: Was kann ich unternehmen, wenn die unfallversicherung nach einem unverschuldetem skiunfall ihre zahlungen einstellt, obwohl mein Hausarzt mich noch immer zu 25% arbeitsunfähig einstuft. Der Vertrauensarzt der Versicherung entschied, dass keine unfallfolgen mehr bestehen, obwohl ich immer noch beschwerden habe..

22:03:47 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Da Sie von einer 25% Arbeitsunfähigkeit schreiben, muss es sich um die Unfallversicherung gemäss UVG handeln. Verlangen Sie eine Verfügung von der Versicherung und fechten Sie diese mit Hilfe Ihres Arztes an.

Frage von Florine Gwerder, Richterswil: Guten Abend, ich bin erst 21 Jahre alt und schwer chronisch krank (schmerzen). Ich spreche nur auf eine Therapie an die unter das VVG geht. Diese besitze ich auch, jedoch will die Krankenkasse (Sanitas) nur 36 Behandlungen übernehmen, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit. Nach mehrmaligem Schreiben meines Arztes willigt die Krankenkasse immer noch nicht ein. Könnte Sie mir einen Tipp geben, wie ich vorgehen soll? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe, da ich sehr auf diese Therapie angewiesen bin.

22:04:59 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Ich empfehle Ihnen, mit Unterstützung Ihrers Arztes, dass der Vertrauensarzt der Sanitas Sie einmal trifft damit die Sanitas erkennt, dass die Behandlungsanzahl(36) allenfalls erhöht werden kann.

Frage von Yvonne Knobel, Pfäffikon sz: Ich bin als allg.Patientin eingetreten, hatte aber noch keinen privat Rechtschutz, somit denkecich nützt es nichts mich zu wehren.

22:05:19 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Wenn Sie sich als allgemeine Patientin in einer privaten Abteilung behandeln lassen, müssen Sie immer sehr viel selber bezahlen. Ich rate davon ab, ausser Sie seien genügend vermögend und das Spital kann Ihnen vorher ganz genau sagen, was auf Sie zukommt.

Frage von Regina Sommer, Seengen: Ich hatte einen Skiunfall am 28. Dezember 2012. Dabei hatte ich eine Radiusfraktur rechts und eine Tibiakopffraktur rechts. Ich wurde im Spital Zweisimmen operiert. Bin seit jeher halbprivat versichert. Bis ende Jahr hatte ich einen Selbstbehalt von 300.-- diese habe ich per ende Jahr auf 2500.-- sowie eine Spitalzusatz von 1000.--. Am 1. Januar verliess ich das Spital. Nun bezahle ich den Spitalzusatz für das alte Jahr, sowie für das neue Jahr ebenfalls wieder. Ist das Korrekt?

22:05:53 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Ja, es wird hier eine Jahresfranchise (01. Januar - 31. Dezember) und nicht ein Selbstbehalt pro Fall in Rechnung gestellt.

Frage von Elsi Koller, Arbon: Sehr geehrter Herr Ursenbacher, mein Arzt musste für die IV einen Fragebogen ausfüllen. Dies wurde über die Krankenkasse verrechnet statt der Invalidenvers.Muss ich das akzeptieren? Ebenso Arztberichte die von der SUVA verlangt wurden haben die Aerzte nicht über die Unfallversicherung abgerechnet. Danke für eine Antwort E.Koller

22:06:54 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Aus meiner Sicht sind die Berichte von derjenigen Stelle zu bezahlen, welche die Berichte anfordert. Sollten Sie deshalb nun mit Kosten (Selbstbehalt/Franchise) belastet worden sein, empfehle ich Ihnen, bei den entsprechenden Stellen zu reklamieren.

Frage von Isabel Saidi, Hubersdorf: Guten Abend. Wir haben eine ganz ähnlichen Fall mit der Hirslanden (Salem-Spital Bern) und auch Concordia Krankenkasse. Dort verweigern wir seit 2 Jahren die Zahlung. Haben schon Schlichtunsverfahren durch und die Zeit zur Klageeinreichung ist verstrichen. Kann das Spital und der Arzt nun noch was machen?

22:08:42 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Es gelten die Verjährungsfristen gemäss Obligationenrecht. ICh würde mich bei einem Anwalt erkundigen, ob Sie unter Umständen noch mit Forderungen belangt werden können. Denn es ist mir so nicht möglich abzuschätzen, wann die Verjährungsfristen begonnen haben.

