Nicht alle Passagiere erreichen ihr Ziel planmässig. Die Gründe sind vielfältig: Streik, Überbuchung, technische Probleme oder höhere Gewalt. In manchen Fällen haben die Reisenden von der Airline ein Recht auf Entschädigung.
Der Flugrechtsexperte und Dozent an der Hochschule Luzern, Reto Ineichen, hat im «Espresso»-Beitrag vom 2. April 2014 gesagt, was Geschädigte für Möglichkeiten haben.
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Air Berlin: Passagiere aufgehalten und sitzen gelassen
Pünktlich sind Natalie Blasi und ihr Freund am Flughafen. Eingecheckt haben sie bereits am Vorabend zu Hause. Sie müssen also nur noch das Gepäck abgeben. Der Koffer steht bereits auf dem Rollband, als die erste Überraschung ihre Reisepläne durcheinander bringt.
Bei der Gepäckabgabe hält eine Mitarbeiterin die Reisenden auf. Böse Überraschung: Plötzlich ist das Check-In geschlossen, das Paar darf nicht mehr ins Flugzeug. Sie seien zu spät, sagt die Airline. Zum Artikel
Das sind Ihre Rechte als Flugpassagier
Ärgerlich, wenn der Flug gestrichen wird oder das Gepäck anderswo Ferien macht, als sein Besitzer. Mögliche Ansprüche der Passagiere auf Entschädigungen sind in der EU-Verordnung EG 261 aus dem Jahr 2006 geregelt. Sie ist verbindlich für alle Fluggesellschaften, die von einem Schweizer oder EU-Flughafen starten und bei Flügen einer Schweizer oder EU-Fluggesellschaft in die Schweiz oder in ein EU-Land. Zum Artikel
Gebühren vermeiden beim Flugticket-Buchen
Wer ein Flugticket bucht, bezahlt Gebühren. Wer nicht aufpasst, bezahlt zu viel. Viele Airlines belasten immer mehr Gebühren für Gepäck, Sitzplatzreservierungen und für den Einsatz der Kreditkarte bei der Bezahlung. Im Internet gibt die Swiss Informationen zur Swiss Service Fee. Die Airline erhebt die Gebühr auf jedem Ticket. Für Online-Buchungen kostet sie 30 Franken, wer am Telefon bucht, bezahlt mehr, nämlich 60 Franken. Am günstigsten fährt, wer bei der Swiss mit der Postcard bezahlt. Viele Passagiere ärgern sich darüber, dass Airlines immer neue Gebühren erheben Zum Artikel
Was tun bei Gepäck-Verlust?
Die grosse Reisesaison steht vor der Tür, die Ferien sind gebucht. Millionen von Menschen werden mit dem Flugzeug verreisen und etwa jeder hundertste Passagier wird am Zielflughafen mit beschädigtem oder gar ohne Gepäck dastehen. Ein Riesenärger zu Reisebeginn. Gut, wenn die Flug-Passagiere wenigstens wissen, was sie in einem solchen Fall zu tun haben. Reto Ineichen, Rechtsanwalt und Dozent für Reiserecht, erklärt, worauf in einer solchen Situation zu achten ist. Zum Artikel
So reagieren Sie bei Gepäck-Schaden richtig
Den Schaden sofort melden und bestätigen lassen. Diesen Tipp gibt Rolf Metz, Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht, wenn der Koffer beschädigt aus dem Flugzeug kommt. Grundsätzlich haftet die Fluggesellschaft für Gepäckschäden auf ihren Flügen. Dort, wo man den Koffer entgegennehme, habe es in der Regel Büros der Fluggesellschaften. Zum Artikel