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Services Tipps gegen SMS-Fallen

Viele Handynutzer werden immer wieder mit unerwünschten Textnachrichten belästigt. Unangenehm: Oft handelt es sich dabei um Abos, die monatlich auf der Telefonrechnung belastet werden. Der Ombudsmann der Telekommunikation sagt, worauf es zu achten gilt.

«Kassensturz» hat dem Ombudsmann der Telekom verschiedene Beispiele vorgelegt. Und selbst sein geschultes Auge musste genau hinsehen, um nicht über eine Abo-Falle zu stolpern.

Seiner Meinung nach ist die Vorgehensweise gewisser Anbieter klar illegal. Swisscom und Sunrise sind in der Verantwortung, ihre Kunden besser zu schützen. Doch:

Die Fenmeldedienst-Anbieter sagen in der Regel, sie seien nicht zuständig. Ist das so?

Oliver Sidler: Grundsätzlich stimmt das. Vertragspartner ist immer der Mehrwertdienst-Anbieter. Die Fernmelde-Anbieter haben sicher auch eine gewisse Mitverantwortung und im Sinne der Kundenzufriedenheit sollten sie etwas für ihre Kunden tun. Aus rechtlicher Sicht ist aber klar: Vertragspartner ist der Dienstanbieter.

Und welchen Einfluss hat die Ombudscom?

Oliver Sidler: Wir geben von Fall zu Fall Feedback an die Mehrwertdienst-Anbieter, stehen in regelmässigem Kontakt mit ihnen und unterbreiten auch Vorschläge. Zum Beispiel, dass der Anbieter eine Zwischenseite des entsprechenden Fernmeldedienst-Anbieters aufschaltet, auf der der Kunde nochmals genau informiert wird, worum es sich handelt. Das wäre ein probates Mittel, diesem Problem Herr zu werden. Zudem würden die Fernmeldedienst-Anbieter so auch Verantwortung übernehmen.

Braucht es strengere Vorschriften?

Oliver Sidler: Wir können nur an die Freiwilligkeit appelieren, ein eigentliches Druckmittel hat die Ombudscom nicht. Einzig das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) könnte Druck ausüben, indem eine Regelung aufgestellt wird. Ich gehe allerdings davon aus, dass man zuerst versucht, das Problem auf freiwilliger Basis zu lösen.

Wer muss in einem Streitfall was beweisen?

Oliver Sidler: Die Beweislast liegt beim Mehrwertdienst-Anbieter. Er sagt, ein Vertrag sei zustande gekommen und will Geld. Der Kunde muss gegenüber der Schlichtungsstelle glaubhaft machen, dass er keinen Vertrag abschliessen wollte.

Ein paar Tipps vom Ombudsmann:

Wie vermeidet man Abo-Fallen?

  • Wer im Internet unterwegs ist, sollte immer genau prüfen, was er gerade macht.
  • Auf keinen Fall einen Button anklicken, auf dem «Kaufen», «Bestätigen», «Loslegen» oder ähnliches steht. Am besten stellt man das Gerät ab.
  • Scrollen Sie immer ans Seitenende und lesen Sie das Kleingedruckte genau.

Was tun, wenn man ein unerwünschtes Abo-SMS bekommen hat?

Hauptartikel:

  • Das SMS aufmerksam durchlesen und prüfen, ob man dieses Abo wünscht und welche Kosten anfallen.
  • Falls das Abo unerwünscht ist: Ein SMS mti dem Text STOP ALL an die entsprechende Absenderadresse schicken. Damit wird das Abo gestoppt.
  • Wichtig: Informieren Sie auch den Fernmelde-Anbieter und bitten Sie auch ihn, diese Dienstleistung zu stoppen.

So finden Sie die Anbieter-Adressen heraus:

Und wenn ich ein unerwünschtes Abo auf der Handy-Rechnung entdecke?

  • Wenn Sie der Meinung sind, diesen Dienst nicht bestellt zu haben, dann bezahlen Sie den bestrittenen Teil der Rechnung nicht.
  • Reklamieren Sie sofort beim Mehrwertdienst-Anbieter und begründen Sie, warum Sie nicht einverstanden sind.
  • Kontaktieren Sie auch den Fernmeldedienst-Anbieter und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Kommt es zu keiner Einigung, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Ombudscom . Diese vermittelt dann zwischen den Parteien. Die Ombudscom betrachtet jeden Fall einzeln, denn jeder Fall ist anders zu beurteilen.

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