Frage von Caroline Brücker, Meggen: Meine Mutter ist halbprivat verischert. Bei einem Spitalbsuch stürzte Sie in der Klinik St. Anna Luzern und wurde dort wegen einer Fraktur an der Schulter operiert. Die Mutter wohnt in Hergiswil NW. Die Klinik St. Anna ist nicht auf der Spitalliste des Kantons NW. Meine Mutter erhielt ein Formular der IV/AHV welche ausführliche Nachfragen nach Umfallhergan stellt. Muss sie diese Fragen detailiert beantworten oder genügt die Angabe, dass keine Fremdeinwirkung stattgefunden hat?

22:08:50 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Aufgrund Ihrer Schilderung verstehe ich nicht genau , in welchem Zusammenhang die AHV oder IV die Frage stellt. Vielleicht ist Ihre Mutter EL-Bezügerin. In der Regel ist es jedoch wichtig, gegenüber den Sozialversicherungen generell die Fragen offen zu beantworten.

Frage von Daniela Albin, Disentis: hatte vor sechs jahren eine knieoperation (war ein unfall und wurde von der kk des arbeitgebers bezahlt). nun wurde ich vom hausarzt bei der schulthessklinik zh angemeldet. muss ich die kosten selber als privatperson übernehemen oder müsste die kk des arbeitgebers diese kosten dieses rückfalls übernehmen (komme aus dem GR)? vielen dank.

22:09:09 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Nach Ihrer Schilderung wurde der Unfall durch die oblig. Unfallverischerung gemäss UVG Ihres Arbeitgebers gedeckt. Ein Rückfall im Zusammenhang mit diesem Unfall wird ebenfalls wieder durch den damaligen UVG-Versicherer geregelt. Melden Sie sich beim damaligen Versicherer an und holen Sie eine Deckungszusage ein.

Frage von Gisela Borner, Aetigkofen: War im Januar für Angiographie 3 Tage stationaer im Spital. Kurz vor dem Eingriff hatte ich eine Gallenkolik, die Untersuchung konnte nicht durchgeführt werden. Auf der KK Abrechnung stellte ich fest, dass das Spital trotzdem ca. 5500.- verrechnet hat. Demnächst soll die Untersuchung nun stattfinden, muss wieder ins Spital eintreten. Darf Spital danach nochmals den ganzen Betrag verrechnen? Übernimmt die KK diese Kosten zweimal? Sollte ich mich vorher irgendwie absichern? Besten Dank für Ihre A

22:11:02 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Wenn eine Behandlung in Rechnung gestellt wurde, die nicht ausgeführt worden ist, müssen Sie dies Ihrer Kasse melden. Ein erneuter Eingriff muss von der Kasse (Ihnen gegenüber) übernommen werden.

Frage von Reto Aebi, Worben: Guten Abend. Wie kann ich unsere Tochter in den USA am besten versichern. Sie gebar vor 1 Monat notfallmässig eine Tochter in den USA und lebt jetzt dort mit ihrem Ehemann (Amerikaner). Inwieweit muss die Grundversicherung die Geburt bezahlen-gibt es eine Kosten-Obergrenze? Wie ist das Kind versichert? Wo informiere ich mich am besten wenn nicht bei der Versicherung selbst?

22:11:10 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Das ist jetzt sehr komplex! Es sind Fragen zu klären, wo z.B. Ihre Tochter die Schriften hat (noch Wohnsitz in der Schweiz oder ausgewandert). Es gibt die Möglichkeit, sich im Ausland freiwillig von der Schweiz aus zu versichern. Dies ist jedoch dann nur noch im privaten Versicherungsbereich möglich. Aber eben. Zuerst müssen die Vorfragen abgeklärt werden.

Frage von andy 123, zürich: guten abend, meine frage: ich bin bei concordia p1 privat versichert, in den letzten wochen hatte ich vier operationen wegen einem entzuendeten finger. über die kosten bzw eine übernahme durch die kk habe ivh mir keine gedanken gemacht, bis ich den beitrag gesehen habe.. war das unklug?

22:12:18 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Nicht unbedingt. Eigentlich sollte man sich ja auf die Leistungen der Krankenkassen verlassen können. Der Fall im Beitrag ist angesichts der sehr hohen Rechnung des Arztes etwas besonders und auch unglücklich gelaufen. Die meisten Fälle sind glücklicherweise anders und geben zu keinen Problemen mit den Kassen Anlass.

