Die Küche ist frisch gestrichen, der Wagen fährt wieder tadellos, aber bei der Rechnung trifft einen fast der Schlag: Was tun, wenn Handwerker plötzlich mehr Geld wollen, als abgemacht war?
Konsumenten können sich gegen zu hohe Rechnungen wehren
Kostenüberschreitungen kommen in der Praxis häufig vor. Lesen Sie hier, was rechtlich gilt und welche Mehrkosten Sie bezahlen müssen:
- Ist eine mündliche Offerte verbindlich? Für Offerten gibt es keine Formvorschriften. Sie sind also auch mündlich gültig und verbindlich. Allerdings lässt sich bei mündlichen Offerten später schlecht beweisen, was vereinbart worden ist. Bestehen Sie deshalb bei grösseren Aufträgen auf eine schriftliche Offerte.
- Sind die Preise in einer Offerte immer verbindlich? Eine exakt berechnete Offerte ist verbindlich. In diesem Fall müssen Kunden keine Preisabweichungen akzeptieren. Bei ungefähr berechneten Offerten gilt in der Praxis die Faustregel, dass Kunden je nach Branche eine Abweichung von 10 bis 15 Prozent akzeptieren müssen. Treten während der Ausführung aussergewöhnliche Umstände ein, die zu Mehrkosten führen, dann muss ein Kunde diesen Mehraufwand bezahlen, wenn der Handwerker die aussergewöhnlichen Umstände nicht vorhersehen konnte.
- Ist die Mehrwertsteuer immer im Preis inbegriffen? Ist auf einer Rechnung oder Offerte die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, so darf der Kunde davon ausgehen, dass sie im Preis inbegriffen ist.
- Darf eine Offerte etwas kosten? Wenn eine Offerte mit einem grösseren Arbeitsaufwand verbunden ist (Reiseaufwand, Berechnungen, Ausfertigen von Plänen), so darf der Handwerker diese Arbeiten in Rechnung stellen. In der Praxis werden diese Kosten bei einer Auftragserteilung meistens angerechnet.
- Was tun, wenn hinterher die Rechnung höher ist als die Offerte? Bei exakt berechneten Offerten muss ein Kunde keine Mehrkosten akzeptieren. Bei ungefähr berechneten Offerten sind je nach Branche 10 bis 15 Prozent geschuldet. Hat ein Handwerker mehr Arbeit geleistet, als vereinbart war und ist der Kunde damit und mit den damit verbundenen Mehrkosten nicht einverstanden, kann er auch einen Rückbau verlangen.
- Was gilt bei Rechnungsfehlern in Offerten und Rechnungen? Rechnungsfehler in Offerten und Rechnungen sind nicht verbindlich. Der Handwerker kann also auf dem korrekt berechneten Preis bestehen. Weil Handwerkerrechnungen nach fünf Jahren verjähren, kann ein solcher Fehler auch noch Jahre später korrigiert werden.