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Video
Ferienexperte Reto Ineichen über Katalog-Schummeleien
Aus Kassensturz vom 25.08.2015.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten.

Services Falsche Ferienversprechen: So gehen Sie richtig vor

Was heisst eigentlich «mit Meersicht» oder «Strand in unmittelbarer Nähe» genau? Reiserechtsexperte Reto Ineichen erklärt Schönfärbereien im Ferienkatalog und sagt, wie man sich bei Reisemängeln richtig verhält.

«Kassensturz» vom 25.08.2015

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Das Hotelzimmer im Ferienprospekt wird als sauberes Superior-Zimmer angepriesen, tatsächlich lauert aber überall Schimmel und die Matratze ist fleckig. Oder: Das Foto des türkisblauen Swimmingpools lädt zum Baden ein, in Tat und Wahrheit möchte man aber nicht einmal den kleinen Zeh in die unappetitliche Brühe stecken.

Solche Ferien-Enttäuschungen erleben Viele. Wann aber kann man von einem Mangel sprechen? Und wann steht eine Entschädigung zu? Das ist gar nicht so leicht zu beantworten und muss je nach Einzelfall entschieden werden.

Mehrauslagen müssen erstattet werden

Ein Reisemangel berechtigt zu einer angemessenen Reisepreisminderung, deren Höhe oft in Prozent vom Reisepreis festgelegt wird. Als Orientierung dient die von einem deutschen Gericht entwickelte «Frankfurter Tabelle» (siehe Linkbox). Sie ist zwar weder in Deutschland noch in der Schweiz rechtlich verbindlich, wird jedoch bei Streitigkeiten von Anwälten und Gerichten teilweise beigezogen. In jedem Fall zu entschädigen sind auch allfällige Mehrauslagen.

Wichtig ist, dass Betroffene sofort reagieren, meint Reiserechtsexperte Reto Ineichen. Er hat für «Kassensturz/Espresso» die wichtigsten Tipps zusammengestellt:

Richtig reagieren bei Mängeln

  • Den Mangel sofort melden, und zwar vor Ort (z.B. Hotel) und beim Reiseveranstalter in der Schweiz (Vertragspartner).
  • Geben Sie beiden ein bis zwei Tage Zeit, um Abhilfe zu schaffen.
  • Weisen Sie gleichzeitig darauf hin, dass Sie nach Ablauf der Frist selber und auf Kosten des Reiseveranstalters für Abhilfe sorgen werden (muss angemessen sein).
  • Haben Sie das Problem mündlich besprochen, senden Sie eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs per Mail oder Fax an den Leistungsträger vor Ort und an den Reiseveranstalter. So können Sie Ihr rechtzeitiges und richtiges Handeln nachweisen.
  • Sammeln Sie Beweise (Fotos, Video- oder Tonaufnahmen) und schreiben Sie sich alle wichtigen Informationen und Feststellungen auf, damit später nichts vergessen geht. Bewahren Sie die Quittungen für Mehrauslagen auf.
  • Wenden Sie sich sofort nach der Rückkehr schriftlich an den Reiseveranstalter. Listen Sie die Mängel nochmals auf und legen Sie Kopien Ihrer Beweise und Quittungen bei.
  • Findet sich keine Einigung, kann allenfalls der Ombudsman der Schweizer Reisebranche vermitteln. Kontakt:

    Ombudsman der Schweizer Reisebranche

    Postfach

    CH 8038 Zürich

    Telefon 044 485 45 35 (Montag bis Freitag, 10 bis 16 Uhr)

    info@ombudsman-touristik.ch

    www.ombudsman-touristik.ch

  • Hilft auch das nicht, bleibt nur noch der Gang vor Gericht. Allerdings lohnt sich eine Klage nur bei grösseren Beträgen und sehr guter Beweislage. Da Sie sowohl für das Gericht wie auch für Ihren Anwalt Kostenvorschlüsse leisten müssen und zudem das Risiko tragen, im Falle des Unterliegens auch noch die Kosten für den Rechtsvertreter des Reiseveranstalters bezahlen zu müssen, sehen die meisten Reisenden von solchen Schritten ab.

Audio
Falsche Ferienversprechen: So gehen Sie richtig vor
aus Espresso vom 26.08.2015. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 58 Sekunden.

Schöne Worte im Ferienprospekt

Damit solche Enttäuschungen schon gar nicht erst passieren, lohnt es sich, im Ferienkatalog zwischen den Zeilen zu lesen. Reto Ineichen hat ein paar typische Formulierungen aufgeschlüsselt und sagt, was sie wirklich bedeuten können.

Ferienprospekte: Ein kleines Glossar

Im Katalog steht: Tatsächlich kann das bedeuten:
Heizbarer Swimmingpool.
Wasser kalt, man könnte heizen, tut es aber nicht.
Zentral gelegen, für unternehmungslustige Leute.
Lärm garantiert.
Einfach, aber zweckmässig eingerichtete Zimmer.
Bett, Schrank, Lavabo.
Ideal für Ruhesuchende.
Langweiliger Ort, ohne Mietwagen geht nichts.
Geheimtipp.Idealer Ort, um die ganze Nachbarschaft anzutreffen.
In unmittelbarer Nähe.
Zwischen 50 Meter und 5 Kilometer ist alles möglich.
Zimmer zur Meerseite.
Zimmer in Richtung Meer, Aussicht durch vorderen Hotelbau verstellt.
Zimmer mit seitlicher Meersicht.
Giraffenhals und Balkonkletterkünste von Vorteil.
Belebter Strand.
Morgens um vier Uhr aufstehen, um den Liegestuhl zu reservieren.

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