Frage von Tom Leu, 9030: Nach einer Taggeldkürzung der SUVA, auf Grund eines Wagnisses, kann die Existenz bedroht werden. Da die SUVA die Liste der Wagnisse willkürlich erweitert, wie eben die letzten Bundesgerichtsurteile 8c 274/2012, 8c 640/2012 und weitere, ist das ein Freifahrtschein für die SUVA alles zu einem Wagnis zu machen was ihr gerade gefällt, oder besser gesagt, was sie etwas kosten wird! Wie kann ich mich versichern?

22:12:54 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Je nach Sport der bei der SUVA unter Wagnis fällt ist es z.B. über die Verbände dieser Sportart u.U. möglich, sich doch zu versichern. Die Privatversicherungen sind restriktiv.

Frage von Ruth Schurtenberger, 8702 Zollikon: Ich bin vollprivat bei der Assura zusaztversichert für alle Kliniken und Spitäler in der CH. Nun muss ich nach Unfall gemäss Spezialarzt in eine Intensivtherapie.Assura übernimmt die Privatabteilung einer Rehaklinik nicht.In den Vers.bedingungen steht "wird nicht übernommen...falls Gewalteinwirkung, kriminelle Ereignisse, aus persönlichen Gründen und als letzter Satz "Therapien". Gemäss Auskunft der Rehaklinik ist Assura die einzige Privatzusatzversicherung die die Kosten für Aufenthalt in

22:14:41 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Deckungen in der Zusatzversicherung sind im VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) geregelt. Hier können Sie und Ihr Versicherer Verträge mit individuellen Leistungsabmachungen treffen. Wenn bei Ihrem speziellen Vertrag Therapien ausgeschlossen sind, ist dies zwar äusserst ungewöhnlich aber statthaft.

Frage von Ramona Stojkovic-Zahner, Niederuzwil: Danke für die Antwort, der Fall liegt nun ca 14 Monate zurück. Kann ich noch eine einsprachfähige Verfügung beantragen? Diese habe ich nämlich nicht bekommen, habe aber mittlerweilen eine andere Kk.

22:17:50 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Versuchen Sie es. Möglicherweise wird die Kasse allerdings geltend machen, Sie hätten die Ablehnung dadurch akzeptiert, dass Sie so lange nicht reagiert haben. Dass Sie heute eine andere Kasse haben, ist rechtlich nicht massgebend.

Frage von Caroline Brücker, Meggen: Sehr geehrter Herr Luginbühl Es geht um einen allfälligen Regress auf eine Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung was durch die IV-Stelle im Auftrag des Kantons NW ageklärt wird da meine Mutter in einem ausserkantonalen Spital operiert wurde.

22:19:48 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Alles klar. Dann ist es umso wichtiger, dass Sie die Fragen beantworten. Wenn das Spital nichts falsch gemacht hat, dient Ihre Antwort dem Spital. Falls aber doch, müsste die Haftpflichtversicherung des Spitals zahlen, was je nach Sachlage auch der Patientin dient.

Frage von Moderatorin Florina Gwerder, Richterswil: Vielen Dank Herr Ursenbacher, ich werde versuchen, einen Termin beim Vertrauensarzt zu bekommen. Die Pro Infirmis hat mir noch den Rat gegeben, dass ich mich bei der Ombudsstelle melden soll und dass es noch eine Rechtsberatung für Unfallopfer und Patienten in Zürich gibt. Fänden Sie es sinnvoll, sich auch dort einmal zu melden?

22:21:46 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Sicher. Der Weg des Dialoges ist des Beste. Prüfen Sie diese Optionen auf jeden Fall.

Frage von Reto Aebi, Worben: weiter zu erster Frage: Da sie nun in den USA geheiratet hat, sind die Schriften dort. Sie musste heiraten, weil sonst das Heiratsvisum wieder verfallen wäre, wäre sie in die Schweiz zurückgekehrt. Konkret: ist sie nun von hier aus noch versichert. Wir haben die Versicherung nicht gekündigt, weil sie sich ja in den USA nicht versichern konnte. Wo kann ich mich am neutralsten erkundigen?

22:24:50 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Es gibt eine Organisation in Bern für Auslandschweizer/innen Namens Soliswiss. Ev. erhalten Sie dort eine kompetente Information.

Frage von Florine Gwerder, Richterswil: Ich danke Ihnen sehr Herr Ursenbach! Vielen Dank!

22:25:15 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Gern geschehen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Frage von Ursula Vetsch, Wildhaus: Guten Abend. Ich bin bei SWICA Halbprivat versichert, hatte bis jetzt zwar nie ein Problem dass die Kasse nicht bezahlt hat. Nach dieser Sendung frage ich mich, wie sieht es denn aus, wenn ich für einen Notfall eingeliefert werde und keine Möglichkeit mehr habe die Kasse vorher zu benachrichtigen?

