Wer von ausländischen Webshops bestellt, kennt das Problem: Der günstige Preis eines Schnäppchens kann blenden. Oft ist auch unklar: Wie viel kostet es gesamthaft, bis das Paket zu Hause auf dem Tisch steht?
Neben dem Produktepreis müssen auch die Schweizer Mehrwertsteuer, Zoll- und Bearbeitungsgebühr des Spediteurs einberechnet werden. Einen Überblick über die Kosten zu haben, ist oft nicht einfach. «Kassensturz» sagt, wie sie ohne überraschende Kosten einkaufen.
Die magische Grenze von 62.50 Franken
Ab einem Rechnungsbetrag von 62.50 Franken steigen die Kosten sprunghaft, weil dann das Zahlen der Mehrwertsteuer fällig wird und die Spediteure für den Verrechnungsaufwand zusätzlich Gebühren verlangen.
Hintergrund: Es wurde festgelegt, dass die Mehrwertsteuer erst erhoben wird, wenn sie höher ausfällt als 5.- Franken. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent wird bei 62.50 Franken eine Steuer von 5 Franken fällig
Wichtig: In den 62.50 Franken muss das Porto enthalten sein!
Aber es gibt Ausnahmen: Einige Güter (z.B. Bücher) werden per Gesetz nur mir 2,5 Prozent Mehrwertsteuer besteuert. Hier ist die magische Grenze bei 200 Franken (2,5 Prozent von 200.- Franken sind 5.- CHF).
«Zollrevision» kaum planbar
Wer zudem Pech hat, dem öffnet die Post oder der Zoll aus Verdachtsgründen das Paket zwecks Kontrolle des Inhalts. Dies kostet den Empfänger 13.- Franken, auch wenn nichts Verdächtiges gefunden wird. Wird durch diese nicht planbare Zusatzgebühr die «magische Grenze» überschritten, kann das zu markanten Mehrkosten führen.
Solche «Beschau» oder «Zollrevision» durch die Post oder den Zoll sind ärgerlich, zumal eine Zollkontrolle mit Kofferöffnen zum Beispiel beim Grenzübertitt in der Bahn schon immer gratis war. Sie kommen aber relativ selten vor.
Ein paar Tipps
- Die magische Grenze einhalten. So absurd es tönt: Es kann unter Umständen günstiger kommen, zwei Pakete zu bestellen und das Porto zwei Mal zu zahlen.
- Der richtige Spediteur: Ausländische Webshops bieten meist mehrere Spediteure an. Fragen Sie allenfalls beim Webshop nach, wie ein Spediteur das Verzollen in die Schweiz abwickelt. Meistens ist die langsamste Versandart auch die Günstigste, was das Verzollen angeht. Bei Sendungen, welche unter die magische Grenze fallen, werden von der Post und ihren Tochtergesellschaften EMS und GLS, DHL, TNT Swiss Post und DPD keine Gebühren erhoben. Andere Kurierdienste (z.B. UPS, FedEx, etc.) verrechnen teils höhere Gebühren.
- Eine saubere Deklaration: Stellen Sie sicher, dass der Versender die Einkäufe auf dem Zolldeklarations-Formularen verständlich und ehrlich bezeichnet. Dies verhindert oft eine Zollrevision/Beschau. Bei der Deklaration des Warenwertes soll auch klar sein, ob dieser mit oder ohne ausländische Mehwertsteuer angegeben ist. Idealerweise enthält die Deklaration den Nettowarenwert (ohne ausl. MWSt) und die Portokosten.
Machen Sie Fehler geltend
Fehler bei der Berechnung der Zollgebühren und Mehrwertsteuer sind nicht unüblich. Wenn Sie beim Überprüfen der Berechnung von Zoll, Mehrwertsteuer und Bearbeitungs-Gebühren einen Fehler bemerken, müssen Sie das nicht auf sich sitzen lassen. Wie Sie dann vorgehen, lesen Sie im Merkblatt «Verzollungsabgaben» der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz.