Nicht nur angebliche Luxus-Uhren im Wert von ein paar Euro werden im Internet zum Verkauf angeboten, sondern auch Fälschungen von Luxus-Marken.
Manchmal informieren die Händler den Käufer sogar, dass es sich beispielsweise nicht um eine echte Rolex handelt, sondern nur um ein Imitat. Oder aber sie versuchen, dem Käufer eine gefälschte Uhr als echt anzudrehen. Gelockt wird mit einem Schnäppchenpreis.
Vieles spricht gegen einen Kauf von Fälschungen
- Kassensturz vom 18.06.13: Teure Billig-Uhren im Internet Kassensturz vom 18.06.13: Teure Billig-Uhren im Internet
- Espresso 18.06.12: Louis Vuitton büsst Schnäppchenjäger Espresso 18.06.12: Louis Vuitton büsst Schnäppchenjäger
- Kassensturz 29.06.10: Zoll schnappt Ferienschnäppchen Kassensturz 29.06.10: Zoll schnappt Ferienschnäppchen
- Internetseite Stop Piracy Internetseite Stop Piracy
Egal, ob der Käufer gewusst hat, dass er eine Fälschung erstanden hat oder nicht: Wird die Ware am Zoll gefunden, wird sie konfisziert und vernichtet. Das bezahlte Geld ist weg. Ausserdem wird in einigen Ländern der Kauf von Fälschungen mit hohen Bussen oder sogar Gefängnis bestraft.
Ein weiteres Problem: Auf die gefälschten Produkte gibt es keine Garantie- oder Haftungsansprüche. Und nicht zuletzt unterstützt man mit dem Kauf von Fälschungen das organisierte Verbrechen. Eine solche Schnäppchenjagd lohnt sich also kaum.
Deshalb hier ein paar Tipps, wie Sie Fälschungen erkennen können:
Angebote am Strand, Markt, im Laden etc.
- Der Preis: Sehr günstige Preise sollten hellhörig machen. Ein Superschnäppchen ist meist zu gut um wahr zu sein. Aber Vorsicht: Auch ein teurer Preis ist keine Garantie für die Echtheit. Werden Sie zudem misstrauisch, bei abstrusen Erklärungen für den billigen Preis.
- Der Verkaufsort: Echte Ware wird kaum am Strand oder an einem Marktstand verkauft.
- Die Verpackung: Teure Originalprodukte werden nicht in beschädigten, billigen Verpackungen angeboten. Prüfen Sie ausserdem, ob obligatorische Kennzeichnungen wie Herstellungsort, Zusammensetzung, Importeur etc. darauf abgedruckt sind.
- Die Beschriftung: Sind die Verpackung, die Etiketten oder der Beipackzettel mit Rechtschreibefehlern übersäht oder ist die Sprache holprig, ist Misstrauen angebracht.
- Die Unterlagen: Werden Garantieschein, Zertifikate oder Gebrauchsanweisungen nicht mitgeliefert, ist Vorsicht geboten. Aber auch hier: Zertifikate sind keine Garanten für die Echtheit der Ware.
- Die Qualität: Prüfen Sie das Produkt genau. Manchmal erkennt man Fehler oder billiges Material. Das weist auf eine Fälschung hin.
Angebote in Internetshops
Die Webseite: Sind die Produktebilder von schlechter Qualität, kann das auf eine Fälschung hindeuten. Auch unprofessionell gestaltete Internetseiten sind nicht gerade vertrauenserweckend.
Oft verwenden die Anbieter aber auch unerlaubt das Bildmaterial des Original-Herstellers. Überprüfen Sie daher die Herkunft der Bilder mit einer Bildersuche des Produktenamens.
- Die Produktebeschreibung: Lesen Sie diese genau durch. Wenn das Produkt die Zusatzbezeichnung «Kopie», «Imitat», «Replica» oder «Lookalike» hat, handelt es sich klar um eine Fälschung. Verdächtig sind ausserdem Bezeichnungen wie «Importware», «im Stil von», «Typ» oder «ähnlich wie». Gibt der Verkäufer an, er könne für die Echtheit nicht garantieren oder es könne leichte Abweichungen geben, wird vom Kauf abgeraten.
- Der Ruf des Verkäufers: Lesen Sie auf Online-Plattformen die Bewertungen des Verkäufers. Viele kritische Beiträge lassen nichts Gutes erahnen. Suchen Sie auch im Internet nach seinem Namen. Seien Sie sich bewusst: Auch wenn der Verkäufer viele gute Kritiken vorweisen kann, heisst das noch nicht, dass seine Ware echt ist. Vielen ist es einerlei, ob sie ein gefälschtes Produkt erhalten haben.
- Die Herkunft: Fragen Sie den Händler, woher die Ware geliefert wird. Bei Fälschungen ist dies oft nicht der Ort der Händler-Niederlassung.
- Die Verkaufsstellen: Seien Sie sich bewusst: Gewisse Produktegruppen wie zum Beispiel Luxusuhren werden in aller Regel über offizielle Verkaufsstellen vertrieben und nicht übers Internet.
Wenn Sie eine Fälschung gekauft haben
- Versuchen Sie, den Kauf rückgängig zu machen.
- Melden Sie den Vorfall der Polizei. Informieren Sie auch den Rechtsinhaber der Marke. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
- Verkaufen Sie Fälschungen nicht weiter.
- Wenn der Zoll die Fälschung abnimmt, verzichten Sie darauf.
Wenn der Zoll den gefälschten Kauf konfisziert
Entdeckt der Zöllner falsche Ware, wird der Käufer darüber informiert. Entweder direkt am Flughafen-Zoll oder per Post vom Zollamt. Ware und Geld sind für immer verloren.
Das ist aber noch nicht alles: Läuft es komplett schief, bekommt der Schnäppchenjäger auch noch Ärger mit dem Originalhersteller. So hat zum Beispiel «Espresso» letztes Jahr über einen jungen Mann berichtet, der im Internet ohne sein Wissen eine gefälschte Louis-Vuitton-Tasche bestellt hatte. Die Firma Louis Vuitton schickte ihm daraufhin eine Rechnung über 900 Franken für entstandene Unkosten.
In einem solchen Fall rät Rechtsexpertin Doris Slongo, die Zahlung zu verweigern. Schlimmstenfalls kann die Firma vor Gericht ziehen. Allerdings muss sie dann beweisen, dass ein Schaden entstanden ist und der Käufer absichtlich gehandelt hat. Und das ist sehr schwierig.
Rein rechtlich haben Käufer von gefälschten Waren hier in der Schweiz also kaum etwas zu befürchten. Doch der Ärger über das verlorene Geld und die unerfreuliche Post bleibt.
Quellen: Espresso-Beitrag vom 18.06.12 und www.stop-piracy.ch