In einem «Kassensturz»-Experten-Chat konnten Hausbesitzer und Mieter Fragen zum Thema Baupfusch und Garantie stellen.
Einer der Experten war Othmar Helbling, Bauexperte des Hausvereins Schweiz. Im Interview fasst er die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Chat zusammen:
Herr Helbling, die vielen Fragen war beeindruckend
Othmar Helbling: Das erstaunt mich gar nicht. Als Bauberater bin ich täglich mit solchen Fragen konfrontiert. Bauherren sind oft verunsichert oder können ihre Ansprüche aus den Werkverträgen nicht durchsetzen. Meist geht es um Mängelbehebung. Die Ratsuchenden wollen wissen, wie man sich wehren kann.
Was tun, wenn sich niemand zuständig fühlt?
Othmar Helbling: Die Bauherren können aus den Verträgen Ansprüche ableiten. Aber es beginnt natürlich früher. Nämlich damit, dass man sich den Baupartner umsichtig aussucht. Man sollte sich fragen, welche Referenzen er vorweisen kann, welche Projekte er schon realisiert hat und wie die Firma organisatorisch aufgestellt ist. Teilweise findet man diese Angaben im Handelsregister. Man kann aber durchaus auch einen Betreibungsauszug anfordern.
Wichtig ist auch, dass man einen ausgewogenen Vertrag abschliesst, in dem Ansprüche und Garantien klar geregelt sind. Hier muss ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, denn gesetzlich bin ich als Bauherr nicht optimal geschützt. Deshalb kann es sich lohnen, einen externen Berater oder einen Juristen beizuziehen.
Erschreckend, dass Laien schlecht geschützt sind
Othmar Helbling: Das gibt tatsächlich zu denken. In meinem Leben investiere ich vermutlich nur einmal so viel Geld. Dennoch bin ich nicht besser geschützt, als wenn ich zum Beispiel eine einfache Gartenarbeit vergebe. Es besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf.
Deshalb ist es wirklich wichtig, dass:
- man sich den Baupartner ganz genau aussucht. Ein sympathischer Verkäufer oder eine farbige Webseite reicht nicht. Immer prüfen: Was kann diese Firma? Sind frühere Kunden zufrieden oder eben nicht?
- ein klarer, harmonischer Vertrag aufgesetzt wird, der keine einseitige Vereinbarung beinhaltet.
- Laien den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Experten prüfen lassen.