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Viele Konsumentinnen und Konsumenten informieren sich auf Bewertungsprotalen, bevor sie eine Reise buchen oder etwas im Internet bestellen. Und viele geben auf solchen Portalen ihre Erfahrungen weiter.
Doch die Aussagekraft solcher Portale ist bescheiden. Denn: Nicht selten sind allzu positive Kommentare gekauft. Was aber viele Konsumentinnen und Konsumenten nicht wissen: Wer sich allzu kritisch auf einem Bewertungsportal äussert, muss mit Post vom Anwalt rechnen (Artikel siehe Linkbox).
Die folgenden Tipps helfen Ihnen, bei Bewertungen auf Onlineportalen zwischen den Zeilen zu lesen und selber rechtlich unproblematische Kommentare zu schreiben:
So lesen Sie Beurteilungen
- Vergleichen Sie verschiedene Beurteilungen, wenn möglich auf verschiedenen Portalen. Tönen die Beurteilungen inhaltlich und im Ton sehr ähnlich, könnte es sich um gefälschte oder vom Anbieter eingekaufte Kommentare handeln.
- Achten Sie bei negativen Bewertungen darauf, in welchem Verhältnis diese zur Gesamtzahl der Bewertungen stehen. Findet sich bei einer grossen Anzahl von Bewertungen keine einzige kritische, ist das verdächtig.
- Verdächtig bei kritischen Bewertungen ist, wenn einem ein Link zu einem besseren Angebot führen will.
- Überlegen Sie sich, ob Sie die Kritik inhaltlich nachvollziehen können. Wenn ja, sind die angesprochenen Punkte für Sie überhaupt wichtig?
- Achten Sie auf den Ton und auf die Sorgfalt, mit der die Bewertung geschrieben worden ist. Wenn User unreflektierte Beleidigungen in die Tasten hämmern, kann es sein, dass die Unzufriedenheit nicht nur am Angebot gelegen hat.
- Achten Sie auf die Namen der Kommentarschreiber: Bewertungen unter dem richtigen Namen sind aussagekräftig und oftmals geben einzelne User eine Vielzahl von Bewertungen ab.
- Achten Sie darauf, wie alt die Bewertungen sind.
So schreiben Sie Beurteilungen:
- Werfen Sie einen Blick auf die Richtlinien der betreffenden Plattform.
- Wenn Sie Kritik äussern möchten: Bleiben Sie sachlich. Verzichten Sie auf Beleidigungen, unnötige Übertreibungen und Kraftausdrücke. Sie machen sich unter Umständen strafbar.
- Beschreiben Sie konkret und in einfachen Worten, was Ihnen nicht gefallen hat. Verzichten Sie auf herabwertende Rundumschläge.
- Verwenden Sie bei Werturteilen so genannte «Ich»-Botschaften: «Ich fand das Wasser im Pool zu kalt» (statt «Das Wasser im Pool war eiskalt, wäre fast erfroren»).
- Nennen Sie keine Personennamen (zum Beispiel von Angestellten).
- Verzichten Sie in Ihren Kommentaren auf Sarkasmus und Ironie. Solche Bemerkungen werden meistens missverstanden.