22:25:32 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Das Spital sollte automatisch eine Kostengutsprache verlangen und Sie auch darüber orientieren, dass alles i.O. ist. Zur Sicherheit würde ich über eine angehörige Person die Kasse jedoch noch selber orientieren lassen. Auf jeden Fall würde ich im Spital sofort fragen, ob mit der Kasse alles geregelt ist, sobald Sie dazu wieder in der Lage sind.

Frage von Edith Widmer, 8049 Zürich: Im Dezember wurde ich als Halbprivat Patientin im Bethanien Spital operiert. Ist es richtig, dass die Spitalpflege aus der Grundversicherung abgerechnet wird und mir 10% abgezogen werden. Die OP wurde aus der Zusatzversicherung vergütet. Verliere ich 2014 den Bonus von 35% Schadenfreiheitsrabtt sowie die 10%? Danke für Ihre Hilfe.

22:25:34 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Den Selbstbehalt müssen Sie tragen. Wenn Sie keine Lesitungen aus der Zusatzversicherung bezogen haben (allg. Abteilung) darf Ihnen auch kein Bonusverlust angerechnet werden.

Frage von Tom Leu, 9030: Danke für Ihre Antwort. Es geht nicht um Sport, sondern um Kürzungen welche wie in den genannten Urteilen vorgenommen wurden. Es kann jeden treffen. Gibt es da eine Lösung?

22:26:55 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Ich kenne diese Urteile "auf die Schnelle" nicht. Es ist zu kompelx, um dies im Chat zu beantworten. Sorry

Frage von Cornelius Würtenberger, Zürich: Die mir von der AGZ übermittelten Privat bzw. Mittelstandstarife sind offenbar beide ungültig. Der Privattarif datiert aus 2001, der Miitelstandstarif aus 1995. Sind Ihnen eventuell Bestrebungen bekannt, diese Tarife auf ein kostendeckendes Niveau nach 12 bzw. 18 Jahren zu akutaliseren? Das würde sicherlich in der Transparenz allen Beteiligten sehr helfen. Die Notwendigkeit, private Honorarvereinbarungen zu treffen, würde dann weitgehend entfallen.

22:28:12 Antwort von Rudolf Luginbühl, Ombudsman Krankenversicherung: Ihre Aussage deckt sich mit meinem Kenntnisstand. Ich weiss aber nicht, ob solche Bestrebungen vorhanden sind.

Frage von Raimund Steinmair, Felsberg: Im Jahr 2005 wurde ich am Knie (Meniskus/Kreuzband) operiert (Unfall). Mein ehemaliger Arbeitgeber und meine Zusatzprivatversicherung haben die Kosten übernommen. Operiert wurde ich von einem Belegarzt in einer Hirslandenklinik. Zum jetztigen Fall befindet derselbe Arzt, dass dies auf den Unfall von 2005 zurückfällt. Kann meine Zusatzversicherung sich vor den Kosten wegen Verjährung drücken?

22:28:58 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: Ein Rückfall wird über den damaligen UVG Versicherer angemeldet. Wenn Sie heute immer noch bei der gleichen Versicherung die Spitalzusatzversicherung weiterführen, muss ein erneuter Eingriff von dieser ebenfalls übernommen werden.

Frage von Edith Widmer, 8049 Zürich: Herr Bühlmann, ich habe aber die Kosten für die Operation aus der Zusatzversicherung bezogen

22:31:08 Antwort von Fritz Bühlmann Fairsicherungsberatung: dann gelten leider auch die Bedingungen der Zusatzversicherunge.

Frage von anton werner, zürich 8049: Bin halb-privat versichert. Was passiert wenn ich ins Krankenhaus im Komma eingeliefert werde, kann ich die Kosten mit der Krankenkasse ja nicht abklären!!!

22:32:46 Antwort von Ruedi Ursenbacher, Fairsicherungsberatung: Bei einem Notfall kann die Versicherung erst im Nachhinein informiert werden. Am besten durch nahestehende Angehörige unter Mithilfe des Spitals.

22:33:07 Moderatorin Maria Kressbach: Der Chat ist nun beendet. Das Protokoll finden Sie auf unserer Internetseite www.srf.ch/konsum. Wir danken für Ihr Interesse und wünschen Ihnen einen schönen Abend.

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