Auf Ergänzungsleistungen hat man von Recht her Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und/oder der IV ein Grundeinkommen, das für die Existenz nötig ist. Mit dem Internet-Berechnungs-Tool von Pro Senectute können Rentner Ihren Anspruch auf EL in drei einfachen Schritten schnell berechnen.
Dazu müssen sie auf der Webseite einfach Fragen zur Wohnsituation und Zivilstand beantworten. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie allenfalls Vermögen. Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird dann sofort berechnet und kann bequem als PDF heruntergeladen werden
Die Berechnung wird anonym durchgeführt und ist provisorisch. Die eingegebenen. Daten werden nirgendwo gespeichert. Die Berechnung ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Zum Prosenectute-Ergänzungsleistungen-Berechner
Mehr Infos zu Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen sollen garantieren, dass die minimalen Lebenskosten gedeckt sind, falls AHV und Pensionskassenbeiträge sowie eine allfällige 3. Säule finanziell nicht ausreichen. Das Existenzminimum für EL-Beziehende im Pensionsalter setzt sich zusammen aus jeweils einer Pauschale für:
- den Lebensbedarf (Alleinstehende: 1600.– CHF; Paare: 2400.–)
- die Miete (Alleinstehende: maximal 1100.– CHF; Paare: 1250.–)
- die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Durchschnittsprämie)
- EL-Beziehende zahlen zudem keine Billag-Gebühren.
Weitere Infos auf der Pro Senectute-Ergänzungsleistungen-Infoseite