Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL regelt den Umgang mit Drohnen, also «unbemannten, ferngesteuerten Luftfahrzeugen». Modelle unter 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung in Betrieb genommen werden. Dabei muss aber immer Blickkontakt zur Drohne bestehen.
Urs Holderegger vom BAZL rät Flugneulingen, eine Drohne zunächst auf einem sicheren Feld, fernab von weiteren Personen oder von Tieren, auszuprobieren.
Immer wieder stürzen Drohnen ab
Bei Drohnen könne es keine hundertprozentige Sicherheit geben, sagt Urs Holderegger weiter. Immer wieder komme es zu Abstürzen, weil zum Beispiel der Akku leer sei, oder weil der GPS-gestützte automatische Flugmodus nicht funktioniere.
Deshalb dürfen Drohnen auch nicht in der Nähe von Flugplätzen geflogen werden. Auch das Fliegen über Menschenmengen ist verboten. Beim ersten Verstoss komme man allenfalls mit einem Verweis oder einer geringen Strafe davon, sagt Urs Holderegger. Im Widerholungsfall droht jedoch ein Strafverfahren.
Wer eine Drohne fliegen lässt, sollte über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Vorgeschrieben ist dies, wenn das Fluggerät mehr als 500 Gramm wiegt. Dann muss die Haftpflichtversicherung Schadenssummen von mindestens einer Million Franken decken.
Personen dürfen ohne Einwilligung nicht gefilmt werden
Bei Drohnen, die mit einer Kamera ausgerüstet sind, stellt sich zudem die Frage der Privatsphäre. Laut dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten muss die Einwilligung der Personen vorliegen, die erkennbar gefilmt werden. Sind keine Personen erkennbar, oder werden diese technisch unkenntlich gemacht, sind Aufnahmen jedoch kein Problem.