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Services Pensionskasse: Der Experte gibt Tipps

Martin Hubatka ist unabhängiger Pensionskassenexperte und weiss, wer besonders von der Senkung des Zinssatzes betroffen ist. Im «Kassensturz»-Interview gibt er für jede Altersgruppe seine Empfehlungen ab.

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Legende: SRF

Was bedeutet die Senkung des Mindestzinses für heutige und angehende Rentner? «Kassensturz» stellt diese Frage dem unabhängigen Pensionskassenexperten Martin Hubatka: «Für Rentner, die schon heute in Pension sind, hat der Zinsentscheid keine Folgen. Für sie bleibt alles wie es ist.» Ein anderes Bild ergibt sich für einen 45-Jährigen: Er verliert mit der Zinssenkung bis zu seiner Pensionierung rund 12‘000 Franken Alterskapital (bei einem angenommenen Jahreslohn von 50‘000 Franken). Martin Hubatka empfiehlt hier zusätzliche, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, wenn es das Budget erlaubt. «Auch wenn die Verzinsung mit einem Prozent tief ausfällt, sie ist immer noch höher als auf Konten der Säule 3a.»

«Kassensturz» vom 01.11.16:

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Arbeitnehmer, die kurz vor der Pensionierung stehen, spüren die Senkung des Mindestsatzes kaum. «Viel stärker fällt bei Ihnen der Umwandlungssatz ins Gewicht», betont Martin Hubatka. Zum Zeitpunkt der Pensionierung können Rentner wählen, ob sie das angesparte Kapital auf einen Schlag ausbezahlt haben wollen, oder ob sie einer monatlichen Rente den Vorzug geben. Mit dem Umwandlungssatz berechnen die Pensionskassen die monatliche Rente aufgrund des angesparten Kapitals. Bei Minimaleinzahlungen gilt ein Satz von 6,8 Prozent. Die meisten Arbeitnehmer aber liegen darüber, das heisst: Während ihres Arbeitslebens haben sie und ihre Arbeitgeber mehr als das Minimum in die 2. Säule einbezahlt. In diesen Fällen können die Pensionskassen den Umwandlungssatz bis zu einem gewissen Grad frei festsetzen.

Eine Frühpensionierung kann sich lohen

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Aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Lage haben viele Pensionskassen dieses Jahr ihre Umwandlungssätze im Rahmen des gesetzlich erlaubten Spielraums gesenkt: «Falls keine flankierenden Massnahmen von der Pensionskasse vorgesehen sind, kann sich eine Frühpensionierung lohnen», betont Martin Hubatka. Ist ein Arbeitnehmer um die 60 Jahre alt, kann es sein, dass die Einbusse der Rente bei einer Frühpensionierung kleiner ausfällt, als wenn er noch bis zum Pensionsalter arbeitet, dafür aber wegen des tieferen Umwandlungssatzes eine kleinere Rente ausbezahlt erhält.

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Schwieriger gestaltet sich die Situation für arbeitstätige 25-Jährige: Ihnen empfiehlt der Pensionskassenexperte, den Vorsorge-Ausweis zu studieren, und sich zu überlegen: Genügt mir das? «Natürlich macht es sehr Sinn, wenn auch junge Menschen möglichst früh mit sparen beginnen», sagt Martin Hubatka. Wertschriftenanlagen seien dabei besser als ein 3a-Vorsorge-Konto, da über die lange Laufzeit mehr Rendite zu erwarten sei.

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