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Reiseversicherungen: Worauf es ankommt
Aus Espresso vom 17.07.2017. Bild: key
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Services So finden Sie die richtige Reiseversicherung

Ein «Kassensturz»-Vergleich zeigte: Beim Abschluss einer Jahresreiseversicherung sollte nicht die Höhe der Prämie ausschlaggebend sein. Die Versicherungen bieten sehr unterschiedliche Leistungen an und wie so oft steckt der Teufel im Detail. Folgende Kriterien werden Ihnen bei der Auswahl helfen.

«Kassensturz» hat zwölf Reiseversicherungen getestet. Die Unterschiede sind gross – vor allem, was die Leistungen betrifft. Damit Sie optimal geschützt sind, empfiehlt es sich, bei der Auswahl der Versicherung folgendes zu beachten:

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Rund 50'000 Schweizer verunfallen laut dem Vergleichsdienst Comparis jährlich im Ausland. Das kann für Betroffene, die lediglich über die Grundversicherung der Krankenkasse versichert sind, massive finanzielle Folgen haben. Laut Comparis interessiert sich jedoch nur gerade jeder Fünfte neben der Grundversicherung auch für eine Reiseversicherung.

  • Bausteine und Deckungen vergleichen: Die meisten Gesellschaften bieten Standardprodukte an. Bei anderen können sich die Kunden ihre Leistungen nach ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Kernpunkt einer Reiseversicherung sind die Bausteine «Annullation» und «Personenassistance». Vor allem bei der Personenassistance lohnt es sich, die Leistungen zu vergleichen. Kosten für Rettung und medizinische Hilfe können ins Geld gehen. Für Länder mit hohen Gesundheitskosten (Nordamerika, Kanada und Japan) empfiehlt es sich, eine zusätzliche Versicherung für Heilungskosten abzuschliessen. Für einmalige Reisen bieten Krankenkassen günstige Deckungen an, bei mehreren Reisen kann sich der Zusatz bei der Reiseversicherung lohnen. Wer dagegen eine Haushaltversicherung mit dem Zusatz «Diebstahl auswärts» hat, braucht den Baustein «Reisegepäck» nicht.
  • Achtung Ausschlüsse: Fast alle Versicherungen haben Leistungsausschlüsse bei chronischen und bei psychischen Erkrankungen. Andere bezahlen zwar, aber nur wenn sich der Gesundheitszustand auf einer Reise «unerwartet» und «akut» verschlechtert. Mehrere Versicherungen zahlen nicht, wenn ein gesundheitliches Problem vor einer Reise «hypothetisch» hätte festgestellt werden können. Wer chronisch krank oder dauernd auf Medikamente angewiesen ist, erkundigt sich am besten vor Abschluss einer Versicherung über allfällige Ausschlüsse und lässt sich die Reisefähigkeit vor der Buchung einer Reise vom Arzt bestätigen. Einzelne Versicherungen verlangen dies sogar ausdrücklich.Die höchste Deckung bei einer Reiseversicherung nützt nichts, wenn sich die Gesellschaft im Schadenfall auf einen Ausschluss berufen kann und deshalb nicht zahlen muss. Anlass zu Auseinandersetzungen zwischen Versicherungen und Kunden geben zudem häufig die zum Teil schwammigen Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wer in einem Streitfall nicht die finanziellen Mittel oder eine Rechtsschutzversicherung hat, um gegen die Versicherung vorzugehen, bleibt auf der Strecke. Deshalb lohnt sich bei Reiseversicherungen ein Blick ins Kleingedruckte ganz besonders.

  • Verlängerungsklausel: Jede Jahresreiseversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Notieren Sie sich dieses Datum oder kündigen Sie sofort, wenn Sie keine weiteren Reisen planen. Haben Sie die Kündigungsfrist verpasst, können Sie den Vertrag nur noch nach einem Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung vor Ablauf auflösen.
  • Unzufrieden mit der Versicherung: Wer mit den Leistungen seiner Versicherungen nicht einverstanden ist, kann sich an die Ombudsstelle der Privatversicherung wenden. Die Ombudsstelle prüft jeden Fall und vermittelt zwischen den Gesellschaften und ihren Kunden.

Tipps vor und auf der Reise

Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder dauernd auf Medikamente angewiesen sind, sollten Sie sich vor der Buchung Ihrer nächsten Ferien von Ihrem Arzt ein Reisefähigkeitszeugnis ausstellen lassen. Viele Versicherungen verlangen ein solches Attest. Wer es nicht rechtzeitig einholt, geht im Schadenfall leer aus.
Notieren und speichern Sie sich vor der Abreise die Notfallnummer Ihrer Reiseversicherung. Sorgen Sie dafür, dass Sie diese Nummer immer griffbereit haben und geben Sie diese Nummer auch Ihren Angehörigen. 
Bei einem Zwischenfall sind Sie verpflichtet, zuallererst diese Notfallnummer anzurufen und das weitere Vorgehen genehmigen lassen. Einzelne Gesellschaften verweigern eine Leistung, wenn die versicherte Person selber den Pannendienst ruft oder eine Rettung organisiert.

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