In ihren Schreiben fordern Anwaltskanzleien Schadenersatz und Anwaltsgebühren über mehrere Hundert oder Tausend Euro. Dazu sollten die Empfänger eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Wer unterschreibt, verpflichtet sich, die Nutzung des Werkes künftig zu unterlassen und bei Zuwiderhandlungen eine Busse über mehrere Tausend Euro zu bezahlen. Für die Unterzeichnung setzen die Anwälte meist eine kurze Frist von wenigen Tagen.
Wer eine solche Aufforderung bekommt, sollte wie folgt vorgehen:
1. Nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine solche Unterlassungserklärung. Sie anerkennen nicht nur die finanziellen Folgen bei künftigen Verletzungen, sondern auch den Schadenersatz im vorliegenden Fall.
2. Homepage überarbeiten
Entfernen Sie das abgemahnte Werk sofort von Ihrer Homepage.
3. Fristerstreckung verlangen
Teilen Sie der Anwaltskanzlei per Mail mit, dass sie das Bild/ den Text entfernt haben. Und schreiben Sie, Sie würden den Sachverhalt prüfen lassen, benötigen dazu aber eine längere Frist.
4. Lassen Sie sich beraten
Wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung oder an eine Rechtsberatung und lassen Sie sich beraten. Es gilt zu prüfen, ob die Höhe der verlangten Nutzungs- und Anwaltsgebühr angemessen ist.
5. Verhandeln
Wenn Sie die Forderung geprüft haben, schlagen Sie der Kanzlei eine reduzierte aber angemessene Entschädigung vor. Unterbreiten Sie diesen Vorschlag per Mail und weisen Sie darauf hin, dass dieser Vorschlag «ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» erfolgt. Lassen Sie einen allfälligen Gegenvorschlag wiederum prüfen.
6. Bezahlen
Wenn es zu keiner Einigung kommt: Überweisen Sie den Betrag, den Sie zu bezahlen bereit sind. Die Kanzlei muss dann überlegen, für sie den Restbetrag ein Gerichtsverfahren anstrengen will. Das ist mit Kosten und mit Risiken verbunden.
Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf Erfahrungsberichte oder Forumseinträge anderer Betroffener im Internet und verwenden Sie im Kontakt mit dem Anwaltsbüro keine Musterbriefe aus dem Netz. Bei Urheberrechtsfragen liegt jeder Fall anders und muss seriös geprüft werden.