Mündliche Zusicherungen sind verbindlich:
Verlangen Sie Bedenkzeit, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Eine mündliche Zusage ist verbindlich. Wollen Sie danach den Auftrag doch anderweitig vergeben, werden Sie schadenersatzpflichtig.
Offerte einholen:
Vergleichen Sie verschiedene Offerten bezüglich Preis und Leistungsumfang. Erscheint Ihnen ein Preis zu hoch, können Sie sich beim jeweiligen Verband über die in der Branche üblichen Tarife erkundigen. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag. Im Streitfall lassen sich mündliche Vereinbarungen nicht beweisen. Ein Kostenvoranschlag ist übrigens nicht automatisch gratis. Zum Beispiel, wenn mit einer Offerte ein grösserer Aufwand verbunden ist. Handwerker müssen jedoch ihre Kunden darauf hinweisen, wenn der Kostenvoranschlag kostet. Meist wird dieser Betrag erlassen, wenn ein Auftrag zu Stande kommt.
Arbeitsrapport prüfen:
Unterschreiben Sie keine Rapporte, die Sie nicht genau gelesen haben oder mit denen Sie nicht einverstanden sind. Sonst anerkennen Sie unter Umständen eine unangemessene Forderung. Notieren Sie auf dem Rapport, womit Sie nicht einverstanden sind. Haben Sie einen Rapport dennoch unterschrieben, reklamieren Sie sofort mit einem eingeschriebenen Brief, wenn Sie mit der Leistung nicht zufrieden sind.
Die Schranktür klemmt, die Farbe blättert ab …
Handwerkerarbeiten unterstehen den gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertrag. Wurde die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt, hat der Kunde das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung. In solchen Fällen den Mangel sofort schriftlich rügen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Auf unbewegliche Werke haben Kunden laut Gesetz 5 Jahre Garantie, auf bewegliche Werke 2 Jahre.
Die Rechnung ist höher als der Kostenvoranschlag:
Abweichungen von einem detaillierten, genau berechneten Kostenvoranschlag müssen Sie nicht akzeptieren. Ausser: Der Kostenvoranschlag ist als «unverbindlich» gekennzeichnet oder Abweichungen sind ausdrücklich vorbehalten. Handelt es sich dagegen um einen ungefähr berechneten Kostenvoranschlag, muss man - je nach Branche - Abweichungen von 10 bis 15% akzeptieren. In solchen Fällen ist es ratsam, den vereinbarten Betrag plus der allfälligen Abweichung einzubezahlen und den Rest der Forderung schriftlich zu bestreiten.
«… sind wir gezwungen, die Betreibung einzuleiten»
Bei Uneinigkeiten lohnt es sich, beim jeweiligen Branchenverband anzurufen. Einzelne dieser Verbände vermitteln bei Konflikten. Nach einer Betreibung hat man 10 Tage Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben. Damit wird die Forderung bestritten und das Verfahren unterbrochen. Der Handwerker muss dann den Rechtsweg beschreiten. Kommt es soweit, sollte man sich unbedingt rechtlich beraten lassen.